Einstand für die Vertretungsübernahme
Die Übernahme einer attraktiven Vertretung ist für den Handelsvertreter oftmals nur durch Zahlung eines „Einstandes“ möglich. Einstandszahlungen dienen meist der internen Abwälzung eines vom Unternehmer an den zuvor ausgeschiedenen Handelsvertreter gezahlten Ausgleichs.