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Im IHK-Bildungszentrum Dresden findet der diesjährige Handelsvertretertag am 13. Mai von 9:30 bis 13:00 wieder in Präsenzform statt.

Viele Mitglieder unseres Verbandes fühlen sich – zu Recht – als Handelsvertreter im Sinne des §84 HGB und sind für ihre Geschäftspartner mit Engagement in den ihnen übertragenen Gebieten tätig. Leider wird immer wieder von den vertretenen Unternehmen bei Streitigkeiten über den Buchauszug und/oder den Ausgleichsanspruch vorgetragen, dass es sich nicht um ein Handelsvertretungsverhältnis im Sinne des §84 gehandelt hätte und daher diese Ansprüche des Betroffenen nicht bestehen.

Für das Vorliegen einer Handelsvertretereigenschaft ist zum einen der Handelsvertretungsvertrag, zum anderen jedoch auch die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit maßgebend. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung eines Handelsvertreters vom Gelegenheitsvermittler oder anderen möglichen Formen im Vertrieb. Die Konsequenzen sind weitgehend. Neben diesen Fragen wird auch das Sozialversicherungsrecht betrachtet. Ist derjenige, der für den Unternehmer im Vertrieb tätig ist auch tatsächlich selbstständig? Was verrät eine Visitenkarte über ihn? Wie sollte diese gestaltet werden?

Neben diesen Fragen wird auch der Ausgleichsanspruch durch Ihre Geschäftsführerin, Frau Marson, zumindest „angeschnitten“. Aktuelle Rechtsprechung wird dabei nicht fehlen.

Seit dem 1.1.2022 haben Händler zahlreiche rechtliche Neuerungen beim Verkauf von Waren zu beachten. Auch Sie werden als Mittler häufig damit konfrontiert. Vor allem die Änderungen im Sachmängelbegriff z.B. auch Sachen mit digitalen Elementen werden erfasst. Ein Überblick zu den wichtigsten Inhalten des neuen Kaufrechts gibt in einem Vortrag der Referatsleiter Recht der IHK Dresden, Herr Michael Mißbach.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte direkt bei der IHK Dresden unter https://www.dresden.ihk.de an.

Wir freuen uns auf Sie.

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