Blitzer-App – Beifahrer dürfen Autofahrer nicht vorwarnen
Auf deutschen Straßen ist es dem Fahrer verboten, während der Fahrt eine Blitzer-App zu nutzen.
Auf deutschen Straßen ist es dem Fahrer verboten, während der Fahrt eine Blitzer-App zu nutzen.
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist in der Praxis ein oft unzureichend beachtetes und unterschätztes Regelungsfeld.
Ein am Straßenrand befindlicher Fuchs rechtfertigt kein starkes Abbremsen. Kommt es zu einem Auffahrunfall, so kann der sich so verhaltende Fahrerführer unter keinen Umständen mehr als 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen.
Die Antragsflut war am Starttag des Förderprogramms so groß, dass das Programm bereits in der Nacht zum darauffolgenden Tag wieder gestoppt werden musste.
Am Dienstag, dem 26. September 2023 ist ein neues staatliches Förderprogramm für das Laden von Elektroautos mit Solarstrom gestartet. Das Förderprogramm ist mit 500 Millionen Euro ausgestattet. Förderanträge müssen online bei der Kreditanstalt für Wiederausbau (KfW) gestellt werden. Antragsteller werden gefördert, bis die Fördersumme von 500 Millionen Euro verbraucht ist.
Das Verbot, an unübersichtlichen Stellen zu überholen, dient nicht nur dem Schutz des Gegenverkehrs, sondern auch dem des überholten Verkehrsteilnehmers. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken kürzlich entschieden.
Nicht selten gibt es nach Vertragsende Streit zwischen den ehemaligen Vertragsparteien darüber, wie der Handelsvertreter mit den ihm bekannten Kundendaten umgehen kann.
Eine Geschwindigkeitsmessung aus einem nachfahrenden Fahrzeug mittels einer Stoppuhr ist grundsätzlich zulässig. Für eine Verurteilung ist allerdings erforderlich, dass das Gericht Feststellungen zu den Sichtverhältnissen und den die Messtrecke festlegenden Autobahnkilometrierungen macht – so hat das OLG Oldenburg kürzlich entschieden.
Wer an einem im Einsatz befindlichen Müllfahrzeug vorbeifahren will, muss nicht stets mit Schrittgeschwindigkeit fahren und einen Seitenabstand von mindestens 2 Metern einhalten – so haben die Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichts Celle kürzlich entschieden.
Hupt ein Fahrzeugführer, um einen rückwärts aus einer Garageneinfahrt ausfahrenden Verkehrsteilnehmer zu warnen, darf er nur unter besonderer Vorsicht und jederzeitiger Bremsbereitschaft weiterfahren.