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Mit kurzen Fachvorträgen und einer Experten-Runde im Programm, gemeinsam mit der IHK Dresden laden wir Sie zum diesjährigen Branchentag für Handelsvertreter ein.

Als Handelsvertreter sind Sie laut Handelsgesetzbuch (HGB) ein Absatzhelfer, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Doch was zeichnet die Selbständigkeit des Handelsvertreters aus? Gegenüber dem Sozialversicherungsträger ist dabei eine klare Abgrenzung zum Angestelltenverhältnis geboten. Nicht selten bedient man sich in diesem Zusammenhang eines Statusfeststellungsverfahrens. Doch was beinhaltet dieses Verfahren und worauf achten Sozialversicherungsträger besonders? In diesem Kontext ist ebenfalls die Rentenversicherung zu nennen, doch wird sie noch in dieser Legislaturperiode für alle Selbständigen gesetzlich verankert?

Oft wird eine Handelsvertretung auch im Nebenerwerb geführt. Hier zeigen sich die Unterschiede zum Haupterwerb jedoch im Detail. Dazu erfahren Sie neues aus der Rechtsprechung, dargestellt an Fallbeispielen von CDH-Handelsvertretern und am Vertrieb beteiligter Berufe aus der 30-Jährigen Beratungspraxis der CDH. Schon längst ist der Handelsvertreter nicht nur Vermittler, sondern Berater der Kunden und übernimmt zusätzliche Tätigkeiten. Aber wie wirken sich diese rechtlich aus? Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der CDH Nordost Birgit Marson wird sich im Rahmen ihres Vortrages diesen spannenden Themen und Fragestellungen widmen.

Die Tätigkeit des Handelsvertreters geht immer öfter über Ländergrenzen hinaus. Vertriebsunternehmer nehmen an Messen, Vertreterschulungen, Konferenzen beim zu vertretenden Unternehmen im Ausland teil. Hier kommt die A1-Bescheinigung als Sozialversicherungsnachweis ins Spiel. Doch was ist eine A1-Bescheinigung und für wen gilt Sie? Wann benötige ich diese Bescheinigung und welche Konsequenzen drohen, wen sie nicht beantragt wird? Erste Klarheit in dieser speziellen Problematik verschafft Ihnen Marta Zelewska, Referentin Internationale Abteilung beim CDH mit ihren Kurzvortrag.

Den Vertriebsalltag des Handelsvertreters tangieren auch stets die datenschutzrechtlichen Hürden. Doch wie ist der Spagat zwischen Kundengewinnung und Einhaltung des Datenschutzes zu meistern? Welche rechtlichen Vorgaben sind zwingend zu beachten? Betrachtungen dazu nimmt Thomas Ott HDV-Geschäftsführer, IHK Dresden in seinen Ausführungen vor.

Im Anschluss an die Veranstaltung haben Sie Gelegenheit im Rahmen einer Gesprächsrunde Ihre Fragen an die Vertreter des CDH`s und der IHK Dresden zu richten.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung  ist in Kürze möglich.

 

  

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