Seit heute, Mittwoch, den 25.03.2020, 9 Uhr nimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge für Soforthilfe für die Folgen der Corona-Krise entgegen.
Die Landesregierung Brandenburgs bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse gezielt für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten.
Die Unterstützung durch nicht rückzahlbare Soforthilfen ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigenn und beträgt für Unternehmen
- mit bis zu 5 Erwerbstätigen bis zu 9.000,00 EUR,
- mit bis zu 15 Erwerbstätigen bis zu 15.000,00 EUR,
- mit bis zu 50 Erwerbstätigen bis zu 30.000,00 EUR,
- mit bis zu 100 Erwerbstätigen bis zu 60.000,00 EUR.
Der Antrag kann über die ILB gestellt werden. Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen
- Gewerbemeldung
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte
- Formular „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „Deminimis“-Beihilfen
Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: soforthilfe-corona(at)ilb.de
Weitere Informationen sowie weitere erforderliche Formulare finden Sie auf der Internetseite der ILB (siehe Button links).