Erfahren Sie in diesem Event wie es sich mit der Verjährung von Ansprüchen des Handelsvertreters verhält. Mitunter sind in Handelsvertreterverträgen sogar Regelungen zu finden, die zur Kürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist führen sollen. Hierzu gibt es umfangreiche Rechtsprechung und mitunter wurden Klauseln zur Verkürzung der Verjährungsfrist für unwirksam erklärt. Insoweit ist Umsicht geboten und es bietet sich an, rechtzeitig vor Jahresende zu prüfen, ob Provisionsansprüche unter Umständen aufgrund der vertraglichen Regelung zum Jahresende 2022 vorzeitig verjähren und/oder Provisionsansprüche des Jahres 2019 noch geltend gemacht werden sollten. Bei dieser Talkrunde für Handelsvertreter dabei zu sein, lohnt sich also ganz besonders.
Teilnahmebestätigung via LinkedIn: https://www.linkedin.com/events/7001526398813151232/about/
Datum: 01.12.2022
Uhrzeit: 9:30-10:30 Uhr
Mit Frau Birgit Marson (CDH Nordost) und Herrn Stephan Hartmann (CDH Baden-Württemberg)
Wir freuen uns auf Sie!