CDH Verband Handelsvertreter

CDH KurzMeldungen Nordost Dezember 2023

Auch in diesem Jahr hat Ihr CDH-Bundesverband Ihnen wieder zahlreiche Veranstaltungen angeboten.

So gab es vom CDH-Bundesverband insgesamt neun Webinare zu unterschiedlichsten Themen. Als neues Format des CDH-Bundesverbandes ist ein Live-Event auf LinkedIn hinzugekommen, bei dem es im Herbst um die richtige Vorbereitung auf die Geltendmachung des Ausgleichsanspruches ging. Auch dieses neue Format wird – ebenso wie die Webinare – in 2024 fortgeführt.

Bericht über den IUCAB-Kongress

Anlässlich ihres 70.jährigen Jubiläums veranstaltete die IUCAB einen Kongress unter dem Motto „Kulturen vereinen – Unternehmen miteinander verbinden!“, deren Ausrichtung die CDH gerne übernommen hatte. Die IUCAB ist der internationale Dachverband der Handelsvertreterverbände, deren Mitglied die CDH ist. Die IUCAB betreibt insbesondere in engem Schulterschluss mit der CDH das Lobbying für Handelsvertretungen auf europäischer Ebene.

Der Präsident der IUCAB, Olivier Mazoyer, eröffnete die Veranstaltung und gab einen kurzen historischen Rückblick über die Entwicklung der IUCAB. Ergänzend stellte Generalsekretär Christian Rebernig die wirtschaftliche Bedeutung der Handelsvertretungen und die größten Erfolge der IUCAB bei der Interessenvertretung auf internationaler Ebene dar.

Prof. Trond Bergestuen von der Universität von Wisconsin (USA) präsentierte im Anschluss die Ergebnisse seiner multinationalen Studie über die Beziehungen zwischen Handelsvertretern und den von ihnen vertretenen Unternehmen. Dabei verglich er sowohl die USA mit Gesamteuropa, als auch die Ergebnisse der einzelnen Länder, aus denen sich Handelsvertreter an der Studie beteiligt hatten. Bastian Geyer von der Agentur für Wirtschaft stellte die wirtschaftlichen Chancen einer Zusammenarbeit mit Unternehmen in Entwicklungsländern dar und sensibilisierte die Teilnehmer ebenfalls in Bezug auf die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Tim Cortinovis, der ebenfalls als Moderator des Kongresses fungierte, stellte in seinem anschließendem Impulsvortrag die Herausforderungen und zugleich Chancen der voranschreitenden Digitalisierung für den Vertrieb dar. Anschließend teilten sich die Teilnehmer des Kongresses in drei parallele Workshops auf, in denen einzelne Aspekte der Digitalisierung beleuchtet wurden. Dirk Ziems vom Marktforschungsunternehmen „concept m“ zeigte in seinem Vortrag unter dem Thema „Globaler Wandel durch verschiedene Krisen“, die Auswirkungen der Mehrfachkrisen auf das Lebensgefühl und die Verbraucherstimmung auf sowie die Verschiebung der Werte des Lebensstils und deren Auswirkungen auf verschiedene Verbrauchssektoren. Hieraus leitete er Chancen für Handelsvertretungen mit unterschiedlichen Ansätzen ab.

Charles Cohon, von der MANA – dem US-amerikanischen Mitgliedsverband der IUCAB, stellte den Teilnehmern die Instrumente vor, die er in den USA einsetzt, um Herstellern zu erklären, warum der beste Weg zur Steigerung ihrer Umsätze darin besteht, ihre Handelsvertreter gut zu behandeln. Olga Froestl von LinkedIN zeigte die großen Chancen für Vertriebsunternehmen auf, ihr Geschäft durch das Verständnis von Social Selling auszubauen und hierfür insbesondere die auf LinkedIn verfügbaren umfangreichen Daten von potenziellen Geschäftspartnern zu nutzen. Eine abschließende Podiumsdiskussion zum Thema „Wo führt die Reise hin für den persönlichen Verkauf“ rundeten die Veranstaltung ab.

Auch im kommenden Jahr bieten wir Ihnen, unseren Verbandsmitgliedern, wieder interessante und kostenfreie Webinare und spezielle Besichtigungsevents an.

Wir bringen Ihnen Themen aus dem Handelsvertreterrecht näher, bilden Sie zum Thema Sicherheit im Internet weiter und geben Ihnen Tipps zur Professionalisierung als Selbstständige.

Die für unsere Mitglieder kostenfreien Webinare des kommenden Jahres finden Sie schon jetzt hier: https://www.cdh-now.de/seminare-und-handelsvertreterforen/

Auch einige Besichtigungen haben wir wieder für Sie organisiert. Wir starten mit der exklusiven Gruppenführung der CDH NOW! zur Hamburger Caspar David Friedrich-Ausstellung am 23. Februar 2024, zu der Sie sich schon jetzt anmelden können: https://www.cdh-now.de/aktuelles/allgemein/kunsthalle/

Seien Sie gespannt auf das, was wir uns darüber hinaus für Sie werden einfallen lassen!

CDH-Mitglieder haben die Möglichkeit, die drei Frankfurter Leit-Konsumgütermessen Ambiente und Christmasworld vom 26. bis 30.01.2024 sowie Creativeworld vom 27. bis 30.01.2024 zu besuchen, ohne Eintritt zahlen zu müssen.

Es gibt ausschließlich Online-Gutscheincodes, welche in Tickets zur Ambiente umgewandelt werden können. Das Ticket ist die gesamte Messedauer gültig. Mit dem eingelösten Ticket zur Ambiente ist der Zutritt zu den parallel stattfindenden Messen Christmasworld und Creativeworld ebenfalls möglich.

CDH-Mitglieder können sich einen oder mehrere Gutscheincodes unter Angabe Ihres CDH-Mitgliedsverbandes (Landesverbandes) per E-Mail an info@cdh.de bei der CDH anfordern. Nach dem Erhalt des oder der Gutscheincode(s) geht es für Sie weiter, wie folgt:

1.    Bitte geben Sie den Gutscheincode in das Feld „Gutscheincode einlösen“ ein.

2.    Bei der ersten Registrierung wird ein personalisierter Account angelegt, dieser kann für zukünftige Einlösungen erneut genutzt werden.

3.    Bitte beachten Sie, dass es sich um einen personalisierten Account handelt. Mit einer E-Mail-Adresse kann nur eine Person registriert werden. Jede weitere Person benötigt einen eigenen Account mit eigener E-Mail-Adresse. Daher empfehlen wir, dass sich jede/jeder Besucher(in) selbst registriert. Dieser Vorgang kann leider nicht umgangen werden.

Mit dem generierten Ticket können Sie kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr (RMV – Rhein-Main-Verkehrsverbund) nutzen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie das Ticket ausgedruckt während der Fahrt mit sich führen. Der RMV akzeptiert das digitale Ticket nicht.

Weitere Verschlechterung der Lage und pessimistischere Erwartungen bei gesunkenen Umsätzen

In der Befragung der Handelsvertreter zum 38. Online-Vertriebsbarometer im Oktober und November 2023, wurde die aktuelle Geschäftslage zwar immer noch von einem deutlich größeren Anteil der Teilnehmer mit gut oder sehr gut als mit schlecht beurteilt, aber die positiven Beurteilungen waren gegenüber dem Sommer erneut rückläufig, während der Anteil negativer Beurteilungen wuchs. Das gilt auch für die Entwicklung der Beurteilungen der jeweiligen Branchenlage, nur hinsichtlich der positiven Bewertungen in geringerem und hinsichtlich der negativen Beurteilungen in stärkerem Maße. Der Anteil der schlechten Beurteilungen der Branchenlage übersteigt nun die der guten und sehr guten deutlich. Die kurzfristigen und langfristigen Geschäftsaussichten wurden ebenfalls nochmals kritischer beurteilt als im Sommer, wobei die langfristigen Perspektiven etwas weniger pessimistisch gesehen wurden als die kurzfristigen Aussichten.

Im Gesamtdurchschnitt der Teilnehmer sind die Anteile der sehr guten (+1,2 %) und der guten (-8,8 %) Beurteilungen der eigenen aktuellen Geschäftslage zusammen um 7,6 Prozentpunkte gegenüber dem letzten Sommer auf jetzt insgesamt 34,8% zurückgegangen. Der Anteil der schlechten Beurteilungen stieg entsprechend spürbar von 17,5% auf 23,3% der Teilnehmer.

Wie immer, waren die Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen bei allen Beurteilungen sehr groß. Und trotz des rückläufigen Gesamttrends gibt es drei Branchen, in denen sich die aktuelle Situation gegenüber dem Sommer deutlich verbessert hat. In der Bekleidungs- und in der Sportartikelbranche stieg der Anteil der guten Beurteilung der Geschäftslage um 8,6% bzw. 29,5% auf deutlich überdurchschnittliche 47,1% bzw. 54,5%, bei leicht auf 17,6% angestiegenem Anteil der schlechten Beurteilungen in der Bekleidungsbranche und deutlich rückläufigem Anteil von 18,6% negativer Beurteilung in der Sportartikelbranche. Ebenfalls positiv hat sich die Geschäftslage bei Glas-Porzellan-Kunstgewerbe (GPK)/Haushaltswaren entwickelt. Hier sank der Anteil negativer Lagebeurteilungen um 15,4% auf 7,7%. Das gilt auch für den Teilnehmeranteil mit guter Geschäftslage aber eine sehr gute Geschäftslage meldeten nun 23,1% der Befragten, nach 0,0% im Sommer, so viel wie in keiner anderen Branche. Immer noch überdurchschnittlich, wenn auch weniger häufig gut und sehr gut waren die Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage in den Branchen Nahrungs- und Genussmittel (43,8%) Maschinen und Industrieausrüstung (43,6%), Elektrotechnik (42,8%), Zulieferindustrie (42%) und Bauwesen (38,5%). Auch wenn man die Differenz zwischen guten und sehr guten Beurteilungen einerseits und schlechten Beurteilungen der Geschäftslage andererseits betrachtet, schneiden diese acht Branchen, die zusammen fast 66,5% der Teilnehmer ausmachten, am besten und überdurchschnittlich ab. Nur deren Reihenfolge ändert sich dann.

Daran gemessen waren die Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage in allen anderen fünf Branchen und dem Sammelbereich „Andere“, mit insgesamt gut 33,5% der Teilnehmer, schlechter als der Durchschnitt. Allerdings überstieg der gemeinsame Anteil der guten (17,5%) und sehr guten (10%) Bewertungen der Geschäftslage im Sammelbereich Andere noch den der schlechten Beurteilungen von 22,5%. Ungewöhnliches Ergebnis dieses CDH-Vertriebsbarometers waren die exakt gleich hohen Anteile guter und schlechter Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage in den Branchen Medizinprodukte/Gesundheitswesen und Papier-Verpackung-Büro-Druck mit 16,7% bzw. 30,8%. Sämtliche übrigen Handelsvertreter dieser Branchen beurteilten ihre Geschäftslage alle mit befriedigend. Lediglich unter den Teilnehmern für Textilerzeugnisse, Schuhe und Lederwaren und in der Einrichtungsbranche übertraf der Anteil der schlechten Beurteilungen die der guten bei weitem.

Einschätzung der Branchenlage ebenfalls weiter verschlechtert

Ebenfalls erneut verschlechtert hat sich gegenüber dem vergangenen Sommer die gegenüber der Geschäftslage deutlich kritischere Beurteilung der jeweiligen Branchenlage mit einem starken Anstieg der schlechten (+8,1% auf 29,7%) und einem etwas schwächeren Rückgang der (sehr) guten Einschätzungen (zusammen -4,8% auf 22,4%). Der Anteil der befriedigenden Beurteilungen nahm um -3,4% auf 47,9% ebenfalls ab. Eine per Saldo deutlich bessere Einschätzung der Branchenlage als im Sommer gab es nur in der Sportartikelbranche und bei GPK/Haushaltswaren. In der Textilerzeugnis-Branche übertraf der Zuwachs guter Beurteilungen die der schlechten geringfügig und bei Papier, Verpackung, Büro, Druck war es umgekehrt, aber fast ausgeglichen. In allen anderen zehn Branchen verringerten sich die Anteile der positiven und erhöhten sich die Anteile der negativen Beurteilungen, wenn auch in sehr unterschiedlichem Ausmaß.

In den Branchen Papier, Verpackung, Büro, Druck (38,5%), Nahrungs- und Genussmittel (37,5%), Elektrotechnik (35,7%), Maschinen und Industrieausrüstungen (28,2%), Sportartikel (27,3%), Zulieferindustrie (26,3%) und Bauwesen (23,1%), auf die zusammen gut 61% aller Teilnehmer entfielen, wurde die aktuelle Branchenlage trotzdem noch überdurchschnittlich häufig mit gut oder sehr gut bewertet. Allerdings lag der Anteil der schlechten Einschätzungen unter den Handelsvertretern für Papier, Verpackung, Büro, Druck mit 46,2 % weit darüber und über dem Durchschnitt von 29,7% und in der Baubranche überwogen mit leicht unterdurchschnittlichen 29,2% die schlechten die der guten Beurteilungen der Branchenlage ebenfalls. Bei den Handelsvertretern für Maschinen und Industrieausrüstungen hielten sich die Anteile positiver und negativer Beurteilungen der Branchenlage mit 28,2% die Waage. Bei den Elektrotechnikern (10,7%), Nahrungs- und Genussmitteln (25,0%), Sportartiklern (18,2%) und Zulieferern (21,1%) lagen die schlechten Beurteilungen der jeweiligen Branchenlage mehr oder weniger unter dem Gesamtdurchschnitt und unter dem Anteil der positiven Einschätzungen.

In allen übrigen sieben Branchen blieb der Anteil der positiven Beurteilungen der jeweiligen Branchenlage mehr oder weniger deutlich unter deren Gesamtanteil. Auffällig ist, dass es nur noch in den Branchen Elektrotechnik, Medizinprodukte und dem Sammelbereich Andere überhaupt noch sehr gute Bewertungen der Branchenlage gab. Aus den Branchen Bekleidung, Lederwaren und Schuhe und Möbel gab es dagegen nicht einmal mehr gute Einschätzungen der Branchenlage.

Weit über dem Gesamtdurchschnitt von 29,7%, war der Anteil schlechter Beurteilungen der jeweiligen Branchenlage unter den Handelsvertretern für Möbel mit 75%, für Papier, Verpackung, Büro, Druck mit 46,2% für Schuhe und Lederwaren mit 45,5% und für Textilerzeugnisse mit 44,4%. Deutlich überdurchschnittlich häufig waren auch die schlechten Einschätzungen der Branchenlage aus der Branche Medizinprodukte/Gesundheitswesen mit 33,3%. In allen anderen neun Branchen lag der Anteil der schlechten Bewertungen der eigenen Branchenlage zwischen 10,7% und 29,2% und damit nur knapp bis deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt schlechter Beurteilungen. 

Zukunftserwartungen noch etwas pessimistischer

Erneut deutlich kritischer als die Lagebeurteilungen, fielen wie im Sommer die Geschäftserwartungen der teilnehmenden Handelsvertreter aus, vor allem die kurzfristigen. Zwar sank der Anteil derjenigen, die eine kurzfristige Verschlechterung erwarteten, insgesamt um 1,3% auf 41,5%. Gleichzeitig ging aber der Anteil der Teilnehmer, die kurzfristig eine Verbesserung erwarteten mit -6,1% auf nur noch 5,1% um mehr als die Hälfte zurück. Dagegen nahmen die Anteile der Handelsvertreter, die kurzfristig keine Veränderung erwarteten, um 3,5% auf 46,6% und derjenigen, die sich keine Beurteilung zutrauten, um 3,7% auf 6,7% spürbar zu.

Langfristig gehen mit 24,9% etwas weniger (-1,1%) Handelsvertreter von einer Besserung aus als im Sommer. Aber auch der Anteil der Pessimisten mit schlechteren langfristigen Geschäftserwartungen ging gegenüber dem Sommer geringfügig (-0,6%) auf 33,2% aller Teilnehmer zurück. Keine langfristige Veränderung erwarteten 25,2% (-1,6%) der Befragten. Der um 3,2% auf 16,6% gestiegene Anteil derjenigen, die sich keine Beurteilung der langfristigen Geschäftsaussichten zutraute, verdeutlicht die wachsende Unsicherheit. Die langfristigen Erwartungen bleiben aber insgesamt deutlich optimistischer, als die kurzfristigen.

Im Hinblick auf die kurzfristigen Perspektiven, ist der Anteil der Optimisten in sechs Branchen und der Anteil der Pessimisten in vier Branchen höher, als der Gesamtdurchschnitt. Bei den kurzfristigen Geschäftserwartungen gab es mit 12,5% noch die meisten Optimisten in der Nahrungs- und Genussmittelbranche, gefolgt von den Elektrotechnikern mit 10,7%, dem Sammelbereich Andere mit 10% und den Branchen Papier, Verpackung, Büro, Druck, GPK-Haushaltswaren und Maschinen und Industrieausrüstungen mit jeweils 7,7%. Ansonsten erwarten nur noch 1,5% der Handelsvertreter aus der Baubranche eine kurzfristige Verbesserung Geschäftslage. In allen übrigen sieben Branchen rechnet niemand mehr mit einer kurzfristigen Verbesserung! Die höchsten Anteile der Pessimisten, noch über dem ohnehin schon hohen Gesamtanteil von 41,5%, gab es bei den kurzfristigen Erwartungen in der Baubranche mit 66,2% und den Branchen Maschinen und Industrieausrüstung (48,7%), Textilerzeugnisse (44,4%), und Nahrungs- und Genussmittel (43,8%). Mit Werten zwischen 22,5% (Sammelbereich Andere) und 41,2% (Bekleidung) blieben die Anteile der Pessimisten in den übrigen zehn Branchen mehr oder weniger deutlich unter deren Gesamtanteil.

Bei der Beurteilung der langfristigen Geschäftsaussichten gab es ebenfalls große Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen. Überdurchschnittlich viele Teilnehmer der Branchen Elektrotechnik (39,3%), Sportartikel (36,4%), dem Sammelbereich Andere (35%), Maschinen und Industrieausrüstung (33,3%) und Möbel (30%) erwarteten langfristig bessere Geschäftsaussichten. In der Zulieferindustrie (26,3%) und der Nahrungs- und Genussmittelbranche (25,0% lag der Anteil der Optimisten knapp über dem Gesamtdurchschnitt. Am seltensten und deutlich unterdurchschnittlich waren langfristig optimistische Erwartungen unter den Handelsvertretern aus den Branchen Bekleidung (5,9%), Medizinprodukte/Gesundheitswesen (8,3%), GPK/Haushaltswaren und Papier, Verpackung, Büro, Druck, (je 15,4%), Bauwesen (16,9%), Schuhe und Lederwaren (18,2%) und Textilerzeugnisse (22,2%) festzustellen.

Der Anteil der Teilnehmer, die ihre langfristigen Geschäftsaussichten negativ beurteilten, war in den Branchen GPK/Haushaltswaren mit 61,5%, Bekleidung mit 47,1%, Papier, Verpackung, Büro, Druck mit 46,2%, Schuhe und Lederwaren mit 45,5%, Bauwesen mit 40% und Nahrungs- und Genussmittel mit 37,5% am höchsten und weit über dem ohnehin schon relativ hohen Gesamtdurchschnitt von 33,2%. Auf diesem Niveau lag der Anteil der Pessimisten bei den Vertretern für Medizinprodukte/Gesundheitswesen mit 33,3%. In allen übrigen sechs Branchen lag der Anteil der Pessimisten zwischen 18,2% (Sportartikel) und 30% (Möbel) und damit mehr oder weniger deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt.

Vermittelter Warenumsatz deutlich rückläufig

Im aktuellen Vertriebsbarometer wurde auch die Entwicklung des vermittelten Warenumsatzes im letzten abgeschlossenen Vorquartal (III 2023) gegenüber dem Quartal davor (II 2023) erhoben. Im letzten abgeschlossenen Quartal konnten nur noch 17,6% (-5,1% gegenüber der Sommererhebung) der beteiligten Handelsvertreterbetriebe ihren vermittelten Warenumsatz um bis zu 10 Prozent gegenüber dem Vorquartal steigern. Weitere 6,7 % (-2,6%) der Teilnehmerbetriebe konnten ihren vermittelten Warenumsatz um 11% bis 30% und 1,9% der Teilnehmer (+0,4%) sogar um mehr als 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsquartal steigern. Insgesamt gelang also 26,2% (-7,3%) der Teilnehmer eine Steigerung ihres vermittelten Warenumsatzes. Im dritten Quartal 2022 war das noch 47,7% der im Herbst befragten Handelsvertreter gelungen. 

Dagegen mussten im dritten Quartal 2023 jetzt 28,4% (+3,5%) der teilnehmenden Handelsvertreter einen Rückgang ihres vermittelten Warenumsatzes um bis zu 10 Prozent und sogar 29,1% (+2,0%) der Teilnehmer einen Rückgang von 11 bis 30 Prozent hinnehmen. Der Anteil der Teilnehmer, die einen Rückgang ihres vermittelten Warenumsatzes von mehr als 30 Prozent verkraften mussten, ist gegenüber unserer Sommererhebung von 8,9% auf 10,9% gestiegen. Der Anteil von allen Teilnehmerbetrieben, die einen Rückgang des vermittelten Warenumsatzes gegenüber dem Vorquartal zu verzeichnen hatten, lag mit 68,4% (+7,5%) also deutlich höher, als der 26,2-prozentige Anteil (-7,3%) derjenigen, die ihren vermittelten Warenumsatz im vergangenen Quartal gegenüber dem Vorquartal steigern konnten. Im dritten Quartal 2022 waren dagegen nur 46,5% der im Herbst befragten Handelsvertreter von Umsatzrückgängen gegenüber dem Vorquartal betroffen.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen waren auch hier sehr groß. Besonders und überdurchschnittlich viele Handelsvertreter aus den Branchen Nahrungs- und Genussmittel (37,6%), Elektrotechnik (35,7%), Bekleidung (35,3%), Maschinen und Industrieausrüstung (33,3%) und Zulieferindustrie(31,6%) konnten im dritten Quartal 2023 Umsatzsteigerungen erzielen. Einem leicht überdurchschnittlichen Anteil von 27,3% der Teilnehmer aus den Branchen Schuhe und Lederwaren und Sportartikel gelang das ebenfalls. Mit 25% lag der Anteil der Handelsvertreterbetriebe für Medizinprodukte/Gesundheitswesen mit Umsatzsteigerungen nur leicht unter dem jetzt allerdings stark verringerten Gesamtdurchschnitt. Von den Handelsvertretern aus den übrigen sechs Branchen konnten 10% (Möbel) bis 23,1% (Bauwesen und Papier, Verpackung, Büro, Druck) ihren vermittelten Warenumsatz steigern.

Die Mehrheit der teilnehmenden Handelsvertreter musste jedoch im dritten Quartal 2023 erneut erhebliche Rückgänge ihres vermittelten Warenumsatzes gegenüber dem Vorquartal hinnehmen. Zwar blieb in sechs Branchen der Anteil der Teilnehmer mit Umsatzrückgängen unter dem hohen Gesamtdurchschnitt von 68,4%, lag aber nur bei den beiden Branchen Bekleidung (47%) und Medizinprodukte/Gesundheitswesen (50%) nicht bei mehr als der Hälfte. Besonders häufig hatten die Handelsvertreter für Textilerzeugnisse (88,8%!), Möbel (85%!), GPK/Haushaltswaren (77%), Bauwesen (75,4%), im Sammelbereich Andere (75%) und für Schuhe und Lederwaren (72,8%) unter Umsatzrückgängen zu leiden. In den Branchen Möbel, Schuhe und Lederwaren und Textilerzeugnisse waren mit 20% bis 33,3% auch überdurchschnittlich viele Handelsvertreter von besonders hohen Umsatzrückgängen von mehr als 30% betroffen.

Hinweise zum besseren Verständnis der Ergebnisse

An diesem 38. Vertriebsbarometer beteiligten sich 313 CDH-Mitgliedsunternehmen. Allen Teilnehmern ein herzliches Dankeschön! Davon gehörten mit 86 Teilnehmern über 27,5 Prozent den drei technischen Branchen Elektrotechnik (28), Maschinen und Industrieausrüstung (39) und Zulieferindustrie (19) an. Besonders viele Teilnehmer (65 bzw. 20,8%) kamen aus den Baubranchen. Auf die sechs Konsumgüterbranchen Bekleidung (17), GPK/Haushaltswaren (13), Lederwaren/Schuhe (11), Möbel (20), Nahrungs- und Genussmittel (16) und Sportartikel (11), entfielen mit 88 gut 28,1% der Teilnehmerbetriebe. Von den übrigen 74 Teilnehmern, gehörten 40 zum Sammelbereich „Andere“. Die übrigen 34 Befragten verteilen sich auf die drei restlichen Branchen Papier-Verpackung-Büro-Druck (13), Medizinprodukte (12) und Textilerzeugnisse (9). Das muss bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Fast 35% der Teilnehmer beurteilten ihre eigene aktuelle Geschäftslage als gut oder sehr gut. So positiv beurteilten aber nur gut 22% auch die aktuelle Lage ihrer Branche. Fast 42% bzw. 48% der Befragten hielten ihre Geschäfts- bzw. Branchenlage für befriedigend. Der Anteil der schlechten Beurteilungen der Geschäfts- und Branchenlage stieg um 5,8% auf 23,3% bzw. um 8,1% auf 29,7%.
  • Nur noch etwas mehr jeder zwanzigste Teilnehmer (5,1%) rechnet kurzfristig mit einer Verbesserung der Geschäftslage. Keine Änderungen erwarten kurzfristig 46,6% der Teilnehmer, etwas mehr (+3,5%) als im Sommer. Kurzfristige Verschlechterungen erwarten jetzt mit 41,5% etwas weniger (-1,3%) der Teilnehmer als im Sommer.
  • Die langfristigen Perspektiven beurteilte mit fast 25% nahezu ein Viertel der Teilnehmer, kaum weniger als im Sommer, positiv. Kaum größer (25,2%) und damit leicht rückläufig (-1,6%) war der Anteil der Befragten, die langfristig keine Änderung erwarteten. Aber auch der Anteil der Pessimisten verringerte sich geringfügig um 0,6% auf 33,2% der Befragten. Fast jeder sechste Teilnehmer traute sich keine Beurteilung der langfristigen Perspektiven seiner Branche zu.
  • Der Anteil der Teilnehmerbetriebe mit einer Steigerung des vermittelten Warenumsatzes im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorquartal ist um -7,3% auf 26,2% zusammengeschmolzen. Der 68,4-prozentige Anteil derjenigen, die einen Rückgang ihres vermittelten Warenumsatzes hinnehmen mussten, ist dementsprechend um 7,5% angewachsen.
Die Stimmung unter den Unternehmen hat sich leicht verbessert.

Der ifo Geschäftsklimaindex ist im November auf 87,3 Punkte gestiegen, nach 86,9 Punkten im Oktober. Das ist der dritte Anstieg in Folge. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Geschäftslage etwas besser. Auch der Pessimismus bei den Erwartungen für die kommenden Monate nahm ab. Die deutsche Wirtschaft stabilisiert sich auf niedrigem Niveau.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Geschäftsklimaindex deutlich gestiegen. Die Unternehmen waren zufriedener mit den laufenden Geschäften. Auch die Skepsis für die kommenden Monate nahm merklich ab. Dies gilt vor allem für viele energieintensive Branchen. Die Unternehmen klagen jedoch weiterhin über fehlende Neuaufträge.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima etwas verschlechtert. Die Dienstleister beurteilten ihre aktuelle Lage etwas weniger gut. Zudem korrigierten sie ihre Erwartungen leicht nach unten. Die Unternehmen im Tourismus sind aber weiterhin sehr zufrieden. In der Gastronomie hat sich die Stimmung verbessert. Im Handel ist der Index deutlich gestiegen. Die Indikatoren zur aktuellen Geschäftslage und den Erwartungen legten beide merklich zu. Dies zeigte sich insbesondere im Großhandel. Die Einzelhändler hingegen erwarten vom Weihnachtsgeschäft eher wenig.

Im Bauhauptgewerbe hat der Geschäftsklimaindikator zugelegt. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Geschäftslage etwas besser. Gleiches gilt für die Erwartungen. Dennoch bleibt die Stimmung in der Bauwirtschaft insgesamt außerordentlich schlecht.

Clemens Fuest Präsident des ifo Instituts

Abwärtstrend vorerst gestoppt

Im November zeigt die Verbraucherstimmung in Deutschland ein insgesamt stabiles Bild ohne große Veränderungen. Die Anschaffungsneigung gewinnt leicht hinzu, während die Einkommenserwartung geringe Einbußen hinnehmen muss. Die Konjunkturerwartungen bleiben gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert.

Die Prognose für das Konsumklima liegt für Dezember bei einem Wert von -27,8 Punkten und damit 0,5 Punkte mehr als im November (revidiert -28,3 Punkte). Dies sind Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für November 2023. Seit Oktober 2023 wird es gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

Der leichte Anstieg des Konsumklimas ist auch darauf zurückzuführen, dass die Sparneigung in diesem Monat von 8,5 auf 5,3 Punkte zurückgegangen ist. „Nach drei Rückgängen in Folge, stabilisiert sich das Konsumklima zum Jahresende. Sein Niveau bleibt sehr niedrig und es sind keinerlei Signale für eine nachhaltige Erholung in den kommenden Monaten erkennbar“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Die Stimmung ist nach wie vor von Verunsicherung und Sorgen geprägt“.

Diese Verunsicherung zeigt sich besonders in der Sparneigung. Dies belegt eine kürzlich vom NIM vorgenommene tiefergehende Analyse: Die Verbraucher wurden konkret nach ihren Beweggründen gefragt, aus welchen Gründe sie es derzeit für ratsam halten, zu sparen. In der offenen Abfrage antwortete ein knappes Drittel, dass sie durch die gegenwärtige (geo-) politische und wirtschaftliche Situation stark verunsichert sind, sich entsprechend sorgen und es daher für sinnvoll halten, das Geld zusammenzuhalten. Neben den derzeitigen Konflikten, wie dem Ukrainekrieg oder dem Nahostkonflikt, spielt vor allem die hohe Inflation in Deutschland für die Neigung zum Sparen eine wichtige Rolle. Diese Sorge wurde von mehr als einem Drittel der Befragten genannt. 

„Damit bestätigt sich empirisch, dass die Sparneigung weniger als Indikator für bewusste Geldanlage dient, sondern in erster Linie als Hinweis auf das Ausmaß der Verunsicherung der Verbraucher interpretiert werden kann“, so Rolf Bürkl weiter. „Das heißt aber im Umkehrschluss auch, dass es für eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas notwendig ist, dass zum einen die Inflation wieder auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt wird und es zudem bei den internationalen Krisenherden zu Lösungen kommen muss“.

Einkommenserwartungen bleiben durch Inflation unter Druck

Weniger stark steigende Preise würden auch die Kaufkraft der Verbraucher positiv beeinflussen. Denn die hohe Inflation ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass Einkommensaussichten eher pessimistisch beurteilt werden. Deshalb zeigt auch der Einkommensindikator ein ausgesprochen niedriges Niveau, das im November noch einmal um 1,4 auf -16,7 Punkte gesunken ist. Ein geringerer Wert wurde zuletzt mit -24,3 Punkten im März dieses Jahres gemessen. Es ist davon auszugehen, dass nach wie vor insbesondere die steigenden Preise für Lebensmittel an der Kaufkraft der Einkommen der privaten Haushalte knabbern.

Anschaffungsneigung verharrt im Keller

Vor dem Hintergrund leicht abwärts gerichteter Einkommensaussichten überrascht es nicht, dass die Anschaffungsneigung weiter im Keller verharrt. Der Indikator gewinnt zwar magere 1,3 Punkte hinzu, weist aber mit aktuell -15 Punkten ein sehr niedriges Niveau auf. Auch die Tatsache, dass gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres nur ein bescheidenes Plus von 3,6 Punkten zu verzeichnen ist, zeigt, dass die Konsumneigung auf der Stelle tritt und bislang keine Signale für eine Trendwende zu erkennen sind. Die Verunsicherung durch anhaltende Krisen sowie eine hohe Inflation sorgen für die ausgeprägte Konsumzurückhaltung.

Konjunkturerwartungen nahezu unverändert

Nahezu unverändert präsentieren sich die Konjunkturerwartungen der deutschen Verbraucher im November. Nach einem minimalen Plus von 0,1 Punkten weist der Indikator nun -2,3 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum beträgt das Plus zwar 15,6 Punkte. Damals waren die Konjunkturaussichten jedoch durch starke Rezessionsängste aufgrund einer drohenden Energieverknappung überaus stark beeinträchtigt.

Mit dem derzeitigen Niveau des Indikators signalisieren die deutschen Verbraucher, dass sie in absehbarer Zeit nicht mit einem spürbaren Aufschwung der Wirtschaft rechnen. Dies entspricht auch der Meinung nahezu aller Experten aus Wissenschaft und Politik: So soll nach dem kürzlich veröffentlichten Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („5 Weise“) das reale Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 0,4 Prozent sinken. Für das kommende Jahr wird ein bescheidener Zuwachs von 0,7 Prozent vorhergesagt.

GfK SE, Nürnberg

Neue Risiken durch Unsicherheiten beim Bundeshaushalt

Die Verbraucherstimmung in Deutschland macht im Dezember einen deutlichen Sprung nach oben. Der aktuelle Wert des HDE-Konsumbarometers markiert nicht nur die Höchstmarke in diesem Jahr, sondern den höchsten Stand seit November 2021. Gleichzeitig bleiben vor allem mit Blick auf die mit dem Haushalt der Bundesregierung verbundenen Unsicherheiten deutliche Risiken für die weitere Erholung des Konsums.

Im vergangenen Monat gab es einen Dämpfer bei der Verbraucherstimmung. Wie die aktuelle Entwicklung im Dezember verdeutlicht, war diese Eintrübung aber nicht der Beginn eines negativen Trends. Im Gegenteil: Die Stimmung hellt sich zum Jahresende deutlich auf. Die weiter anhaltenden Spannungen in Nahost haben bislang nicht zu einer anhaltenden Unsicherheit bei den Verbrauchern mit einer daraus resultierenden Stimmungseintrübung geführt.

Die Anschaffungsneigung erhöht sich, die Sparneigung nimmt ab. Die Verbraucher blicken deutlich optimistischer auf die kommenden Wochen als in den vergangenen Monaten. Insofern besteht die Chance, dass sich der private Konsum im letzten Monat dieses Jahres stabilisiert. Das wären gute Nachrichten für das laufende Weihnachtsgeschäft.

Es bleiben aber Risiken: Denn aus der Haushaltskrise der Bundesregierung, die mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November eingeläutet wurde, könnten weitere Unsicherheiten für die Verbraucher entstehen. Dass einige Projekte und Förderungen nun künftig nicht umgesetzt oder weitergeführt werden könnten, könnte sich negativ auf das verfügbare Einkommen auswirken. Ob der aktuelle Anstieg der Verbraucherstimmung eine Trendwende ins Positive signalisiert, bleibt also abzuwarten.

Handelsverband Deutschland HDE, Berlin

Wie in jedem Jahr können zum Jahresende wieder zahlreiche Ansprüche verjähren.

Somit hat jeder für sich selbst zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht, um den Eintritt der Verjährung gegebenenfalls noch zu verhindern. Denn ist ein Anspruch erst einmal verjährt, kann er gegenüber dem Schuldner der Leistung nicht mehr durchgesetzt werden. Im Vertriebsrecht gibt es in Bezug auf bestimmte Ansprüche noch Besonderheiten auf die nachfolgend ebenfalls eingegangen wird.

Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger oder besser Anspruchsinhaber Kenntnis von allen Umständen erlangt hat, die den Anspruch begründen. Diese sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, also zum Beispiel für Ansprüche auf Kaufpreiszahlung, Mietzahlung, Werklohn oder auch Zinsansprüche. Diese Frist gilt übrigens auch für die Verjährung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters mangels sondergesetzlicher Regelung.

Da diese Dreijahresfrist unter anderem auch abhängig von der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände ist, normiert § 199 Abs. 4 BGB zusätzlich zu dieser Dreijahresfrist eine zehnjährige kenntnisunabhängige absolute Höchstfrist, die als eine Art „Deckelung“ gilt. So soll verhindert werden, dass mangels Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen die betreffenden Ansprüche niemals verjähren können. Denn nach Ablauf dieser Zehnjahresfrist verjähren Ansprüche auch unabhängig von der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände spätestens zehn Jahre nach ihrer Fälligkeit. Hier beginnt die Verjährungsfrist – anders als bei der Dreijahresfrist – allerdings nicht am Ende des Jahres zu laufen, sondern am konkreten Fälligkeitsdatum.

Eine bloß sechs Monate dauernde Verjährungsfrist gilt für Ersatzansprüche z.B. aus Miete und Leihe wegen Veränderung oder Verschlechterung der Sache, beginnend ab dem Rückerhalt der Sache. Bei Fracht- und Speditionskosten findet wiederum eine einjährige Verjährungsfrist Anwendung, beginnend ab Ablieferung der Ware.

Bei kauf- und werkvertraglichen Mängelansprüchen läuft eine zweijährige Verjährungsfrist, beginnend ab Ablieferung bzw. Abnahme. Handelt es sich um Mängelansprüche am Bau und aus eingebauten Sachen, beträgt die Frist sogar fünf Jahre beginnend ab Übergabe bzw. Abnahme.

Hemmung der Verjährung

Häufig wird fälschlicherweise immer noch die Ansicht vertreten, dass der Eintritt der Verjährung durch schriftliche Mahnungen oder ein schriftliches Mahnverfahren verhindert werden kann. Eine Fristverlängerung kann jedoch durch derartige Maßnahmen gerade nicht erreicht werden. Denn es gilt zu beachten, dass eine Zahlungserinnerung oder außergerichtliche Mahnungen den Eintritt der Verjährung nicht hemmen können. Soll der Eintritt der Verjährung wirksam verhindert werden, stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die zu einer Hemmung führen. Hemmung bedeutet, dass der Lauf der Verjährungsfrist gestoppt wird. Nach Ablauf des hemmenden Ereignisses läuft die restliche Frist bis zum Ende weiter. Die Verjährung wird beispielsweise gehemmt durch die Erhebung einer Klage auf Leistung oder auf Feststellung des betreffenden Anspruchs oder aber auch durch die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids.

Provisions- und Ausgleichsansprüche

Für die Verjährung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters gilt wie oben bereits festgestellt, die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist, die mit Fälligkeit der Ansprüche zum Jahresende zu laufen beginnt. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat und er wird fällig am letzten Tag des Monats, in dem der Anspruch abzurechnen ist, d.h. monatlich nach § 87c Abs. 1 HGB, sofern im Handelsvertretervertrag keine anderweitige Regelung besteht. Der Ausgleichsanspruch entsteht und ist fällig mit der Beendigung des Handelsvertretervertrags. Zu diesem Jahresende verjähren damit sämtliche Ansprüche aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Nicht selten finden sich in Handelsvertreterverträgen allerdings auch wirksame Vertragsklauseln, nach denen die Verjährung dieser Ansprüche bereits nach einem Jahr eintritt! Hier gilt es also, die vertraglichen Regelungen genauestens zu überprüfen. CDH-Mitgliedern kann in derartigen Fällen, die rechtzeitige Beratung in ihrem Landesverband nur dringend empfohlen werden.

Ansprüche aus Kontrollrechten

Ansprüche aus Kontrollrechten des Handelsvertreters, wie solche auf Buchauszug oder Auskunft verjähren ebenso nach der oben beschriebenen allgemeinen Verjährungsfrist. Sie verjähren unabhängig und selbstständig. Sie werden jedoch mit der Verjährung des Provisionsanspruchs, dessen Geltendmachung sie vorbereiten sollen, hinfällig.

Die für die Erteilung des Buchauszugs maßgebliche Verjährungsfrist beginnt allerdings erst, wenn der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem für den entsprechenden Zeitraum zustehende Provision erteilt hat. Denn dann erst erhält der Handelsvertreter regelmäßig Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und kann beurteilen, ob es weiterer Auskünfte in Form des Buchauszugs zur Durchsetzung seines Provisionsanspruchs bedarf. Anderenfalls würde dem Handelsvertreter zur Vermeidung der Verjährung zugemutet, seinen Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges über nicht abgerechnete Provisionen rein vorsorglich gerichtlich geltend zu machen. Der vertretene Unternehmer ist im Hinblick auf die Verjährung auch nicht schutzwürdig, da er es selbst in der Hand hat, den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs mit Erteilung einer abschließenden Provisionsabrechnung fällig zu stellen und damit die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen.

Das Wichtigste in Kürze

–       Zahlungserinnerungen oder außergerichtliche Mahnungen können den Eintritt der Verjährung nicht aufhalten.

–       In Handelsvertreterverträgen finden sich nicht selten Vertragsklauseln, die die grundsätzlich geltende 3-jährige Verjährungsfrist verkürzen, die rechtzeitig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind!

–       Die wichtigsten Mittel des Gläubigers, um die laufende Verjährungsfrist anzuhalten, sind die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder eine Klageerhebung vor Verjährungseintritt.

Vor- und Nachteile von Kredikarte, Bezahldiensten und Bankeinzug

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut BSI bei der Wahl von Bezahlsystemen beim Onlineshopping zwischen Komfort und Sicherheit abwägen Verschiedene Bezahlverfahren, wie das Bezahlen per Kreditkarte, Sofortüberweisung, Vorkasse, Lastschrift und Bezahlfunktionen von Betriebssystemen haben alle ihre spezifischen Vor- und Nachteile, wie das BSI erläutert. Als besonders sicher gilt der Kauf auf Rechnung.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Online-Banking-Online-Shopping-und-mobil-bezahlen/Online-Shopping/Bezahlen-im-Internet/bezahlen-im-internet_node.html

Gesetzesänderung tritt 2025 in Kraft

Digitale Angebote, wie Webseiten, Online-Shops, Ticketautomaten und mehr sind in unserem Alltag nicht wegzudenken. Es gibt allerdings Menschen, die aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen diese Angebote nicht in Anspruch nehmen können, da diese nicht benutzerfreundlich sind. Dem soll durch das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) entgegengewirkt werden.

Das BFSG tritt in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft. Durch das BFSG werden Wirtschaftsakteure zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Ziel des BFSG ist es, dass Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und weitere Nutzer digitaler Dienste uneingeschränkt am Wirtschaftsverkehr teilnehmen können. Digitale Angebote wie beispielsweise Websites, Apps, Online-Shops, elektronische Ticketsysteme oder das Smart Home sollen barrierefrei gestaltet sein, und so Menschen mit Einschränkungen besser zugänglich gemacht werden. Beispiele hierfür sind eine größere Schrift für Menschen mit Sehschwäche oder Vorlesefunktionen für blinde Menschen. Allgemein gilt, dass die Anwendungen unkompliziert und benutzerfreundlich ausgestaltet werden müssen.

Besonders darauf hinzuweisen ist, dass nur solche Online-Shops barrierefrei sein müssen, wenn diese sich an Verbraucher richten. Reine B2B-Shops fallen daher nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Nach § 3 Absatz 3 BFSG sind zudem Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, vom BFSG ausgenommen – sie müssen ihre Dienstleistungen somit nicht barrierefrei gestalten.

Es ruft immer wieder die gleiche Nummer aus Berlin an? Scheint wichtig zu sein. Ich geh‘ mal ran, sagen Sie sich vielleicht.

Wenn Sie dann den Anruf annehmen, werden Sie meist in ein Gespräch über Gewinnspiele, Umfragen, Abonnements oder Angehörige in Not verwickelt.

Erhalten Sie Anrufe durch unbekannte Nummern, lohnt es sich immer, skeptisch zu sein. So fragen seriöse Unternehmen niemals sensible Daten wie Kontonummern oder PINs am Telefon ab. Deshalb sollten Sie auf keinen Fall spontan irgendwelche Angaben machen. Besser auflegen und erstmal recherchieren, wem die Nummer gehört als gutgläubig in eine Kostenfalle zu tappen.

Diese Anrufer*innen versuchen, ihren Opfern sensible Daten zu entlocken, die dann verkauft werden können oder mit denen das Bankkonto der Betroffenen ausgeräumt werden kann.

Es empfiehlt sich, bei solchen Gesprächen das Wort „Ja“ zu vermeiden. Denn Betrüger*innen können Wortfetzen neu zusammenschneiden und so zum Beispiel einen Vertragsabschluss per Telefon faken. Auf Nachfragen – zum Beispiel, ob Herr oder Frau XY am Telefon ist – in ganzen Sätzen wie „Das ist (nicht) mein Name“ antworten – oder am besten gar nicht.

Dank Sprach-KI ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Kriminelle mit einer kurzen Sprachprobe ein ganzes Gespräch fälschen und beispielsweise den Enkeltrick, bei dem angebliche Angehörige in einer Notlage um Geld bitten – perfektionieren können.

T-Online berichtet, dass sich in den vergangenen Monaten fünf Nummern besonders häufig als Quelle von Spam-Anrufen erwiesen haben. Ermittelt wurden sie von der Anti-Spam-App Clever Dialer.

Bei den Nummern handelt es sich um:

   +447518494730 (Vereinigtes Königreich, Kostenfalle)

   030407074408 (Berlin, Spam)

   015258437551 (Deutschland, Kostenfalle)

   015258439788 (Deutschland, Kostenfalle)

   015510318363 (Deutschland, Kostenfalle)

Sie sollten diese Nummern am besten im Voraus sperren. Meist funktioniert das über das Anrufmenü, in dem man sie nach Eingabe über die Optionstaste (drei Punkte) blockieren kann beziehungsweise im Backend Ihres Routers.

Die Bundesnetzagentur stellt auf Ihrer Website eine stets aktuelle Liste mit zuletzt gesperrten Rufnummern, die in Zusammenhang mit Betrugsversuchen oder Spam aufgefallen waren, zur Verfügung.

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht: 1. Schmerzensgeld wegen Kopf- und Nackenschmerzen nach Verkehrsunfall 2. Anspruch auf Löschung der Daten im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer

1. Schmerzensgeld wegen Kopf- und Nackenschmerzen nach Verkehrsunfall

Treten nach einem Verkehrsunfall Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule mit Kopf- und Nackenschmerzen auf, dann weigern sich Haftpflichtversicherer oft, den kausalen Zusammenhang zum Unfall anzuerkennen oder lehnen jedenfalls die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes ab unter Verweis auf eine Bagatellverletzung. 

Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 26.07.2022 bekräftigt, dass starke Kopf- und Nackenschmerzen als Primärverletzung nach einem Verkehrsunfall anerkannt werden können. Ferner hat der Senat klargestellt, dass auch die psychischen Auswirkungen der Verletzungshandlung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sind. In dem entschiedenen Fall hatte eine Frau zwar nur einen relativ harmlosen Auffahrunfall erlitten, bei dem sich nicht einmal die Airbags in ihrem Fahrzeug öffneten. Das Ereignis hat bei ihr aber die Erinnerung an ein belastendes Ereignis aus der Vergangenheit ausgelöst, als ihre Freundin bei einem Unfall ums Leben kam und sie als Ersthelferin vor Ort war. Der BGH betonte, dass vom Schutzzweck der deliktischen Sorgfaltspflichten auch der Schutz vor der Erinnerung an belastende Ereignisse aus der Vergangenheit umfasst sei (BGH, Urteil vom 26.07.2022, Az.: VI ZR 58/21).

2. Anspruch auf Löschung der Daten im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer

Um Betrugsversuche aufdecken zu können, unterhalten die Haftpflichtversicherer ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) in Form einer Datenbank, in der Schadenfälle eingepflegt werden. Unter anderem wird dort vermerkt, wenn ein Unfallschaden fiktiv auf Basis eines Sachverständigengutachtens abgerechnet wurde, ohne Vorlage einer Reparaturkostenrechnung. Wird aber eine nachvollziehbare und taugliche Bestätigung über die erfolgte Reparatur des Fahrzeugs vorgelegt, z. B. die Reparaturbestätigung eines Sachverständigen, dann besteht kein schützenswertes Interesse der Versicherungswirtschaft an der Aufrechterhaltung der betreffenden Angaben in der HIS Datenbank. So entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 29.03.2023 (Az.: 242 C 10592/22) und ließ den Einwand des Versicherers nicht gelten, für die Löschung müsse eine Reparaturkostenrechnung vorgelegt werden.

Weitere Verkehrsrechtsnachrichten folgen in den nächsten Ausgaben unserer KurzMitteilungen.

Ihnen als Mitglied unserer CDH NOW! bieten Frau Rechtsanwältin Dr. Melanie Besken und Rechtsanwalt Andree Schlick (beide sind Fachanwälte für Verkehrsrecht) von der Kanzlei Dr. Gröne & Cramer, Lotter Straße 4, 49078 Osnabrück, Tel.: 0541-94169-0, Fax: 0541-94169-99, E-Mail: info@ra-groene.de eine kostenlose telefonische Erstberatung an. In dieser können Sie dann herausfinden, ob es Sinn ergibt, Ihren Fall zu verfolgen und die Anwälte zu beauftragen, oder ob dies eher keinen Erfolg verspricht. Bitte beziehen Sie sich insofern auf Ihre CDH-Mitgliedschaft.

Rechtsanwalt Philipp Krupke

krupke@cdh-now.de

Walter Isaacson: Elon Musk – Die Biografie
C. Bertelsmann Verlag, 832 Seiten, 2023, ISBN: 978-3570104842

Von Walter Isaacson, dem Autor des Millionenbestsellers über Steve Jobs: Die ultimative und hochaktuelle Biografie über Elon Musk, den faszinierendsten und umstrittensten Innovator unserer Zeit.

Heute gilt Elon Musk als Visionär, der sich über alle Regeln hinwegsetzt und der unsere Welt ins Zeitalter der Elektromobilität, der privaten Weltraumfahrt und der künstlichen Intelligenz geführt hat. Dabei waren seine Anfänge weitaus bescheidener. Als Kind auf den Spielplätzen Südafrikas regelmäßig von jugendlichen Schlägern verprügelt, musste Musk sich auch zu Hause gegen seinen gewalttätigen Vater behaupten und lernte so schon früh, sich allein auf sich selbst zu verlassen. Eine Lehre, die ihn im Verlauf seines Lebens zu einem der waghalsigsten Unternehmer unserer Zeit machte, ausgestattet mit extrem hoher Risikotoleranz und einer geradezu manischen Intensität.

Zwei Jahre lang konnte der Autor Walter Isaacson Elon Musk aus unmittelbarer Nähe beobachten, nahm an seinen Meetings teil, ging mit ihm durch seine Fabriken und verbrachte Stunden damit, ihn selbst, seine Familie, Freunde, Kollegen und Gegner zu interviewen. Das Ergebnis ist ein aufschlussreicher Insider-Bericht, randvoll mit erstaunlichen Geschichten von Triumphen und Turbulenzen, der fragt: Sind die Dämonen, die Musk antreiben, am Ende das, was es braucht, um Innovation und Fortschritt voranzutreiben?

Das Buch vermittelt einen detaillierten Einblick in die Arbeitsweise, Persönlichkeit und die Erfolgsfaktoren der schillerndsten Persönlichkeit der Tech-Branche. Man erfährt, welche Persönlichkeitsstruktur hinter dem Erfolg von Elon Musk steckt und begreift das Phänomen Musk. Elon Musk polarisiert: Man liebt ihn entweder oder hasst ihn. Doch wird man ihn nach der Lektüre auf jeden Fall genial finden. Denn Genie und Wahnsinn liegen bei ihm dicht beieinander.

Das Buch enthält viele Schwarz-Weiß-Fotos, die allerdings nahezu Briefmarkengröße haben, was unverständlich ist und den Lesespaß durchaus schmälert. Doch dem Autor ist ein Porträt gelungen, das nicht nur spannend ist, sondern auch Informationen und Einsichten liefert, die man sonst nicht bekommen würde.

Der Autor

Walter Isaacson, geboren 1952, ist Journalist und Schriftsteller. Er begann seine Karriere bei der Sunday Times, bevor er zum Time Magazine wechselte, dessen Herausgeber er 1996 wurde. In der Zeit nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war er als Vorstand bei CNN tätig, bis er 2003 die Leitung des Aspen Institute übernahm, die er bis 2018 innehatte, um sich danach einer Geschichtsprofessur an der Tulane University zu widmen. Neben seiner journalistischen und akademischen Tätigkeit gilt Walter Isaacson als einer der renommiertesten Biografen unserer Zeit und ist als Autor mit Büchern über Benjamin Franklin, Henry Kissinger, Leonardo da Vinci und Jennifer Doudna hervorgetreten ― wobei »Steve Jobs. Die autorisierte Biografie des Apple Gründers« zum Weltbestseller avancierte und allein in Deutschland über 900.000 Exemplare verkaufte. Isaacson wurde 2021 mit der National Humanities Medal ausgezeichnet.

Gewinnspiel

Wir verlosen das Buch „“ unter allen Mitgliedern der CDH NOW! und der CDH Nordost, die folgende Frage richtig beantworten: Wie hieß das letzte Buch von Walter Isaacson, das auf deutsch erschien?

a) The Innovators

b) Der Codebreaker

c) Leonardo da Vinci. Die Biographie.

Teilnahme nur per E-Mail an: lohmeyer@cdh-now.de, Stichwort: Buchverlosung

Einsendeschluss ist der 12. Februar 2024.

Das Buch „Abenteuer Ocean Race“ hat gewonnen: Achim Sch. aus Hamburg. Herzlichen Glückwunsch! Die richtige Antwort lautete: Der Autor Boris Herrmann wurde 1981 geboren.

In knapper, verständlicher Form erhalten Sie jeden Monat Tipps zum Sprachgebrauch, interessante Informationen zur Rechtschreibung und erfahren Wissenswertes rund um die deutsche Sprache.
In dieser Ausgabe: 1. Dativ oder Genitiv? 2. Nützliches Marketing-Geklingel

1. Dativ oder Genitiv?

Manch einer fragt sich bei Präpositionen wie wegen, gemäß, während usw. welcher Fall darauf folgt. Hier die Regeln hierzu.

Auf die Präposition „wegen“ folgt der Genitiv. Der Dativ ist hier nur umgangssprachlich möglich.

Standardsprachlich richtig: wegen des Wetters

Umgangssprachlich: wegen dem Wetters

Und mit welchem Fall steht „während“?

Die Präposition „während“ schreibt man wie „wegen“ standardsprachlich korrekt mit Genitiv – umgangssprachlich auch mit Dativ.

Standardsprachlich richtig: während des Fahrens

Umgangssprachlich: während dem Fahrens

Welcher Fall nach „gemäß“?

Auf die Präposition „gemäß“ steht mit Dativ. Der Genitiv ist hier falsch.

richtig: gemäß dem Protokoll

falsch: gemäß des Protokolls

Welcher Fall nach „trotz“?

Auch die Präposition „trotz“ wird standardsprachlich korrekt mit Genitiv kombiniert – süddeutsch, schweizerisch und österreichisch auch mit Dativ.

Standardsprachlich richtig: trotz des Lärms

Umgangssprachlich: trotz dem Lärm

Welcher Fall nach „inklusive“?

Die Präposition „inklusive“ steht mit Genitiv.

richtig: inklusive des Zertifikats

falsch: inklusive dem Zertifikat

Welcher Fall nach „entsprechend“?

Auf die Präposition „entsprechend“ folgt der Dativ.

richtig: entsprechend dem Beruf

falsch: entsprechend des Berufs

Welcher Fall nach „außer“?

Die Präposition „außer“ steht in Verbindung mit verschiedenen Fällen:

Normalerweise mit Dativ:

richtig: außer Gefecht

falsch: außer Gefechts

Mit Akkusativ bei Verben der Bewegung:

richtig: außer Gefecht setzen

falsch: außer Gefechts setzen

Mit Genitiv nur bei:

außer Landes gehen/sein

Welcher Fall nach „aufgrund“?

Die Präposition „aufgrund“ steht mit Genitiv.

richtig: aufgrund des Aufruhrs

falsch: aufgrund dem Aufruhr

Mit welchem Fall steht „laut“?

Die Präposition „laut“ steht mit Dativ oder Genitiv.

richtig: laut unserem Vertrag

auch richtig: laut unseres Vertrags

2. Nützliches Marketing-Geklingel

Bei Marketingtexten fallen durchaus Unterschiede auf.

„Mit unserem XT3000 erzielen Sie auf Anhieb gute Ergebnisse.“

„Mit unserem XT3000 erzielen Sie auf Anhieb beeindruckendes Ergebnisse.“

„Das besondere Event für alle CDH-Mitglieder. „

„Das exklusive Event für alle CDH-Mitglieder.“

Es sind starke Wörter wie „beeindruckend“ und „exklusiv“, die berühren, bestimmte Stimmungen erzeugen und die Aufmerksamkeit des Lesenden erregen. Doch Achtung: Nutzen Sie solche Adjektive sparsam, sonst verpufft die Wirkung und man weiß vor Marketing-Geklingel gar nicht, wohin der Text mit einem will.

Hier eine Auswahl solcher Superwörter:

aktiv, angenehm, anregend, attraktiv, außergewöhnlich, außerordentlich, bedeutend, beeindruckend, bewährt, dynamisch, einzigartig, erfrischend, erstaunlich, erstklassig, exklusiv, frisch, glänzend, großartig, harmonisch, ideal, inspirierend, intensiv, komfortabel, kraftvoll, leidenschaftlich, perfekt, positiv, reizvoll, spannend, stark, unglaublich, unwiderstehlich, verblüffend, verführerisch, wertvoll, wunderbar, zuverlässig.

Die CDH KurzMeldungen verabschieden sich mit dieser Ausgabe bis Februar 2024.

Am 16. Februar erscheint dann die nächste Ausgabe der CDH KurzMeldungen.

Das gesamte Team der KurzMeldungen wünscht Ihnen gelungene Feiertage zusammen mit denen, die Ihnen am liebsten sind und einen wundervollen Start ins neue Jahr!