CDH Verband Handelsvertreter

CDH Nordost KurzMeldungen Februar 2024

Diese Worte, einst veröffentlicht in unserem Newsletter September 2021, erwecken den Eindruck längst vergangener Zeiten. Es ist schlimmer geworden als befürchtet. Die Ampel-Regierung hat es nicht geschafft, die Gesellschaft zu vereinen, Zuversicht und Wohlstand zu gewährleisten.

Ab dem 01.03.2024 wird Strom und Gas teurer, die Benzinpreise sind inzwischen wieder angestiegen, Lebensmittel auch für den täglichen Bedarf haben sich erheblich verteuert. Vieles davon sind Probleme, die die Ampel zu vertreten hat, die in ihrer Sphäre liegen. Es hilft dabei nicht, auf die Vorgängerregierung und/oder die Opposition mit dem Finger zu zeigen.

Aus den Gesprächen mit Mitgliedern wissen wir, dass sowohl der Handel als auch die Industrie „kippt“ und zwar in eine ungewünschte Richtung. So gibt es vor allem aus dem Textilbereich das eine oder andere Mitglied, welches die Selbstständigkeit beenden und den Weg in ein Angestelltenverhältnis geht. Die Fahrzeugbranche ist ebenso betroffen wie die Zulieferindustrie, der Maschinenbau, der Leuchten-/und Möbelbereich. Es trifft nahezu alle Branchen, die in eine Schieflage geraten sind. Die Anzahl der Firmen-Insolvenzen nimmt stetig zu. Für unsere Mitglieder eins der schlimmsten Szenarien, da oft Provisionen nicht mehr gezahlt werden und der Handelsvertreter die Situation nicht aus seiner Kraft heraus ändern kann. In diesem Ausmaß war der negative Trend 2021 nicht absehbar.

So bleibt uns die Hoffnung, dass die beteiligten Parteien an den Verhandlungstisch zusammenkommen und das Ruder herumreißen.

Ihre

CDH Nordost

Wenn Provisionen zu spät gezahlt werden – also später als vertraglich vereinbart bzw. im Falle, dass es dazu keine vertragliche Regelung gibt, später als zum Ende des Folgemonats der Warenauslieferung, hat man für die Dauer der Verspätung Anspruch auf Verzugszinsen.

Sofern die Zahlung dann – wenn auch verspätet – erfolgte, wurden diese Verzugszinsen in der Vergangenheit aber meist nicht geltend gemacht.

Gemäß § 288 Absatz 2 BGB beträgt der Verzugszinssatz bei Geschäften, an denen auf beiden Seiten Kaufleute beteiligt sind, neun Prozentpunkte mehr, als der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Dieser Basiszinssatz wurde nun zum 01.01.2024 auf 3,62 % erhöht, sodass der Verzugszins nunmehr 12,62 % p.a. beträgt. Bis zum 31.12.2022 war der Basiszinssatz noch negativ, sodass der Verzugszinssatz niedriger als 9 % war.

Bei 12,62 % Verzugszins lohnt es sich bei regelmäßig verspäteten Provisionszahlungen, den Verzugszins einzufordern. Auch dürfte dies durchaus disziplinierende Wirkung haben und sollte trotzdem das Vertragsverhältnis nicht gefährden, wenn das vertretene Unternehmen mit Ihrer Vertriebsleistung zufrieden ist.

Philipp Krupke – Hauptgeschäftsführer der CDH NOW!

krupke@cdh-now.de

Bitte merken Sie sich unsere neue Anschrift vor.

Die Geschäftsstelle Ihres Landesverbandes zieht nach fünf Jahren in Berlin-Tempelhof an die Peripherie Berlins – nach Zeuthen. Der Geschäftssitz wird in die Schulstraße 1B in 15738 Zeuthen verlegt. Der Standort ist über die Autobahn gut erreichbar. Unsere Mitglieder sind auch in Zeuthen gern gesehen.

Vom 19.03. bis 22.03.2024 ist Frau Marson nicht erreichbar. E-Mails werden nach Möglichkeit dennoch zeitnah beantwortet. Ab Montag, dem 25.03.2024 sollte der reguläre Geschäftsbetrieb wieder in Gang kommen.

In dringenden Angelegenheiten sind die Kolleginnen und Kollegen im Schwesterverband Baden-Württemberg unter: 07112 147550 zu erreichen.

Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen in der Gastronomie steigen zum 01.01.2024 wieder auf einheitliche 19 Prozent an. Damit ist die corona- und kriegsbedingte Reduzierung ausgelaufen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Eintrag in das Gesellschaftsregister möglich

Ab 2014 gibt es die Möglichkeit, die GbR in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgt über die Notare und ist grds. freiwillig. Eine faktische Verpflichtung ergibt sich bei Geschäften mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, der Beteiligung an anderen Gesellschaften und der Beteiligung an Materialgüterrechten (z.B. Marken, Patente). Die GbR trägt nach Eintragung in das Gesellschaftsregister den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“. 

Transparenzregister – Eintragungspflicht für GbR

GbRs, die sich in das Gesellschaftsregister eintragen lassen, müssen auch eine Eintragung in das Transparenzregister für die wirtschaftlich Berechtigten vollziehen.

Informationen zum Transparenzregister

Geldwäsche – Registrierungspflichten bei der FIU

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GWG) müssen sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Dies trifft z.B. Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen oder Immobilienmakler und Güterhändler. Güterhändler ist, wer gewerblich Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung dies erfolgt.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro. Ab dem 01.01.2025 wird er bei 12,82 Euro liegen.

Minijob-Grenze wird angehoben

Die Minijob-Grenze steigt von 520 auf 538 Euro, die Jahresverdienstgrenze erhöht sich auf 6.456 Euro.

Insolvenzen – Krisen-Sonderregeln laufen aus

Ab 2024 gelten wieder die üblichen Vorgaben zu Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose. Die Frist für die Anmeldung einer Insolvenz wegen Überschuldung wird wieder auf sechs Wochen verkürzt (während Pandemie auf acht Wochen verlängert). Für zahlungsunfähige Unternehmen bleibt die Antragsfrist unverändert bei drei Wochen. Für die Fortführungsprognose ist wieder der Zeitraum von zwölf Monaten relevant (während Pandemie auf vier Monate reduziert).

Inflationsausgleichsprämie: Zahlung bis Ende 2024 möglich

Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten die sog. Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei zahlen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Leistung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz zielt darauf ab, Start-ups, Wachstumsunternehmen und kleinen sowie mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern und Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern. Das ZuFinG sieht u. a. folgende Regelungen vor:

  • Optimierung der Mitarbeiterkapitalbildung durch Erhöhung des Freibetrags nach § 3 Nr. 39 EStG von 1.440 EUR auf 2.000 EUR; die Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann im Rahmen des Freibetrags auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden,
  •    Verbesserungen bei der Mitarbeitergewinnung durch eine Ausweitung der aufgeschobenen Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Beteiligungen von Arbeitnehmern an Unternehmen,
  •    Umsatzsteuerbefreiung für Wagniskapitalfonds,
  •    Vereinfachung der Eigenkapitalgewinnung,
  •    Einführung elektronischer Aktien,
  •    Anhebung der Einkommensgrenze zur Gewährung einer Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen auf 40.000 EUR bzw. 80.000 EUR (bei Zusammenveranlagung).

Das Gesetz tritt weitgehend am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen bereits am 1. Januar 2024.

In diesem Monat erreichte uns wieder einmal aus unserem Mitgliederkreis der Hinweis, dass eine Firma mit Sitz in Costa Rica versucht, Handelsvertreter zu animieren, Werbung auf der Seite www.inter-fair.com zu platzieren. Dabei verpflichtet sich der Unternehmer (Handelsvertreter) für die nächsten drei Jahre unter Zahlung eines jährlichen Betrages von 1212 € Werbung zu schalten. Dem Formular liegt gleichzeitig ein Antwortbrief – Umschlag mit einer deutschen Anschrift bei.

Die Firma – International Fairs Directory ist offensichtlich im Besitz von Ausstellerdaten der Teilnehmer an Veranstaltungen der regtrade AG und bewirbt die Aussteller massiv ohne, dass der Veranstalter hierauf Einfluss nehmen könnte. Auch der Veranstalter hat bereits des Öfteren die Aussteller auf diese erneuten Versuche diverser Anbieter/Verlage hingewiesen.

Fallen Sie nicht auf Anbieter rein, die Sie nicht kennen! In Zweifelsfällen fragen Sie den Veranstalter oder Ihren CDH-Verband!

Ebenfalls von einem Mitglied haben wir erfahren, dass sich ein Unternehmen als Nachfolger eines Verlages ausgibt mit dem Angebot, Bücher anzukaufen. Bevor der Anbieter die Bücher veräußert, muss der Interessent diverse Zahlungen leisten.

Auch insofern ist Vorsicht geboten! Bitte schauen Sie genau hin! 

Ihre CDH-Nordost

Die Kaufkraft der Deutschen wird im Jahr 2024 laut der am 10. Januar 2024 veröffentlichten GfK Kaufkraftstudie auf 27.848 Euro pro Kopf ansteigen. Dies entspricht einem rechnerischen Plus von nominal 2,8 Prozent und 767 Euro mehr pro Kopf.

Für Gesamtdeutschland prognostiziert GfK für das Jahr 2024 eine Kaufraftsumme von 2.349,2 Milliarden Euro. Im Vergleich zur revidierten Vorjahresprognose entspricht das einem Pro-Kopf-Wachstum von nominal 2,8 Prozent oder 767 Euro. Im Jahr 2024 steht den Deutschen demnach eine durchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft von 27.848 Euro für Konsumausgaben, Wohnen, Freizeit oder zum Sparen zur Verfügung.

Unter der Kaufkraft versteht man das nominal verfügbare Nettoeinkommen der Bevölkerung inklusive staatlicher Transferzahlungen wie Renten, Arbeitslosen- und Kindergeld. Ob und wie viel jedoch vom nominalen Kaufkraftzuwachs real für die Ausgaben der Bürger übrig bleibt, hängt davon ab, wie sich 2024 die Verbraucherpreise entwickeln werden.

Filip Vojtech, GfK-Einzelhandelsexperte im Bereich Geomarketing, kommentiert: „Nachdem die Kaufkraft 2023 deutlich gestiegen ist, erwarten wir für 2024 ein moderates Wachstum von 2,8 Prozent. Damit würde der Kaufkraftzugewinn zumindest die aktuell von der Bundesbank prognostizierte Inflation von 2,7 Prozent ausgleichen können. Aufgrund der politischen Unsicherheiten ist die Konsumneigung dennoch weiterhin verhalten und die Deutschen werden auch in diesem Jahr vermutlich wieder mehr Geld sparen.“

Regionale Kaufkraftverteilung: Bremen ist 2024 Schlusslicht unter den Bundesländern

Ein Blick auf die regionale Verteilung der Kaufkraft in Deutschland eröffnet spannende Einblicke, wo Menschen mit besonders hohem Ausgabepotenzial leben. Bei den Bundesländern belegt wie in den Vorjahren Bayern den ersten Platz. 30.130 Euro stehen den Bayern pro Kopf für ihre Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung, womit sie mehr als 8 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegen. Nachdem Baden-Württemberg 2023 an Hamburg vorbeigezogen ist, belegt es 2024 erneut den zweiten Platz. Mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 29.675 Euro haben die Menschen im dritt einwohnerstärksten Bundesland 18 Euro mehr zur Verfügung als die Hamburger.

 Wie in den Vorjahren weisen mit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen lediglich vier der 16 deutschen Bundesländer eine überdurchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft auf – in drei Vierteln der Bundesländer ist das Ausgabepotenzial in der landesweiten Betrachtung unterdurchschnittlich. Gleichzeitig setzt sich aber auch der Trend der letzten Jahre fort, dass vor allem die neuen Bundesländer die größten Kaufkraftzuwächse verzeichnen, womit sich die Kaufkraftschere langsam schließt.

Rangänderungen im Vergleich zum Vorjahr gibt es auf den hinteren vier Plätzen: Während Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern um jeweils einen Rang aufsteigen, rutscht Bremen 2024 um drei Plätze nach hinten und bildet das neue Schlusslicht. Den Bremern stehen im Schnitt 24.702 Euro für ihre Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung, womit sie etwas mehr als 11 Prozent unter dem landesweiten Durchschnitt liegen.

Kaufkraft in den Stadt- und Landkreisen: Die Top 10 Kreise mischen sich einmal durch

Wie in den Jahren zuvor ist der bayerische Landkreis Starnberg auch 2024 der unangefochtene Spitzenreiter unter den 400 deutschen Stadt- und Landkreisen. Mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 38.702 Euro liegt dieser exakt 39 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, womit die Starnberger 1.157 Euro mehr als die Einwohner des zweitplatzierten Landkreises München haben. Neuzugänge gibt es dieses Jahr in den Top 10 nicht, dafür werden die Platzierungen drei bis neun durchgemischt.

Größter Gewinner in den Top 10 ist der Landkreis Erlangen-Höchstadt, der mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 33.548 Euro zwei Ränge nach oben auf Platz sieben klettert. Die durchschnittlichste Kaufkraft gibt es im Landkreis Plön: Mit einem verfügbaren Nettoeinkommen von 27.855 Euro liegen die Plöner nur 7 Euro über dem Bundesdurchschnitt. Schlusslicht im Kaufkraftvergleich ist wie in den Vorjahren der Stadtkreis Gelsenkirchen. Mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 22.007 Euro haben die Gelsenkirchener exakt 21 Prozent weniger für ihre Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung als der Durchschnittsdeutsche.

Einwohnerstarke Stadtkreise

Auch wenn die 25 einwohnerstärksten Stadtkreise bereits mehr als 21 Prozent der Gesamtkaufkraft Deutschlands vereinen, erreichen nicht alle Großstädte in Deutschland ein überdurchschnittliches Kaufkraftniveau. Die Hauptstadt Berlin liegt bei der Pro-Kopf-Kaufkraft rund 5 Prozent unter dem deutschen Durchschnitt, Essen und Dresden kommen auf ein ähnliches Niveau. Gut 9 Prozent unter dem Durchschnitt liegen Leipzig, Dortmund, Mönchengladbach und Bremen. München und Düsseldorf sind dagegen mit knapp 29 und 15 Prozent deutlich darüber.

Kaufkraftdichte: Hohes Potenzial auf kleinem Raum

Dass die einwohnerstarken Städte und insbesondere die großen Metropolregionen für Einzelhändler und Dienstleister unverzichtbare Zielmärkte darstellen, zeigt ein Blick auf die Kaufkraftsummen. Die Kaufkraftdichte, also die verfügbare Kaufkraftsumme in Millionen Euro je Quadratkilometer, ist in den Metropolen München und Berlin am höchsten, gefolgt von Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf und Nürnberg. Die Kaufkraftdichte ist somit für Unternehmen ein wichtiger Indikator, in welchen Gebieten sie mit einer gezielten Kundenansprache auf kleinstem Raum viel Kaufkraftpotenzial mobilisieren können.

Zur Studie

Die GfK Kaufkraft ist definiert als die Summe aller Nettoeinkünfte der Bevölkerung, bezogen auf den Wohnort. Neben dem Nettoeinkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit werden ebenso Kapitaleinkünfte und staatliche Transferzahlungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld und Renten zur Kaufkraft hinzugerechnet. Von diesem verfügbaren Einkommen sind allerdings noch nicht die Ausgaben für Lebenshaltungskosten, Versicherungen, Miete und Nebenkosten wie Gas oder Strom, Bekleidung oder das Sparen abgezogen.

Folglich bedeutet ein nominaler Anstieg der Kaufkraft nicht zwangsläufig, dass jedem Einzelnen real mehr Geld für den Konsum zur Verfügung steht, falls die aufgeführten Ausgaben stärker ansteigen. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass die Kaufkraft einer Region ein Durchschnittswert der dort lebenden Bevölkerung ist und nichts über die Kaufkraft einzelner Individuen, die Kaufkraft je Haushalt oder über die dahinter liegende Einkommensverteilung und damit die Schere zwischen „arm“ und „reich“ aussagt.

Basis der Berechnung sind, neben der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik, einschlägige Statistiken zur Berechnung der staatlichen Leistungen sowie Prognosewerte der Wirtschaftsinstitute. GfK stellt die detaillierte Prognose für das neue Jahr jeweils im Januar fertig. Die GfK Kaufkraftdaten sind ab dann verfügbar für alle deutschen Stadt- und Landkreise sowie alle Gemeinden und Postleitzahlgebiete. Die Kaufkraftdaten auf Ebene der Straßenabschnitte werden in der zweiten Jahreshälfte aktualisiert.

Die regionalen GfK Kaufkraftdaten sind eine wichtige Grundlage der Vertriebs- und Marketingplanung in Unternehmen vieler Branchen. Entscheidend ist dabei eine realistische Abbildung der regionalen Verteilung der Kaufkraft. Der Fokus der Studie liegt entsprechend nicht in der Vergleichbarkeit der Daten über Jahre hinweg. Da es sich um Prognosen handelt, wird ausdrücklich davon abgeraten, die Daten der Vorjahre 1:1 miteinander zu vergleichen.

GfK SE, Nürnberg

Auch bei der Entwicklung der eigenen finanziellen Situation überwiegt Pessimismus. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) muss sich aktuell beim Einkaufen stark oder sogar sehr stark einschränken. Die Zufriedenheit der Bundesbürger mit der eigenen Finanzlage stagniert – und bleibt damit so niedrig wie während der letzten Finanzkrise. Die gefühlte Arbeitsplatzsicherheit ist dennoch gestiegen: Neun von zehn Beschäftigten machen sich keine Sorgen um ihren Job.

Kein Ende des Krisenmodus in Sicht: Mehr als die Hälfte der Verbraucherinnen und Verbraucher (54 Prozent) rechnet für 2024 mit einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Von einer Verbesserung gehen nur 15 Prozent aus, 31 Prozent rechnen mit einer gleichbleibenden Situation.

Ihre eigene finanzielle und wirtschaftliche Lage bewerten die Befragten zwiegespalten. Die gute Nachricht: Die Zufriedenheit mit der eigenen Finanzsituation hat sich in den vergangenen zwölf Monaten nicht weiter verschlechtert – ein Viertel (25 Prozent) der Verbraucherinnen und Verbraucher hierzulande bewertet die eigene finanzielle Situation positiv, 23 Prozent negativ. Die schlechte Nachricht: Die Zufriedenheit ist damit unverändert auf dem niedrigsten Niveau seit der Finanzkrise 2008.

Das sind Ergebnisse einer Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. Basis der Studie ist eine repräsentative Umfrage unter mehr als 1.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland.

Henrik Ahlers, Vorsitzender der Geschäftsführung bei EY: „Die Kosten für Lebensmittel, Heizung und zahlreiche Dienstleistungen sind 2023 noch einmal deutlich gestiegen. Für viele Menschen in Deutschland wird der Krisenmodus zum neuen Normalzustand. Was allerdings Hoffnung machen kann: Aktuell sinkt die Inflation wieder stärker. Damit stieg die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher im vergangenen Quartal erstmals wieder, die Löhne legten stärker zu als die Verbraucherpreise.“

Die Hälfte der Menschen schränkt sich stark oder sehr stark ein – nur noch die Hälfte blickt optimistisch in die Zukunft

Allerdings: Viele Menschen in Deutschland haben in den vergangenen Jahren deutliche Einbußen beim verfügbaren Einkommen hinnehmen müssen. Insgesamt gibt mehr als ein Drittel (35 Prozent) an, dass sie sich beispielsweise beim Griff ins Supermarktregal sehr stark oder stark einschränken müssen. Bei den Frauen sagen dies 39 Prozent, bei den Männern sind es 30 Prozent. Insgesamt haben sogar neun von zehn Befragten ihr Einkaufsverhalten aufgrund der Inflation verändert. Den Rotstift setzen die Menschen dabei vor allem bei größeren Einzelanschaffungen wie Autos, Küchen und Möbeln an (57 Prozent). Etwas mehr als die Hälfte (51 Prozent) will die Ausgaben bei Unterhaltungselektronik zurückfahren, beim Renovieren zu sparen geben 43 Prozent der Befragten an.

Immerhin: Der Anteil der Befragten, die insgesamt eher optimistisch in die Zukunft blicken, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht – von 44 auf 49 Prozent – gestiegen. Damit sind die Pessimisten mit einem Anteil von 51 Prozent allerdings immer noch leicht in der Überzahl. Zum Vergleich: Ende 2019, also vor dem Ausbruch der Pandemie, lag der Anteil der Optimisten noch bei 75 Prozent, also erheblich höher. Ahlers: „Die Vielzahl an schweren Krisen, die sich in den vergangenen Jahren abgelöst bzw. überlappt haben, hat Spuren hinterlassen. Es ist zwar wichtig, realistisch auf den Zustand der Welt zu schauen und damit umzugehen. Aber wir müssen auch aufpassen, dass wir Deutschen nicht zur depressiven Nation werden und Chancen und positive Entwicklungen aus dem Blick verlieren.“

Zwar seien die derzeitigen Herausforderungen, mit denen Deutschland konfrontiert sei, groß, aber – so Ahlers weiter: „Jammern hilft nicht, wir haben es in vielerlei Hinsicht selbst in der Hand, wie gut es uns hierzulande in der kommenden Dekade geht.“ Der Weg sei dabei klar: „Wir müssen entrümpeln, und mehr Innovationen wagen.“ Deutschland sei nicht der kranke Mann Europas, betont Ahlers: „Aktuell sind wir mit Sicherheit kein Wachstumsmotor und Innovationstreiber mehr. Dies kann sich allerdings wieder ändern, wenn wir unsere Hausaufgaben machen und die Baustellen in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung endlich in den Griff kriegen.“ Es werde zwar auf vielen Ebenen über die Notwendigkeit von Transformation und Innovation gesprochen, „allerdings scheinen wir in Deutschland den Mut zu echter Veränderung nicht aufzubringen, weil wir immer noch dazu neigen, uns auf alten Lorbeeren auszuruhen“, so Ahlers.

Gefühlte Arbeitsplatzsicherheit ist gestiegen

Trotz der aktuellen Krisenstimmung bei vielen Menschen: Um ihren Arbeitsplatz machen sich nach wie vor relativ wenige Bundesbürgerinnen und -bürger akute Sorgen. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) hält ihren Job für sehr sicher, mehr als ein weiteres Drittel (37 Prozent) beurteilt die Jobsicherheit als „eher sicher“. Damit schätzen fast neun von zehn Beschäftigten hierzulande ihren Arbeitsplatz insgesamt als sicher ein. Sorgen machen sich die Menschen hierzulande aber trotzdem. Vor allem über die Auswirkungen der Flüchtlingskrise (59 Prozent, plus vier Prozentpunkte) und Kriege im Ausland (wie im Vorjahr 58 Prozent).

Ahlers: „Angesichts unsicherer Konjunkturprognosen fahren die Unternehmen aktuell auf Sicht – und werden sich bei Neueinstellungen verständlicherweise zurückhalten. Eine aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenig erfreuliche Entwicklung.“ Wie sich technische Entwicklungen – allen voran Künstliche Intelligenz – auf den Arbeitsmarkt auswirken werden, sei ebenfalls nicht absehbar, so Ahlers weiter. „Dass trotzdem die Arbeitsplatzsicherheit des Großteils der Angestellten hierzulande enorm hoch und im Vergleich zum Vorjahr sogar gestiegen ist, ist ein positives Signal und kann gar nicht hoch genug bewertet werden – auch weil dies eine wichtige Grundvoraussetzung für sozialen Frieden in unserem Land und die Zustimmung zu unserer demokratischen Verfassung ist. Umso wichtiger ist es, dass wir mit den notwendigen Änderungen und Reformen nicht erst dann beginnen, wenn die Arbeitslosenzahlen in die Höhe gehen, sondern die Transformation unseres Landes jetzt beherzt angehen.“

Ernst & Young, Stuttgart

Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch Ende 2023 erholt hatte, blicken die Verbraucherinnen und Verbraucher im neuen Jahr wieder pessimistischer in die Zukunft. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor.

Demnach geht der Index im Vergleich zum Vormonat zurück, bleibt aber weiterhin über seinem Vorjahresniveau. Für Unsicherheit und eine entsprechend gedämpfte Stimmung sorgen vor allem die haushaltspolitischen Entwicklungen sowie die konjunkturellen Aussichten.

Die bereits im Weihnachtsgeschäft spürbare Kaufzurückhaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfte in den ersten Wochen des neuen Jahres 2024 anhalten. Wenngleich die Anschaffungsneigung höher ist als noch vor einem Jahr, zeigt sich im Vergleich zum Vormonat ein Rückgang. Währenddessen bleibt die Sparneigung der Verbraucher nahezu unverändert. Im Vergleich zum Vormonat steigt sie nur marginal. Eine große Rolle spielen hierbei vermutlich insbesondere Unsicherheiten mit Blick auf etwaige zusätzliche finanzielle Belastungen. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich der private Konsum in den kommenden Wochen und Monaten voraussichtlich zunächst verhalten.

Der Blick auf die Einkommenserwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher bestätigt ihre finanziellen Unsicherheiten. Sie gehen davon aus, dass sich ihr frei verfügbares Einkommen in nächster Zeit verringern wird. Zwar ist am Arbeitsmarkt weiterhin kein deutlicher Einbruch zu erkennen, doch Signale einer Verbesserung der Lage bleiben ebenfalls aus. Hinzu kommen die haushaltspolitischen Beschlüsse der Bundesregierung, die spürbare Belastungen für die Verbraucher etwa bei den Energiekosten mit sich bringen. Dass auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kein positiver Impuls zu erwarten ist, zeigen sowohl aktualisierte Konjunkturprognosen als auch die Konjunkturerwartungen der Verbraucher.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher starten somit eher pessimistisch in das neue Jahr. Da sich ihre Stimmung nach dem Jahreswechsel deutlich eintrübt und bei Anschaffungen die Zurückhaltung überwiegt, kommt der private Konsum Anfang 2024 nicht in Schwung. Zu erwarten ist eine vorerst verhaltene Entwicklung von Konsum und Gesamtwirtschaft.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Handelsverband Deutschland HDE, Berlin

Das Jahr 2024 startet für die Verbraucherstimmung in Deutschland sehr enttäuschend: Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zeigen spürbare Einbußen.

Das Konsumklima geht nach dem Anstieg im Vormonat wieder deutlich zurück. Es sinkt in der Prognose für Februar 2024 auf -29,7 Punkte – das ist ein Rückgang um 4,3 Punkte im Vergleich zum Vormonat (revidiert -25,4 Punkte). Dies zeigen die Ergebnisse des GfK Konsumklimas für Januar 2024.

Der Rückgang der Verbraucherstimmung fällt auch deshalb so stark aus, weil die Sparneigung zu Jahresbeginn spürbar angestiegen ist. Ein schlechterer Wert für das Konsumklima wurde zuletzt im März 2023 mit -30,6 Zählern gemessen. „Die Verbesserung des Konsumklimas im Vormonat war offenbar nur ein kurzes Aufflackern vor Weihnachten. Falls es Hoffnungen gab, dass sich die Stimmung nachhaltig erholen kann, so wurden diese im Januar wieder zunichtegemacht. Das Konsumklima hat zu Jahresbeginn einen herben Rückschlag hinnehmen müssen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Dazu trägt neben dem Rückgang der Einkommenserwartung und der Anschaffungsneigung auch maßgeblich die Sparneigung der Konsumenten bei, die sich derzeit im Höhenflug befindet. Sie ist im Januar 2024 um 6,7 Punkte auf 14 Punkte angestiegen, dem höchsten Wert seit August 2008.“

Mit diesen Ergebnissen müssen die Hoffnungen auf eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas weiter in die Zukunft verschoben werden. Krisen und Kriege sowie eine anhaltend hohe Inflation verunsichern die Verbraucher und verhindern damit eine Verbesserung der Konsumstimmung.

Einkommenserwartungen setzen Abwärtstrend wieder fort

Waren im Vormonat die Einkommensaussichten noch spürbar angestiegen, so haben sie sich im Januar wieder deutlich abgeschwächt: Nach einem Minus von 13,1 Punkten stürzt der Indikator auf -20 Punkte ab. Dies ist der niedrigste Wert seit März 2023. Damals wurden -24,3 Punkte gemessen. Damit setzen die Einkommensaussichten ihren Abwärtstrend wieder fort.

Ein Grund für den Einkommenspessimismus dürfte sicherlich darin liegen, dass sich die Inflation zuletzt wieder etwas verstärkt hat. So stieg nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes die Inflation im Dezember auf 3,7 Prozent. Im November wurde noch ein Wert von 3,2 Prozent ermittelt. Und die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent in der Gastronomie zu Jahresbeginn 2024 sowie die Erhöhung der CO₂-Abgabe für Energie wird vermutlich den Preisauftrieb fördern und die Einkommenserwartung weiter schwächen.

Anschaffungsneigung im Sog sinkender Einkommensaussichten

Die deutlich gesunkenen Einkommenserwartungen ziehen auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher im Januar wieder in den Keller: Der Indikator verliert 6 Punkte und sinkt von -8,8 auf -14,8 Zähler und ist damit wieder fast auf dem Niveau von November 2023 (-15,0).

Auch bei der Anschaffungsneigung spielt das Thema Inflation eine sehr wichtige Rolle. Die Sorgen um weiter hohe Preise bei Lebensmitteln und Energie verringern die Planungssicherheit, die besonders für größere Anschaffungen notwendig ist. Und wenn für Güter des täglichen Bedarfs mehr Geld ausgegeben werden muss, fehlen bei vielen die finanziellen Mittel für andere Käufe, wie z.B. für Einrichtungsgegenstände oder elektronische Geräte.

Die Bedeutung hoher Preise für die schwache Konsumneigung belegt auch eine kürzlich vom NIM vorgenommene tiefergehende Analyse: Konkret wurden die Konsumenten gefragt, aus welchen Gründen sie es momentan für keinen guten Zeitpunkt halten, größere Anschaffungen zu tätigen. In der offenen Abfrage antworteten etwa 60 Prozent, dass hohe und noch steigende Preise sie zu diesem negativen Urteil veranlassen. Damit liegt das Thema Inflation weit vor allen anderen genannten Gründen, wie z.B. politische und wirtschaftliche Unsicherheit sowie die schlechte eigene finanzielle Lage.

Konjunkturaussichten werden pessimistischer beurteilt

Der Konjunkturaussichten für die nächsten 12 Monate werden zu Jahresbeginn ebenfalls pessimistischer beurteilt. Der Indikator Konjunkturerwartung verliert 6,2 Punkte und sinkt damit auf -6,6 Punkte. Ein geringerer Wert wurde zuletzt mit -10,3 Punkten im Dezember 2022 gemessen.

Das Jahr 2023 hat die deutsche Wirtschaft mit einem kleinen Minus beim Wirtschaftswachstum abgeschlossen. So war das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 Prozent niedriger als 2022. Hohe Preise in nahezu allen Bereichen sowie steigende Zinsen wirkten im vergangenen Jahr dämpfend auf die Konjunktur. Auch für dieses Jahr sind die Wachstumsaussichten eher verhalten. So geht zum Beispiel das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in seiner Konjunkturprognose für 2024 ebenfalls von einer leichten Rezession aus (BIP: -0,5 Prozent).

GfK SE, Nürnberg; Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM)

Die Stimmung unter den Unternehmen hat sich zu Jahresbeginn weiter verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Januar auf 85,2 Punkte gefallen, nach 86,3 Punkten im Dezember.

Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Lage schlechter. Auch die Erwartungen für die kommenden Monate fielen erneut pessimistischer aus. Die deutsche Wirtschaft steckt in der Rezession fest.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Geschäftsklimaindex gestiegen. Die Unternehmen waren etwas zufriedener mit ihren laufenden Geschäften. Die Erwartungen verbesserten sich ebenfalls, blieben aber pessimistisch. Der Auftragsbestand geht weiter zurück, wenn auch nicht mehr so stark wie zu Jahresende. Die Kapazitätsauslastung gab nach, von 81,9 auf 81,0 Prozent. Dies sind rund zweieinhalb Prozentpunkte weniger als der langfristige Durchschnitt.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima deutlich eingetrübt. Dies war insbesondere auf eine merklich schlechtere Einschätzung zur aktuellen Lage zurückzuführen. Die Unzufriedenheit mit dem Auftragsbestand nahm spürbar zu. Auch die Erwartungen wurden noch etwas pessimistischer.

Im Handel ist der Index auf den niedrigsten Wert seit Oktober 2022 gefallen. Die Händler zeigten sich weniger zufrieden mit den laufenden Geschäften. Auch ihre Erwartungen verschlechterten sich. Das gilt sowohl für den Groß- als auch für den Einzelhandel.

Im Bauhauptgewerbe hat der Geschäftsklimaindikator seine Talfahrt fortgesetzt. Die Firmen beurteilten ihre aktuelle Lage schlechter. Der ohnehin schon düstere Ausblick für die kommenden Monate trübte sich weiter ein.

Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts München

Der Buchauszug – ein wichtiges Instrumentarium des Handelsvertreters

Jeder Handelsvertreter hat nach dem Gesetz, ohne dass insoweit etwas anderes vereinbart werden kann, einen Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges gegenüber seinem vertretenen Unternehmen. Dabei ist der Anspruch auf Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 HGB an keine weiteren Voraussetzungen gebunden und braucht lediglich geltend gemacht zu werden. Insbesondere muss der Handelsvertreter nicht darlegen, dass ihm irgendwelche Geschäfte, für die ihm Provision zustehen könnte, vom vertretenen Unternehmer nicht abgerechnet worden seien. Der Anspruch erstreckt sich auf alle zurückliegenden Zeiträume, soweit die zugrunde liegenden Provisionsansprüche noch nicht verjährt sind.

Er ist auch nach einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Handelsvertreter jahrelang widerspruchslos die Provisionsabrechnungen entgegen

genommen hat. Nur dann, wenn der Handelsvertreter die Provisionsabrechnungen als vollständig und richtig anerkannt oder nachträglich auf den Anspruch verzichtet hat oder keine Provisionsansprüche mehr bestehen können, kann kein Buchauszug mehr verlangt werden.

Der Buchauszug ist der spezielle Auskunftsanspruch des Handelsvertreters, mit dem dieser in die Lage versetzt werden soll, seine Provisionsabrechnungen zu überprüfen. Dabei soll er

als „Auszug aus den Büchern des Unternehmers“ die Tatsachen wiedergeben, die für die Provisionsberechnung relevant sind und sich aus der EDV, der Korrespondenz und anderen

Unterlagen und Daten des Herstellers ergeben. Ebenfalls spielt der beim Unternehmer entstehende finanzielle Aufwand für die Erstellung eines ordnungsgemäßen Buchauszugs keine Rolle. Schon vor Jahren hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass ein Unternehmer seine Geschäftsbücher so einzurichten hat, dass er diesen Buchauszug auch erteilen kann. Der Einwand, die Erstellung des Buchauszuges sei mit enorm hohen Kosten verbunden, blieb deshalb unbeachtlich.

Der Inhalt eines Buchauszuges 

De facto ist der Buchauszug eine vom vertretenen Unternehmen zu erstellende Liste bzw. Aufstellung, in der die entsprechenden Eintragungen einzusetzen sind. Ob sie dann auch tatsächlich und vollumfänglich darin aufgenommen werden, steht auf einem anderen Blatt und berechtigt ggf. zur Bucheinsicht.

In der Regel hat der Buchauszug folgende Angaben zu enthalten:

Auftragsdatum, -nummer, Warenart, Warenmenge und Warenwert lt. Auftrag, Rechnungsdatum, -nummer und Rechnungsbetrag, Kunde mit Anschrift, Stadium der Ausführung des Geschäfts bzw. des Standes der Auftragsbearbeitung im Falle angebahnter Geschäfte (§ 87 Abs. 3 HGB), Höhe und Datum der eingegangenen Zahlungen, im Falle von Nichtzahlungen,

welche Maßnahmen zur Beitreibung der Forderungen durchgeführt wurden, Annullierungen und Retouren sowie Gründe hierfür.

Diese Angaben sind im Buchauszug für jedes Geschäft, bei dem die Provisionsansprüche nicht bereits verjährt sind, zu machen. Dabei sind insbesondere der Auftragswert, der Rechnungsbetrag, die Höhe der Kundenzahlungen und die Annullierungen und Retouren sowie deren Gründe für die Provision interessant. Obgleich in der Praxis regelmäßig die Provisionen von den Rechnungsbeträgen ermittelt werden, ist die eigentliche Basis für die Provision der Wert des abgeschlossenen Geschäftes.

Annulliert ein Kunde nach der Annahme seiner Bestellung einen Teil des Geschäftes, weil er die Ware nicht in dem Umfang benötigt, wie er sie bestellt hat, und erhält er entsprechend

weniger Ware, wird ihm, soweit die Rechnung noch nicht ausgestellt war, auch nur die verringerte Bestellung in Rechnung gestellt und dem Handelsvertreter verprovisioniert. Der

Handelsvertreter hat aber in diesem Fall i.d.R. Anspruch auf die Verprovisionierung des vollen ursprünglichen Bestellwertes (§ 87a Abs. 3 S. 1 HGB). Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Differenzen zwischen den Auftragswerten und den Rechnungsbeträgen aus dem Buchauszug ersichtlich sind. Da sich häufig gerade die Auftragswerte aber nicht (mehr) in der EDV befinden und manuell in den Buchauszug aufgenommen werden müssten, werden einfach die Rechnungsbeträge in die Auftragswertspalte übernommen. Besonders deutlich wird dies, wenn erteilte Gutschriften dort als Minusbeträge auftauchen, da es bekanntlich keine Minusaufträge gibt.

Den meisten Handelsvertretern werden zudem Gutschriften regelmäßig in der Provision belastet.

Auch bei Gutschriften gilt, dass diese i.d.R. die Provisionen nicht reduzieren (§ 87a Abs. 3 S. 1 HGB). Entsprechend ist für Gutschriften im Buchauszug unter Annullierungen und Retouren anzugeben, in welchem Umfang und aus welchem Grund für welches Geschäft eine Gutschrift erteilt wurde. Auch hieraus ergeben sich häufig nicht unerhebliche Provisionsansprüche.

Dem Buchauszug entgehen

Die meisten Unternehmen empfinden den Buchauszug aufgrund des Aufwandes, die die Erstellung macht, und die Unkenntnis über die Art seiner Erstellung als Schikane. Da der Anspruch jedoch zwingend ist – wie oben bereits festgestellt, kann dieser vertraglich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden. Das Unternehmen kann ihm also nicht entgehen. Es muss ihn erfüllen. Nur wenn bereits die dem Handelsvertreter erteilte Provisionsabrechnung alle Angaben enthält, die auch für einen ordnungsgemäßen Buchauszug erforderlich sind, gilt der Anspruch als erfüllt und kann nur in einem solchen Fall nicht mehr geltend gemacht werden.

In aller Regel sollte der Handelsvertreter den Anspruch auf Buchauszug während des laufenden Vertrages nicht geltend machen, weil er sich bewusst sein sollte, dass er hierdurch die gute Vertrauensbasis zum Unternehmen empfindlich stören wird. Erst wenn der Vertrag beendet ist, wird dieser Anspruch – dann meist zusammen mit dem Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB – geltend gemacht.

Allerdings werden die meisten Buchauszüge nicht erstellt, weil sich die Parteien über die ausstehenden Provisionen und einen möglichen Handelsvertreterausgleich bereits zuvor einigen. Wird der Buchauszug doch erstellt, kann häufig nur ein fachkundiges Auge erkennen, ob es sich tatsächlich um einen solchen handelt, er teilweise erfüllt ist und nur noch ergänzt zu werden braucht oder gar nicht, weil er völlig unbrauchbar ist. Ist der Buchauszug erteilt, fehlen aber einzelne Angaben, so besteht in der Regel kein Anspruch auf Erteilung eines kompletten neuen Buchauszuges. Vielmehr kann der Handelsvertreter dann eine Ergänzung des Buchauszuges bezüglich der fehlenden Angaben verlangen, die er dann allerdings auch konkret darlegen muss. Unabhängig davon ist der Buchauszug für den Handelsvertreter ein wichtiges Instrumentarium, um in Erfahrung zu bringen, welche Provisionsansprüche ihm noch tatsächlich zustehen.

Kurz zusammengefasst 

  • Der Handelsvertreter kann nach der Erteilung einer Provisionsabrechnung einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, für die ihm eine Provision zusteht.
  • Der beim Unternehmer entstehende finanzielle Aufwand für die Erstellung eines ordnungsgemäßen Buchauszugs spielt keine Rolle, da er dazu zwingend verpflichtet ist.
  • Der Buchauszug ist für den Handelsvertreter ein wichtiges Instrumentarium, um in Erfahrung zu bringen, welche Provisionsansprüche ihm tatsächlich zustehen.
1. Schadenersatz für beschädigte Brillengläser ohne Abzug neu für alt
2. Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein – Zulässiger Abschleppvorgang

1. Schadenersatz für beschädigte Brillengläser ohne Abzug neu für alt

Gerade bei Fahrradunfällen wird oftmals auch die Brille des Betroffenen durch den Sturz beschädigt. Die Versicherer verlangen dann die Vorlage der Anschaffungsrechnung und wollen einen erheblichen Abzug wegen der vermeintlichen Wertverbesserung durch eine neue Brille vornehmen. Jedenfalls so weit es nur des Austausches der Brillengläser bedarf, hat das Amtsgericht Schwandorf klargestellt, dass ein solcher Abzug neu für alt nicht gerechtfertigt ist.

Selbst wenn man annehmen wollte, dass auch Brillengläser eine bestimmte Lebensdauer haben, dann tritt beim Geschädigten durch den bloßen Austausch der Gläser keine spürbare Vermögensmehrung ein, da die Brillengläser stets an das Gestell angepasst werden und daher bei Anschaffung einer neuen Brille ohnehin nicht weiterverwendet werden können (Amtsgericht Schwandorf, Urteil vom 19.04.2023, Az.: 2 C 263/22).

2. Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein – Zulässiger Abschleppvorgang

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat kürzlich über die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides für eine Abschleppmaßnahme durch die Behörde entschieden. Diese hatte ein mit Kraftstoff betriebenes Fahrzeug abschleppen lassen, weil es in einem Bereich geparkt war, in dem mit einem Zusatzzeichen die Parkerlaubnis auf Elektrofahrzeuge beschränkt war.

Ein weiteres unter dem Zusatzzeichen befindliches Zusatzzeichen regelte, dass ein Parkschein erforderlich ist. Der Fahrzeughalter des abgeschleppten Fahrzeuges vertrat die Auffassung, dass das zweite Zusatzzeichen eine alternative Parkerlaubnis regele und erhob gegen den Kostenbescheid über die Abschleppmaßnahme Klage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage abgewiesen, was vom zuständigen Berufungsgericht bestätigt

wurde. Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass der Kläger gegen die Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein verstoßen hat. Diese Parkregelung sei für jedermann erkennbar gewesen. Es sei höchstrichterlich entschieden, dass sich ein Zusatzzeichen jeweils auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen, das seinerseits ein Zusatzzeichen sein kann, bezieht. Im Übrigen sei die Abschleppmaßnahme auch verhältnismäßig gewesen, da die Ladestation für gesetzlich privilegierte Elektrofahrzeuge für die Dauer des Parkvorgangs des Klägers nicht zur Verfügung gestanden hat (OVG NRW, Beschluss vom 13.04.2023 – 5 A 3180/21).

Weitere Verkehrsrechtsnachrichten folgen in den nächsten Ausgaben unserer CDH KurzMeldungen.

Ihnen als Mitglied unserer CDH NOW! bieten Frau Rechtsanwältin Dr. Melanie Besken und Rechtsanwalt Andree Schlick (beide sind Fachanwälte für Verkehrsrecht) von der Kanzlei Dr. Gröne & Cramer, Lotter Straße 4, 49078 Osnabrück, Tel.: 0541-94169-0, Fax: 0541-94169-99, E-Mail: info@ra-groene.de eine kostenlose telefonische Erstberatung an. In dieser können Sie dann herausfinden, ob es Sinn ergibt, Ihren Fall zu verfolgen und die Anwälte zu beauftragen, oder ob dies eher keinen Erfolg verspricht. Bitte beziehen Sie sich insofern auf Ihre CDH-Mitgliedschaft.

Rechtsanwalt Philipp Krupke

krupke@cdh-now.de

Die DKV Tankkarte – jetzt auch Sparvorteile beim Tanken von Benzin

Schon seit über 10 Jahren ist der DKV Euroservice ein starker und verlässlicher Partner Ihrer CDH. Viele von Ihnen kennen die goldene Tankkarte, welche Ihnen neben der bequemen Abwicklung an der Kasse und der Vereinfachung Ihrer Buchhaltung auch eine Ersparnis bei vielen Tankvorgängen bietet. Bisher beschränkte sich dieser Preisvorteil auf Dieselkraftstoff. Dies hat sich jedoch zum Start ins neue Jahr 2024 geändert.

Ab sofort sparen Sie auf jeden Liter Ottokraftstoff 1 Cent bei allen dem DKV-Netz in Deutschland angeschlossenen Jet-, Star/Orlen-, Esso-, Total-, HEM/Tamoil- und OIL!-Tankstellen. Sie haben bereits eine DKV Tankkarte? Dann profitieren Sie ganz automatisch von dem neuen Sparvorteil. Wieder einmal zeigt sich hier, dass auch aus sehr gut ein noch besser werden kann!

Weitere Informationen zur DKV-Tankkarte finden Sie unter https://www.cdh-now.de/aktuelles/allgemein/tanken/

Viel Spaß beim Tanken und Sparen wünscht Ihnen

Ihr

Philipp Krupke – Hauptgeschäftsführer der CDH NOW!

krupke@cdh-now.de

Verbraucherzentrale warnt vor Phishing-Mails an Bankkunden

Die Verbraucherzentrale warnt Kundinnen und Kunden der ING Bank, Deutsche Bank, Sparkasse und Comdirect vor betrügerischen Phishing-Mails, die aktuell im Umlauf sind. Inhaltlich geht es darin etwa um eine Zustimmung zu angeblich notwendigen vertraglichen Anpassungen, fehlende Datenbestätigungen sowie die Reaktivierung des photoTAN-Verfahrens. Die gefälschten E-Mails wirken auf den ersten Blick seriös, enthalten jedoch klare Anzeichen für Betrugsversuche. Empfängerinnen und Empfänger sollten auf fehlende persönliche Anrede, dubiose Absenderadressen und Einschüchterungstaktiken sowie vermeintlichen Zeitdruck achten. Die Verbraucherzentrale und das BSI raten dazu, keine persönlichen Informationen preiszugeben, Links nicht zu öffnen und im Zweifelsfall die eigene Bank direkt zu kontaktieren.

Die Warnung der Verbraucherzentrale

FritzBox-Sicherheitsrisiko: 17 Router erhalten keine Updates mehr.

Die FritzBox des Herstellers AVM kann zum Sicherheitsrisiko werden, wenn sie nicht regelmäßig mit Updates versorgt wird. AVM hat 17 ältere Fritzbox-Modelle aus dem Support ausgeschlossen, sodass sie keine Firmware-Updates mehr erhalten. Ohne diese Updates sind die Router anfälliger für Hacker-Angriffe. Betroffene Modelle, darunter FRITZ!Box 7582, FRITZ!Box 7580 und FRITZ!Box 7360 sollten besser ausgemustert werden, um die Sicherheit des Netzwerks zu gewährleisten.

Hier finden Sie die vollständige Liste der betroffenen Modelle:

Wegweiser kompakt: 8 Tipps für ein sicheres Heimnetzwerk

Stefan Verra: Warum Frauen oft nicht ernst genommen werden und Männer unfreiwillig Single sind
Heyne Verlag, 224 Seiten, 2024, ISBN: 978-3-453-60691-3

Wie oft fühlen wir uns ungerecht behandelt: »Warum bekommt er mehr Geld als ich?« – »Warum stehen die Frauen auf ihn – und nicht auf mich?« Schnell haben wir die Schuldigen ausgemacht: die Gesellschaft, die Erziehung, das andere Geschlecht… Oder tragen wir unbewusst vielleicht selbst dazu bei?

Je nach Geschlecht verhalten wir uns nämlich unterschiedlich. Wie wir gehen, wie wir Blickkontakt halten oder in schwierigen Situationen agieren, ist bei Frauen anders als bei Männern. Das Dumme ist nur: Ob wir als kompetent und selbstsicher, sympathisch und vertrauenswürdig empfunden werden oder nicht, das wird durch solche Verhaltensmuster bestimmt. Einiges davon ist angelernt, vieles hat einen evolutionären Hintergrund. Doch was biologisch durchaus sinnvoll ist, kann sich im Umgang miteinander als schwerer Nachteil erweisen – ohne dass wir uns dessen bewusst wären.

Der Körpersprache-Experte Stefan Verra öffnet uns die Augen dafür und zeigt anschaulich, wo die Fallstricke liegen – und wie wir als Frauen oder Männer unser Verhalten so gestalten, dass wir besser ankommen und mehr erreichen in Beruf, Beziehung und Familie.

Mimik. Gestik, Nähe, Körperhaltung und Berührung machen die nonverbale Kommunikation von Menschen aus. In Seminaren und Trainings wird wirkungsvolle Körpersprache gelehrt. Die Wirksamkeit von solchen Körpersprachetrainings ist zwar wissenschaftlich umstritten. Doch kann man dieses Buch, wenn man psychologisch interessiert ist, als eine Übersicht über die unterschiedliche Körpersprache der Geschlechter nutzen. Der bewusste Einsatz von Elementen der Körpersprache in der nonverbalen Kommunikation sowie das Verstehen von Körpersprache ist der erste Schritt zu gelingender Kommunikation.

Zum Autor

Stefan Verra ist einer der gefragtesten Körpersprache-Experten in Europa. Der in München lebende Österreicher beschäftigt sich seit über 20 Jahren intensiv mit der menschlichen Körpersprache. Der Bestsellerautor und Gastdozent mehrerer Universitäten bringt wissenschaftlich fundiertes Körpersprache-Know-how Organisationen wie der NATO, dem Fraunhofer-Institut sowie MedizinerInnen und JuristInnen näher. Er hält weltweit Vorträge und spricht dabei jährlich vor über 100.000 Menschen. Seine Analysen werden regelmäßig in den Medien publiziert. Über 150.000 Menschen verfolgen seine Körpersprache-Tipps auf Social-Media-Kanälen. Stefan Verra unterstützt mit seinem Wissen Menschen aus dem Autismusspektrum, Hospize und Trans-Menschen.

Gewinnspiel

Wir verlosen das Buch „Warum Frauen oft nicht ernst genommen werden und Männer unfreiwillig Single sind“ unter allen Mitgliedern der CDH NOW! und der CDH Nordost, die folgende Frage richtig beantworten: Welches ist das Geburtsjahr von Autor Stefan Verra?

a) 1973

b) 1978

c) 1981

Teilnahme nur per E-Mail an: lohmeyer@cdh-now.de, Stichwort: Buchverlosung

Einsendeschluss ist der 08. März 2024.

Das Buch „Elon Musk – Die Biografie“ hat gewonnen Jörg H. W. aus Berlin. Herzlichen Glückwunsch! Die richtige Antwort lautete: Das letzte Buch von Walter Isaacson, das auf Deutsch erschien, hieß „Der Codebreaker“.

In knapper, verständlicher Form erhalten Sie jeden Monat Tipps zum Sprachgebrauch, interessante Informationen zur Rechtschreibung und erfahren Wissenswertes rund um die deutsche Sprache.
In dieser Ausgabe: 1. Zahlen ausschreiben oder in Ziffern? 2. Datum und Uhrzeit richtig schreiben

1. Zahlen ausschreiben oder in Ziffern?

Zahlen in Ziffern schreiben

Früher galt die Regel: Zahlen von eins bis zwölf werden ausgeschrieben, alle größeren Zahlen werden in Ziffern geschrieben. Das ist heute nicht mehr zeitgemäß. Sie können jetzt auch die Zahlen von 1 bis 12 in Ziffern schreiben.

In Werbetexten werden Zahlen von eins bis zwölf gerne in Ziffern geschrieben, um damit besondere Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Ziffern werden beim Überfliegen eines Textes eher wahrgenommen und stechen mehr ins Auge. Also besser 10 % Rabatt als zehn Prozent Rabatt.

Wann schreibt man Zahlen aus?

Bei Zahlen, die größer sind als zwölf, ist sowohl die Schreibung als Wort als auch in Ziffern korrekt. Der Duden empfiehlt: Ein- und zweisilbige Zahlen sollen eher ausgeschrieben werden, längere in Ziffern.

Beispiele:

– eins, acht, elf, fünfzig, hundert

– 45 (statt „fünfundvierzig“)

Ungefähre Zahl-Angaben werden als Wort geschrieben. Denn in Ziffern wirken Zahlen exakt. Deshalb schreiben Sie „Rund vierzigtausend Besucher haben die Messe besucht“.

Wann schreibt man Zahlwörter groß und wann klein?

Zahlen werden fast immer kleingeschrieben. Nur wenn sie als Substantiv verwendet werden, werden sie großgeschrieben.

Beispiel: „Die Dreizehn gilt vielen als Unglückszahl.“

Da es sich bei Million, Milliarde usw. um Substantive handelt, werden auch diese großgeschrieben. Gleiches gilt für die Zahlen in Eigennamen.

Beispiel: der Zweite Weltkrieg, die Zehn Gebote, usw.

2. Datum und Uhrzeit richtig schreiben

Hierbei gibt es drei Varianten:

1. Nur Zahlen

Im deutschsprachigen Raum ist die Schreibung TT.MM.JJJJ üblich. Tag und Monat sind hier also generell zweistellig zu schreiben. Auch die Jahreszahl dürfen Sie auf zwei Ziffern kürzen.

Beispiel: 03.02.2024 oder 03.02.24. Ob Sie zwischen Tag, Monat und Jahr Leerschritte setzen, bleibt Ihnen überlassen. Der Duden setzt sie, die DIN nicht.

2. Monat als Wort

 Wenn Sie den Monat als Wort ausschreiben, entfällt bei einstelliger Tagesangabe die Null.

Beispiel: 3. Februar 2024 statt 03. Februar 2024

3. Mit Wochentag und/oder Ort

Wenn Sie die Datumsangabe um Wörter ergänzen, darf laut Duden die führende Null wegfallen. 

Beispiele: Freitag, der 03.02.2024 oder Samstag, der 3.02.2024

Hamburg, der 03.02.2024 oder Hamburg, der 3.02.2024

Am Montag, dem oder den?

Das hängt davon ab, ob bei der Einleitung ein „am“ oder „vom“ enthalten ist. Ist dies der Fall, wird mit Dativ weitergemacht. Also:

Die Nachricht ist vom Freitag, dem 03. Februar

Der Weihnachtsgottesdienst ist am Montag, dem 24. Dezember.

Aber:

Der Flug startet Dienstag, den 25. Dezember.

Die Freunde kommen Mittwoch, den 26. Dezember, um 17 Uhr, an.

Wir haben heute Freitag, den 03. Februar.

Das Seminar beginnt Freitag, den 03. Februar.

Uhrzeit richtig schreiben

Schreibt man „Die Konferenz beginnt um 9:45“ oder „Die Konferenz beginnt um 09:45 Uhr“? Im Gegensatz zur englischen Schreibweise von Uhrzeiten werden in Deutschland Stundenangaben bis 24 durchgezählt. Dabei werden Stunden, Minuten und Sekunden jeweils mit einem Doppelpunkt voneinander getrennt.

Beispiel:

09:45 Uhr

12:30 Uhr

20:15:03 Uhr

Dabei wird alles zweistellig geschrieben – mit einer Ausnahme. Einstellige Uhrzeiten ohne Minuten- oder Sekundenangabe werden ohne vorangehende Null geschrieben.

Beispiel: 8 Uhr – aber 08:30 Uhr.

Richtige Schreibung von Uhrzeiten in Österreich:

In Österreich schreibt man einstellige Stundenangaben generell ohne vorangehende Null. Also: 9:45 Uhr statt 09:45 Uhr.

Richtige Schreibung von Uhrzeiten in der Schweiz:

In der Schweiz schreibt man einstellige Stundenangaben ebenfalls ohne Null – wie in Österreich. Doch werden Stunden und Minuten hier nicht mit Doppelpunkt, sondern mit Punkt getrennt. Also: 9.45 Uhr statt 9:45 Uhr.