KurzMeldungen CDH Nordost November 2023
Bereits damals Ende des 19. Jahrhunderts taten sich Handelsvertreter schwer, dem „Verein Berliner Agenten“ beizutreten, sodass er zum 01.01.1893 knapp 100 Mitglieder hatte und Anfang 1906 ca. 355 Mitglieder. Über 120 Jahre später hat– die CDH Nordost –als Rechtsnachfolgerin nicht mehr Mitglieder, jedoch weitaus mehr Aufgaben und Abgaben vor allem an die Dachorganisation. Das war nicht immer so.
Nach der Wiedervereinigung konnten wir Ende der Neunzigerjahre 1000 Mitglieder verzeichnen. Nicht nur die Alterspyramide, sondern auch allgemeine gesellschaftliche Veränderungen führten dazu, dass sich uns immer weniger neue Mitglieder anschließen, ältere Kollegen gehen in den wohlverdienten Ruhestand, Nachwuchs bleibt aus.
Die Tendenz des Rückgangs in der Mitgliedschaft ist seit längerem zu beobachten, wir berichteten darüber. Eine Entwicklung, die bundesweit eingetreten ist. Daher sind Zusammenschlüsse einzelner Landesverbände geboten, um weiterhin leistungsfähig zu sein.
Wir – der Vorstand Ihres Landesverbandes Nordost – führte mit verschiedenen Schwesterverbänden Gespräche, um Gemeinsamkeiten und Synergien zu prüfen und den geeigneten Fusionspartner zu finden. Eine Hochzeit, die auf Dauer halten soll, muss wohlbedacht sein.
Mit dem Schwesterverband Baden-Württemberg und voraussichtlich auch dem Schwesterverband Bayern haben wir Partner gefunden, die ebenfalls eine Fusion anstreben. Mit Bayern haben wir eine geografische Grenze, mit dem LV CDH Baden-Württemberg einen leistungsfähigen und erlebbaren Verband, der unseren Mitgliedern zusätzliche Dienstleistungen anbieten kann.
Wir wollen nicht erst abwarten, bis bei uns die Lichter ausgehen und sehenden Auges einen nicht gesicherten Haushalt verabschieden, wie es unsere Regierung verfassungswidrig praktizierte. Wir sind ehrbare Kaufleute, aufrichtig und ehrlich. Bestürzt sind wir, mit welchen Tricks die Regierung versuchte, uns hinter das Licht zu führen. Das ist weder moralisch vertretbar, noch mit der Verfassung vereinbar. Als Kaufleute für uns nicht denkbar.
Nach mehreren Treffen mit den Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg kamen wir überein, dass der gemeinsame Verband auch weiterhin in der Fläche zu spüren sein wird. Sowohl regionale Mitgliederversammlungen als auch die regionale Beratung bleiben erhalten. Hinzu kommen Onlinedienste, Seminar –/und Vertretungsangebote, die wir aufgrund unserer geringen Personalressourcen nicht mehr unterbreiten konnten.
Wir sind zuversichtlich, dass dieser Zusammenschluss ausschließlich positive Effekte haben wird. Für das Jahr 2024 erhalten Sie somit letztmalig im Dezember die Beitragsrechnung unter dem Logo des Wirtschaftsverbandes für Handelsvermittlung und Vertrieb Nordost (CDH) e. V. Mit der Verschmelzung der Verbände wird sich auch unser Name ändern, nicht jedoch der Zweck des Verbandes – Unterstützung und Beratung des Berufsstandes.
CDH Nordost
Die Konjunkturumfragen der CDH geben Aufschluss über die Geschäftslage bei den CDH-Mitgliedsbetrieben sowie deren Einschätzung der konjunkturellen Perspektiven. Die Ergebnisse sind wichtig für die CDH und Teil der Öffentlichkeitsarbeit für unseren Wirtschaftsbereich. Wir brauchen dabei Ihre Hilfe.
Die 38. Umfrage wurde am 24. Oktober 2023 gestartet und endet mit dem letzten Erhebungstag am 22. November 2023. Die Erhebung erfolgt in anonymer Form. Selbstverständlich können Sie sicher sein, dass wir alle datenschutzrechtlichen Anforderungen beachten.
Bitte unterstützen Sie die Umfrage und nehmen Sie jetzt gleich teil. Dies nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Nutzen Sie dafür den nachstehenden Link.
https://www.umfrageonline.com/s/whpbeez
Dieser öffnet Ihnen den Zugang zu unserem Online-Fragebogen.
Wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme an unserer aktuellen Befragung. Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, vor allem auch für einzelne Branchen, ist es sehr wichtig, dass möglichst viele CDH-Mitglieder ihre Einschätzung abgeben.
Nach deren Auswertung berichten wir in der „Information für Vertriebsunternehmer“ über die Ergebnisse.
Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre CDH NOW!
Nach dem Motto „Wat e Theater – wat e Jeckespill“ geht der HandelsVertreterVerband Köln Bonn Aachen e. V. daher mit Zuversicht, Hoffnung und Vorfreude auf die Karnevalssession 2024 zu.
Die nächste CDH-Kostümsitzung findet am Freitag, dem 02.02.2024 (die Woche vor Weiberfastnacht) in der Kölner Flora, statt. Beginn ist um 18.45 Uhr.
Der Elferrat und sein Präsident Marcel Hergarten würden sich sehr freuen, Sie, Ihre Familienangehörigen und Geschäftsfreunde zu unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Sichern Sie sich daher heute noch Ihre Plätze!
Ihre Kartenbestellung mit Ihren Kartenwünschen können Sie per E-Mail unter info@cdhkoeln.de oder per Fax unter 0221 – 160 56 78 zusenden. Oder besuchen Sie die Website des HandelsVertreterVerbandes unter www.cdhkoeln.de. Oder Sie nutzen das Anmeldeformular.
Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Oktober auf 86,9 Punkte gestiegen, nach 85,8 Punkten im September. Unternehmen zeigten sich etwas zufriedener mit den laufenden Geschäften. Manager waren zudem weniger pessimistisch für die kommenden Monate. Die deutsche Wirtschaft sieht einen Silberstreif am Horizont.
Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Geschäftsklimaindex leicht gestiegen. Dies war auf weniger skeptische Erwartungen der Unternehmen zurückzuführen. Die aktuelle Lage bewerteten sie hingegen erneut schlechter. Die Auftragslage bleibt schwierig.
Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima erheblich verbessert. Die Unternehmen waren insbesondere zufriedener mit den laufenden Geschäften. Die Erwartungen legten ebenfalls zu, sind aber weiterhin von Zweifeln geprägt.
Im Handel ist der Index gefallen. Die Händler korrigierten ihre Einschätzungen zur aktuellen Lage nach unten. Sie blickten zudem pessimistischer auf die kommenden Monate. Diese Entwicklung war vor allem durch den Großhandel getrieben.
Im Bauhauptgewerbe ist der Geschäftsklimaindikator geringfügig gestiegen. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Geschäftslage leicht schlechter. Obwohl leicht verbessert, bleibt der Ausblick auf die kommenden Monate pessimistisch.
Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts
Der Index stieg im September auf -14,4 Punkte*, nach -19,9* im August. „Die Selbständigen scheinen die konjunkturelle Talsohle erreicht zu haben“, sagt ifo-Expertin Katrin Demmelhuber. „Ob die Besserung anhält, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.“
Vor allem die Unzufriedenheit der Selbständigen mit ihren laufenden Geschäften ist spürbar zurückgegangen. Auch die Erwartungen legten leicht zu. „Die Skepsis beim Ausblick auf die kommenden Monate hält allerdings an“, ergänzt Demmelhuber. „Bei Neuaufträgen ist noch viel Luft nach oben.“ Die Stimmung bei den Selbständigen entwickelte sich somit positiver als in der Gesamtwirtschaft, wo das Geschäftsklima im September fast unverändert blieb.
„Eine Herausforderung bleibt aus Sicht der Selbständigen der Zugang zu Krediten“, sagt Demmelhuber. Zwar ist der Anteil der Befragten, die im dritten Quartal 2023 Kreditverhandlungen führten, mit 8,3% recht gering. Allerdings stuften 37,4% der Selbständigen in Kreditverhandlungen das Verhalten der Banken als restriktiv ein.
Ifo Institut, München
Die Konjunkturerwartung legt leicht zu und die Einkommenserwartung muss Einbußen hinnehmen, während sich die Anschaffungsneigung nahezu unverändert zeigt. Der prognostizierte Wert des Konsumklimas im November sinkt somit auf -28,1 Punkte und beträgt 1,4 Punkte weniger als im Vormonat (revidiert -26,7 Punkte). Dies sind Ergebnisse des GfK Konsumklimas für Oktober 2023.
Der erneute Anstieg der Sparneigung in diesem Monat von 8,0 auf 8,5 Punkte verstärkt den Abwärtstrend des Konsumklimas. „Mit dem dritten Rückgang in Folge müssen die Hoffnungen auf eine Erholung der Konsumstimmung noch in diesem Jahr endgültig begraben werden“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Vor allem die hohen Preise für Nahrungsmittel schwächen die Kaufkraft der privaten Haushalte in Deutschland und sorgen dafür, dass der private Konsum in diesem Jahr keine Stütze der Konjunktur sein wird.“
Für eine Trendwende beim Konsum ist es unverzichtbar, dass sich der derzeit abzeichnende Rückgang des Preisauftriebs fortsetzt. So ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Inflationsrate von 6,1 Prozent im August auf 4,5 Prozent im September gesunken. Dennoch ist der Wert noch ein gutes Stück von der Zielgröße der Europäischen Zentralbank von etwa 2 Prozent entfernt.
Einkommenserwartung wieder im Abwärtstrend
Nach der kurzen Stabilisierung im Vormonat, setzt sich der Abwärtstrend der Einkommenserwartung fort. Der Indikator verliert 4 Punkte und sinkt auf -15,3 Zähler.
Nach wie vor befinden sich die Einkommensaussichten im Würgegriff der Inflation. Steigende Preise für Nahrungsmittel und Energie knabbern an der Kaufkraft der Haushalte und verhindern eine nachhaltige Erholung des Indikators.
Anschaffungsneigung stagniert auf sehr niedrigem Niveau
Die Anschaffungsneigung setzt ihre stagnierende Entwicklung, die bereits seit über einem Jahr anhält, auch im Oktober fort. Der Indikator zeigt sich gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert und weist -16,3 Punkte auf. Damit bleibt auch sein Niveau überaus niedrig. Ein geringerer Wert für die Konsumneigung wurde zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahre 2008 gemessen. Seit etwa einem Jahr verharrt die Konsumneigung auf diesem niedrigen Niveau und lässt nach wie vor keinerlei Anzeichen einer Besserung erkennen. Neben der hohen Inflation dürfte auch die Tatsache eine Rolle spielen, dass zuletzt die Arbeitslosigkeit wieder etwas zugenommen hat. Bei etlichen Beschäftigten wird die Sorge um die Sicherheit des Arbeitsplatzes damit zunehmen. Verstärkt wird die Besorgnis darüber hinaus durch steigende Unternehmensinsolvenzen, die ebenfalls für Verunsicherung sorgen. All dies drückt auf die Kauflaune der Bundesbürger.
Konjunkturerwartungen stabilisieren sich
Im Gegensatz zu den Einkommensaussichten bleiben die Konjunkturerwartungen von einem Rückschlag verschont. Der Indikator kann sich mit einem kleinen Plus von einem Punkt stabilisieren. Er liegt nun knapp 20 Zähler über dem entsprechenden Wert des Vorjahres.
Trotz der leichten Verbesserung signalisiert der Konjunkturindikator noch keine nachhaltige Erholung der deutschen Wirtschaft. Dies zeigt sich auch an den Wachstumsprognosen in diesem Jahr. Demnach wird Deutschland 2023 nach Angaben der EU-Kommission mit einem Minus von 0,4 Prozent die schlechteste konjunkturelle Entwicklung unter den Staaten der Europäischen Union verzeichnen.
Die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verbessert sich im Oktober etwas. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach legt der Index im Vergleich zum Vormonat zu und erreicht das Niveau, auf dem er sich zuletzt Anfang 2022 und damit vor Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine bewegt hat. Allerdings ist davon auszugehen, dass die grundsätzlich schwache Entwicklung für den Rest des Jahres anhalten wird. Daher kann der private Konsum voraussichtlich erst im nächsten Jahr wieder für Wachstumsimpulse sorgen.
Bei der Anschaffungsneigung hält der positive Trend der vergangenen Monate an, während die Sparneigung im Gegensatz zu den Vormonaten nachlässt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlagern ihre Ausgaben somit vom Sparen zum Konsum. Daher ist im vierten Quartal dieses Jahres zumindest nicht mit einem Einbruch des privaten Konsums zu rechnen.
Auf die weitere konjunkturelle Entwicklung in Deutschland blicken die Verbraucherinnen und Verbraucher pessimistisch. Im Vergleich zum Vormonat trüben sich ihre Konjunkturerwartungen geringfügig ein. Auch ihre eigenen Einkommenserwartungen verringern sich. Noch vor einem Jahr war der Pessimismus unter Verbrauchern zwar stärker ausgeprägt. Dennoch trägt die erwartete verhaltene Entwicklung der finanziellen Möglichkeiten der Verbraucher dazu bei, dass in diesem Jahr nicht mit einer deutlichen Erholung des privaten Konsums zu rechnen ist.
Der im Vormonat unterbrochene positive Trend bei der Verbraucherstimmung markiert keine Trendwende, wie das aktuelle HDE-Konsumbarometer zeigt. Im Oktober setzt sich die Aufhellung der Stimmung fort, jedoch nur in kleinen Schritten. Eine Erholung wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 einsetzen. Erst dann wird der private Konsum wieder ein Treiber des gesamtwirtschaftlichen Wachstums in Deutschland sein können.
Handelsverband Deutschland HDE, Berlin
Die lästigsten To-dos hat der Online-Bewerbungsservice Lebenslaufapp.at ermittelt.
Es wurden 3.000 berufstätigen Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt und in den Antworten die sechs unliebsamsten Aufgaben im Büro identifiziert.
In der Tech-Branche wählten 25 Prozent der Befragten Telefongespräche an die erste Stelle als unbeliebteste Aufgabe. Im Einzelhandel empfinden 25,64 Prozent der Befragten die Teilnahme an Meetings als besonders lästig. Telefonate empfinden Befragte aus den Branchen Industriegewerbe, Bauwesen und Unterhaltungsbranche als besonders unliebsam. Zu den Branchen, die Meetings als besonders lästig empfinden, gehört der Öffentliche Dienst und das Gastgewerbe.
Auf Platz drei findet sich in allen Branchen das gleiche unbeliebte To-do: das Bearbeiten von E-Mails. Auf Platz vier, fünf und sechs finden sich Aktenführung, Kundenkommunikation und Feedback für Kollegen – auch hier unterscheiden sich die Platzierungen der Unbeliebtheit je nach Branche.
Unliebsame Aufgaben erledigen Sie am besten so
Eine gemeinsame Studie der WHU Otto Beisheim School of Management, der Trinity Business School und der Schumpeter School of Business and Economics ergab, dass es sinnvoller ist, lästige Aufgaben besser in einem Rutsch zu erledigen. Da sonst die Erschöpfung nur noch stärker wachse.
Es wird nicht empfohlen, „sehr unangenehme Aufgaben und sehr angenehme Aufgaben abzuwechseln, weil dann der Kontrast zwischen den Aufgaben besonders deutlich wird“, erklärt Prof. Dr. Fabiola Gerpott, Co-Autorin der Studie und Inhaberin des Lehrstuhls für Personalführung an der WHU. Auch wenn es anstrengend sei, den inneren Widerstand zu Beginn zu überwinden, sei die Erschöpfung am Ende des Tages überproportional höher, wenn ständig zwischen sehr anstrengenden und sehr leichten Aufgaben gewechselt wird.
Ein weiterer Tipp: Erledigen Sie die unliebsamen Aufgaben gleich zu Beginn des Arbeitstages. Dieses Prinzip nennt man auch „Eat the Frog“. Der US-Amerikaner Brain Tracey hat ein Selbstmanagement-Buch unter gleichnamigem Titel verfasst, in dem er eine Anleitung zum disziplinierten Arbeiten in 21 Schritten beschreibt..
Gegenüber dem Vergleichsquartal 2022 sanken Online-Umsätze mit Waren (inkl. Mehrwertsteuer, nicht preisbereinigt) von Anfang Juli bis Ende September dieses Jahres branchenweit um 13,9 Prozent auf 17.05 Mrd. Euro. Damit liegen sie im dritten Quartal nominal sogar unter dem Niveau des Vergleichszeitraums im Jahr 2019. Auf den bisherigen Jahresverlauf gesehen, gibt es weiterhin keine Abkehr vom bisherigen Negativtrend: Die bis Ende September aufgelaufenen Umsätze (Q1 bis Q3) liegen 13,7 Prozent unter dem Vergleichswert von 2022.
Erwartungen, dass der Markt bald zum Wachstum zurückkehre, sieht der bevh entsprechend gedämpft: „Aus Verbrauchersicht hat sich in den vergangenen Monaten nichts fundamental verbessert: Die Ausgabenbelastung der Privathaushalte bleibt hoch, die Gesamtwirtschaft steuert in eine Rezession. Davon kann sich der Onlinehandel nicht abkoppeln“, erklärt Martin Groß-Albenhausen, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des bevh.
Lebensmittel- & Drogeriehandel rutschen weiter ab
Der Onlinehandel schrumpfte in allen fünf großen Warenclustern (siehe Warentabellen unten). Die stärksten Rückgänge verzeichneten die Cluster Unterhaltung (- 18,9) und Bekleidung (- 17,5 Prozent). Deutlich gefallen sind auch die Umsätze mit Waren des täglichen Bedarfs (FMCG). Die Umsätze lagen hier 10,2 Prozent niedriger als im Vorjahresquartal. Deutlich zweistellig waren etwa die Rückgänge bei Drogerieartikeln (- 15,7 Prozent) und Lebensmitteln (-13,2 Prozent). Mit Blick auf weitere Warengruppen konnten sich nur der Handel mit Tierbedarf (Tiernahrung und -zubehör) und Spielzeugen mit einem Plus von 4,7 Prozent bzw. zwei Prozent behaupten.
Hohe Bestellfrequenz, aber kleinere Warenkörbe
„Es gibt im Markt so gut wie keine Signale, die auf eine Verbesserung der Lage hinweisen“, resümiert Martin Groß-Albenhausen. „Nicht einmal mehr fünf Prozent der von uns befragten Personen geben an, in den kommenden 30 Tagen mehr online einkaufen zu wollen als zuvor.“ Mehr als jeder Vierte der Befragten (27 Prozent) will sich hingegen noch mehr einschränken. Unvermindert hoch ist hingegen die Zufriedenheit der Befragten mit dem Onlinehandel, und wie vor einem Jahr hat gut jeder Dritte Onlinekäufer innerhalb der letzten 7 Tage mehr als einmal gekauft. „Die weiterhin hohe Kundenzufriedenheit und Bestellfrequenz – wenngleich für geringere Summen – zeigen deutlich, dass die Umsatzrückgänge nicht auf Schwächen der Handelsform E-Commerce beruhen, sondern auf konjunkturellen Effekten“, so Groß-Albenhausen.
Über die Studie
In der Verbraucherbefragung „Interaktiver Handel in Deutschland“ werden von Januar bis Dezember 40.000 Privatpersonen aus Deutschland im Alter ab 14 Jahren zu ihrem Ausgabeverhalten im Online- und Versandhandel und zu ihrem Konsum von digitalen Dienstleistungen (z. B. Reisen oder Ticketing) befragt. Die Endergebnisse der Studie werden am Anfang jeden Jahres veröffentlicht. Die heute vorgestellten Zahlen basieren auf der Auswertung des Zeitraums vom 1. Juli bis 30. September. Die Studie wird durch die BEYONDATA GmbH durchgeführt.
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), Berlin
1. Blick in die Rückfahrkamera reicht für ordnungsgemäßes Rückwärtsfahren nicht aus
2. Keine Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten
1. Blick in die Rückfahrkamera reicht für ordnungsgemäßes Rückwärtsfahren nicht aus
Wer mit seinem Fahrzeug rückwärtsfährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera allein darf sich der Fahrer allerdings nicht alleine verlassen, so das Landgericht Lübeck.
Im zugrundeliegenden Fall steuerte ein Mann sein Auto geradeaus in Richtung Ausfahrt. Vor ihm parkte ein anderer Fahrer rückwärts aus und schaut dabei auf die Rückfahrkamera. Es kam zum Zusammenstoß. Der Geradeausfahrende beschuldigt den Rückwärtsfahrenden, plötzlich ausgeparkt und den Zusammenstoß verursacht zu haben. Der Rückwärtsfahrende entgegnet, der Geradeausfahrende sei einfach weitergefahren und an seinem Fahrzeug entlanggeschrammt. Der Geradeausfahrende habe gar nicht bremsen wollen und den Unfall bewusst provoziert.
Das LG Lübeck entschied mit Urteil vom 18.7.23 unter dem Aktz. 9 O 113/21, dass beide Fahrer eine Schuld treffe. Der Geradeausfahrende sei etwa 15 km/h schnell gefahren. Auf einem Parkplatz dürfe man aber nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Der Ausparkende dagegen habe nicht die ganze Zeit über die Schulter nach hinten geschaut. Beim Rückwärtsfahren müsse man durchgängig sicherstellen, dass man niemanden gefährdet. Das Anschauen der Rückfahrkamera reiche dafür nicht aus. Den Rückwärtsfahrenden treffe damit sogar die größere Schuld. Er musste somit letztlich 2/3 des Schadens bezahlen.
2. Keine Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten
Kommt ein Privatgutachter zur Einschätzung, dass die Notreparatur eines verunfallten Fahrzeugs unwirtschaftlich ist, so kann sich der Laie darauf verlassen und einen Mietwagen beschaffen. Die dadurch entstandenen Kosten sind in einem solchen Fall nicht unverhältnismäßig. Dies hat das OLG Celle kürzlich im Sinne der betroffenen Autofahrerin entschieden.
Im entschiedenen Sachverhalt klagte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls im Jahr 2021 auf Erstattung der Mietwagenkosten. Sie hatte sich bis zur Reparatur des verunfallten Fahrzeugs einen Mietwagen beschafft. Ein von ihr beauftragter Privatgutachter war zuvor zu der Einschätzung gelangt, dass eine Notreparatur des Fahrzeugs unwirtschaftlich sei. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte dagegen eine Notreparatur für wirtschaftlich erachtet. Das Landgericht wies daher die Klage der Klägerin ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.
Die Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichts Celle entschieden mit Urteil vom 13. September 2023 unter dem Aktenzeichen 14 U19/23- zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zu. Einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht sei der Klägerin nicht anzulasten. Sie hätte keine umgehende Notreparatur ihres Fahrzeugs veranlassen müssen. Sie habe der plausiblen und nachvollziehbaren Einschätzung ihres Sachverständigen folgen dürfen. Für die Klägerin als Laiin sei die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Notreparatur nicht erkennbar gewesen. Somit wurde der Klägerin ein ungeminderter Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zugesprochen.
Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zulasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter https://www.bte.de/bte-bef%C3%BCrchtet-insolvenz-und-schlie%C3%9Fungswelle-neues-bte-positions-und-forderungspapier-zu-r%C3%BCckforderungen-der-coronahilfe/
BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren, Köln
Neuer B2B-Marktmonitor von ECC KÖLN, Creditreform und Intershop zeigt: B2B-Internethandel von Großhandel und Herstellern wächst 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 21,2 Prozent auf 427 Milliarden Euro. Großhandel dominiert B2B-Internethandel vor Herstellern. Marktplätze bleiben Top-Treiber.
Der E-Commerce im B2B-Handel wächst weiter und gewinnt stetig an Bedeutung: Über alle betrachteten Wirtschaftszweige hinweg wurde rund ein Viertel der B2B-Umsätze 2022 online realisiert. Das zeigen die Ergebnisse des aktuellen B2B-Marktmonitors 2023 des ECC KÖLN in Zusammenarbeit mit Creditreform und Intershop, der die Entwicklungen der B2B-E-Commerce-Umsätze und Trends im B2B-Handel beleuchtet. Den Großteil der Umsätze machen Hersteller und Großhandel aus. In diesen Wirtschaftszweigen lässt sich die stärkste Dynamik im B2B-Internethandel (Onlineshops und Marktplätze) mit einem Plus von 21,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr beobachten. Insgesamt generieren Großhandel und Hersteller zusammen einen B2B-E-Commerce-Umsatz (inkl. EDI) von 1,3 Billionen Euro, wovon 427 Milliarden Euro auf Onlineshops und Marktplätze entfallen. Das entspricht einem Anteil von 9,7 Prozent an den Gesamtumsätzen.
„Umsatztreiber der letzten beiden Jahre ist nicht zuletzt die Preisentwicklung aufgrund von Lieferengpässen und steigenden Energiekosten. Für das laufende Jahr 2023 gehen wir davon aus, dass der Preisauftrieb deutlich nachlässt und der B2B-Internethandel von Herstellern und Großhandel bei 493 Milliarden Euro netto liegen wird,“ ordnet Hansjürgen Heinick, Senior Consultant am IFH KÖLN, die Ergebnisse ein.
Grosshandel gewinnt Marktanteile
Während Hersteller in Deutschland zwar insgesamt einen höheren Umsatz verbuchen als Großhändler, offenbart der Blick auf den B2B-Internethandel ein anderes Bild: Hier liegen die Großhändler umsatz- wie anteilsmäßig deutlich vorne. Mit einem Umsatz von 255 Milliarden Euro wurden 2022 15 Prozent der Umsätze im Großhandel über Onlineshops und Marktplätze realisiert. Die rasante Entwicklung des Großhandels spiegelt sich auch in der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des B2B-Internethandels von 25,4 Prozent in den letzten fünf Jahren (2018 bis 2022) wider.
Marktplätze sind Top-Treiber des B2b-Internethandels
Der B2B-Internethandel wächst bei Herstellern und Großhandel weiterhin vor allem über Online-Marktplätze. Auch wenn diese im letzten Jahr leichte Anteile eingebüßt haben, verzeichnen sie mit einer jährlichen Wachstumsrate von knapp 42 Prozent (2018 bis 2022) mittelfristig ein überdurchschnittliches Wachstum. Auch 2022 wird rund jeder vierte Euro über einen Marktplatz umgesetzt. Die Möglichkeit, über einen Marktplatz neue Erlösquellen zu erschließen und Umsätze zu steigern, führt dazu, dass immer mehr B2B-Unternehmen ihre eigene Online-Plattform aufbauen. So gibt knapp über ein Drittel der Befragten (35 %) an, bereits einen eigenen Marktplatz zu betreiben und fast die Hälfte (48 %) befindet sich in der Planung. Als größte Herausforderungen werden das Retourenmanagement und Teillieferungen gesehen. Auch die steigende Anzahl an Betrugsversuchen als Begleiterscheinung des wachsenden Internethandels beschäftigt die Unternehmen und macht eine Identitätsprüfung oder automatisierte Plausibilitätsprüfungen unerlässlich.
ECC, Köln
Denn im November oder Dezember werden häufig Sonderzahlungen an die Beschäftigten gezahlt.
Hinter der weit verbreiteten Bezeichnung dieser Sonderzahlung als sogenanntes Weihnachtsgeld verbergen sich häufig sehr unterschiedliche Dinge. Von Erfolgs- und Treueprämien, freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers oder auch tariflich festgeschriebenen Zahlungen kann die Rede sein. Zum Jahresende stellt sich dann aus Sicht des Arbeitgebers immer wieder die Frage, ob eine Verpflichtung zur Zahlung dieser Sonderzahlung besteht, insbesondere auch dann, wenn die wirtschaftliche Lage des eigenen Unternehmens schlechter wird.
Unterschiedliche Gründe für Zahlungsverpflichtung
Der Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen zu einer Zahlung verpflichtet sein. Arbeits- oder Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein solcher Anspruch kann etwas auch daraus entstehen, dass die vom Arbeitgeber getroffenen vertraglichen Vorkehrungen sich im nach hinein als unwirksam erweisen.
Ein in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos gezahltes Weihnachtsgeld begründet etwa bereits einen unmittelbaren Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auf Erhalt dieser Sonderzahlung – aus sog. betrieblicher Übung. Durch eine solche betriebliche Übung entstehen damit Ansprüche des einzelnen Mitarbeiters auf Leistungen, die vom Arbeitgeber ursprünglich freiwillig und ohne Rechtspflicht gewährt worden waren.
Ansprüche, die durch eine solche betriebliche Übung begründet werden, können nachträglich auch nur noch nur durch eine einvernehmliche Vertragsänderung oder Änderungskündigung aufgehoben werden. Der Arbeitgeber benötigt damit zwingend die Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers. Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die ehemals selbst entwickelte Rechtsprechung zur sogenannten gegenläufigen betrieblichen Übung bereits vor mehreren Jahren aufgegeben. Erforderlich ist seitdem eine eindeutige Erklärung des Mitarbeiters, auf den Rechtsanspruch dieser Sonderzahlung zu verzichten.
Keine vorbehaltlose Zahlung
Wer Weihnachtsgeld zahlt, sollte demgemäß spätestens bei der Auszahlung die Weichen dafür gestellt haben, dass bei Bedarf eine Zahlung unterbleiben kann und deshalb diese nicht vorbehaltlos gewähren. Dies kann insbesondere durch einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt verhindert werden. Dieser bewirkt, dass selbst bei regelmäßiger Zahlung ein Anspruch auf Weihnachtsgeld erst gar nicht entstehen kann.
Dies kann der Arbeitgeber erreichen, indem er die Zahlung jeweils als eine freiwillige Leistung bezeichnet, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird. Der bloße Hinweis, dass der Arbeitgeber die Zahlung „freiwillig“ erbringt reicht dafür allerdings nicht aus.
Transparenzgebot beachten
In den letzten Jahren hatten sich die Arbeitsgerichte des Öfteren mit der Frage zu befassen, ob ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag hinreichend klar und unmissverständlich formuliert gewesen ist. Das Landesarbeitsgericht Hamm (8 Sa 2403/04) stellte fest, dass eine entsprechende Formulierung auch vom juristischen Laien nur dahingehend verstanden werden könne, dass sich der Arbeitnehmer nicht darauf verlassen darf, auch in Zukunft das Weihnachtsgeld zu erhalten. Eine entsprechende Vertragsklausel sei damit klar und verständlich und verstoße auch nicht gegen das nach AGB-Recht unzulässige einseitige Leistungsbestimmungsrecht. Denn die Sonderzuwendung werde gerade nicht versprochen, sondern lediglich eine entsprechende freiwillige Leistung in Aussicht gestellt. Auch die obersten Arbeitsrichter des BAG stellten zwischenzeitlich in mehreren Entscheidungen klar (etwa in 10 AZR 606/07), dass ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteilige.
Die entsprechenden vertraglichen Formulierungen müssen allerdings auch wirklich eindeutig und unmissverständlich gefasst sein. Geht aus der Formulierung eines Standardarbeitsvertrags nämlich nicht eindeutig hervor, ob ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzuwendung ausgeschlossen werden soll oder nicht, so geht dieser Zweifel zulasten des Arbeitgebers. Mit der Wirksamkeit von solchen nicht ganz eindeutig gefassten Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderzuwendungen hatte sich das BAG in den letzten Jahren bereits mehrfach zu befassen (10 AZR 914/08; 10 AZR 671/09). Die Beachtung des Transparenzgebotes war in diesen Fällen entscheidend für die Frage, ob die dortigen Freiwilligkeitsvorbehalte wirksam waren. Verwendet der Arbeitgeber nämlich Formulierungen, die einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers nahe legen, kann er diesen Rechtsanspruch nicht gleichzeitig durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt ausschließen. Eine solche widersprüchliche Vertragsbestimmung könnte den Arbeitnehmer nämlich davon abhalten, seine Rechte geltend zu machen. Darin sehen die Gerichte dann eine unangemessene und damit unwirksame Vertragsbestimmung. Worte wie „widerruflich“ oder „Widerruf“ haben damit in solchen Klauseln nichts verloren. Denn ein Widerruf setzt ja bekanntlich voraus, dass ein Anspruch überhaupt erst entstehen konnte.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz spielt bei der Gewährung von Weihnachtsgeld immer eine Rolle. Dieser verbietet nämlich dem Arbeitgeber, einzelne Mitarbeiter willkürlich insgesamt oder teilweise von dieser Sonderzuwendung auszuschließen. Das BAG hat es in dieser Hinsicht wegen einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sogar für unzulässig angesehen, Arbeitnehmern, die in der Vergangenheit ihre Zustimmung zu schlechteren Arbeitsbedingungen oder zu geringerer Bezahlung verweigert hatten, bei besserer Geschäftslage nunmehr von der Weihnachtsgeldzahlung auszunehmen. Das gelte selbst dann, wenn diese Arbeitnehmer vorübergehend sogar mehr verdient hätten als ihre Kollegen, die die Einschnitte akzeptiert hätten. Das BAG führte in den damaligen Entscheidungsgründen (Az. 10 AZR 570/6) aus, dass der vom Arbeitgeber beanspruchte Zweck dieser Sonderzahlung, die Einbußen derjenigen Arbeitnehmer auszugleichen, die einen Sanierungsbeitrag geleistet hatten, auf Grund der weiteren in der Weihnachtsgeldzusage enthaltenen Voraussetzungen und Bedingungen – Gratifikation für vergangene und zukünftige Betriebstreue – nicht erreicht werden konnte. Denn, wenn der Arbeitgeber alle oder mehrere Zwecke verfolge, dürfe er nicht solche Arbeitnehmer von der Leistung ausnehmen, die die verfolgten Ziele zumindest teilweise auch erfüllten. Ansonsten werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Will der Arbeitgeber somit absolute Sicherheit haben, Weihnachtsgeld in einem Jahr auch mal nicht zahlen zu müssen, so hat er einiges zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
– Ein in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos gezahltes Weihnachtsgeld begründet einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
– Der Freiwilligkeitsvorbehalt bewirkt, dass selbst bei regelmäßiger Zahlung ein Anspruch auf Weihnachtsgeld erst gar nicht entstehen kann.
– Die Beachtung des Transparenzgebotes ist entscheidend für die Frage, ob ein Freiwilligkeitsvorbehalt wirksam ist.
– Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber, einzelne Mitarbeiter willkürlich insgesamt oder teilweise von einer Sonderzuwendung auszuschließen.
Order Herbst/Winter 2024
12./13. Dezember 2023: ANWR ORDER Lifestyle-Sport & Outdoor
13. bis 15. Februar 2024: ANWR ORDER Winter No. 1
13. März 2024: ANWR ORDER Winter No. 2
Order Frühjahr/Sommer 2025
14./15. Mai 2024: ANWR ORDER Lifestyle-Sport & Outdoor
13. bis 15. August 2024: ANWR ORDER Summer No. 1
10./11. September 2024: ANWR ORDER Summer No. 2
Die SABU Messetermine 2024 in Heilbronn sind:
23./24. Februar 2024: SABU Trends & Fashion
23./24. August 2024: SABU Trends & Fashion
Wenn Unternehmer länger ausfallen, haben viele einen funktionierenden Notfallplan mit festgelegten Vertreterregelungen. Was aber, wenn ein Todesfall alles aus der Bahn wirft? Dann sollte in einem Unternehmertestament klar geregelt sein, wer das Unternehmen weiterführen darf, um eine Erbengemeinschaft als Gesellschafter oder Inhaber zu vermeiden.
Es gibt viele rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die den Fortbestand des Unternehmens, die Altersversorgung des überlebenden Ehepartners und auch die Erbfolge an Kinder und Enkel betreffen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt
Damit Sie Ihr Lebenswerk schützen und den Fortbestand sichern, sollten alle Unternehmer, unabhängig vom Alter, ein Testament erstellen. Da sich die Vermögenswerte, das Unternehmen und die Familiensituation im Laufe der Zeit immer wieder ändern, sollten Sie den Inhalt alle zwei Jahre auf Aktualität prüfen und entsprechend anpassen.
Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht
Überprüfen Sie Ihre Gesellschaftsverträge dahingehend, ob es Regelungen zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Erbfall gibt. Das betrifft alle Unternehmensformen außer den Einzelunternehmer oder den eingetragenen Kaufmann (e.K.). Bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern ist es besonders wichtig, auch unter den Gesellschaftern ganz klare Regelungen über die Vererbung von Anteilen zu treffen, damit Gesellschaftsanteile nicht in Erbengemeinschaften fallen. Dies würde viele zukünftige Entscheidungen für das Unternehmen erschweren und den Fortbestand gefährden.
Erbschaftssteuer vermeiden
Das können Sie, wenn Sie bei jedem Erbfall die steuerlichen Freibeträge nutzen. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder einen von 400.000 € von jedem Elternteil, Enkel nur 200.000 €. Je nach Näheverhältnis zu den Erben und der Höhe der Erbschaft gelten unterschiedliche Steuerklassen. Es können bis zu 30 % Steuern anfallen!
Was sollte Ihr Testament regeln?
Ihr Testament sollte sämtliche Vermögenswerte umfassen, das Immobilienvermögen, mobiles Vermögen, Geldanlagen, sowie einzelne Wertgegenstände (Schmuck/ Bilder/ Sammlungen uvm). Trennen Sie zwischen privatem und betrieblichem Vermögen. Eine Zuordnung von einzelnen Vermögenswerten an jeweils einen Erbberechtigten ist immer sinnvoll, um Interessenkonflikte unter den Erben zu vermeiden. Vor allem bei Immobilien ist das dringend zu empfehlen.
Bitte denken Sie auch an das digitale Erbe. Das bezieht sich auf alle onlinebasierten Vereinbarungen und Verträge, Onlinekonten, Sozial Media Accounts und Mitgliedschaften. Die Kündigung kann nur mit rechtswirksamen Vollmachten erfolgen.
Formvorschriften beachten
Sie können ein notarielles oder privates Testament erstellen, es zählt immer nur das mit dem aktuellsten Datum. Damit es auch sicher gefunden wird, können Sie es beim Nachlassgericht hinterlegen und es im zentralen Testamentsregister registrieren lassen. Die Kosten hierfür betragen für ein gemeinschaftliches Testament ca. 120 €.
Das Konzept muss passen
Nur wenn Sie alle Aspekte berücksichtigen, den Güterstand, die Familien- und Vermögensverhältnisse, die Unternehmensbeteiligungen und die Nachfolgeregelung für das Unternehmen, kann ein sinnvolles Konzept entstehen. Hier werden auch Gedanken für Vorerbe, Nacherbe, Vermächtnisse und Schutz des Vermögens für die eigene Familienlinie besprochen. Auf dieser Basis können dann Experten für Erb- und Steuerrecht den Inhalt formulieren.
Die Erstellung von Konzepten für Ihr Testament unter Berücksichtigung der betrieblichen und familiären Erfordernisse ist ein Teil der secufox-Systemlösung.
Save the Date: Webinar am 15. Dezember 2023
Digitaler Nachlass und Vollmachten: Eine Anleitung aus der Praxis für Unternehmer!Das ist der Titel des kostenlosen CDH-Webinars mit Herrn Bauer als Referenten, das wir Ihnen am Freitag, dem 15. Dezember 2023 um 11:00 Uhr anbieten. Die Einladung sollen alle CDH-Mitglieder in den beiden Wochen vor dem Webinar-Termin, also ab dem 27. November 2023 erhalten. Wenn nicht, bitte einfach beim CDH-Dachverband anfordern: info@cdh.de
IHR VORTEIL als CDH-Verbandsmitglied
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Am secufox-Experten-Telefon exklusiv für Sie: Roland Bauer | Gesellschafter | Geschäftsführer
C. Bertelsmann Verlag, 352 Seiten, 2023, ISBN: 978-3570105313
Das Ocean Race ist der härteste Teamwettbewerb im Segeln, vielleicht sogar der ganzen Sportwelt. 2023 geht auch die „Malizia-Seaexplorer“ des deutschen Spitzenseglers Boris Herrmann an den Start. Boris und Rosalin, Will, Nico und Antoine treiben ihr Schiff mit höchster Geschwindigkeit durch die Weiten der Ozeane und müssen dabei monatelang auf wenigen Quadratmetern miteinander auskommen. Im Südpolarmeer droht der Mast zu brechen, vor Kap Hoorn wird Rosalin aus der Koje geschleudert, im Nordatlantik stellt die Crew einen neuen Geschwindigkeits-Weltrekord auf.
Boris Herrmann und Andreas Wolfers erzählen in ihrem neuen Buch von einer unglaublichen Teamleistung, von Dramen, intimen Momenten, Selbstfindung und Kampfeslust. Von Glücksgefühlen, Rückschlägen und der Kraft, sich immer wieder aufzurichten. Und nicht zuletzt von der Magie der Ozeane. Das Buch enthält zahlreiche Farbfotos von Bord der »Malizia«, die natürlich nicht von Profifotografen stammen und deshalb etwas enttäuschend, dafür aber authentisch sind.
Für alle Segler*innen und Freund*innen dieses Sports ist das Buch sicherlich eine Freude. Taucht man doch nahtlos in das Geschehen an Bord wähend des Rennens ein und erfährt, dass auch an Land ein Team am Erfolg der Mannschaft mitwirkt.
Die Autoren
Boris Herrmann ist der bekannteste deutsche Segler. Der Profisportler nahm Ende 2020 an der Vendée Globe teil, einer Regatta für Solo-Segler, die nonstop um die Erde führt. Sein Buch über das Rennen, »Allein zwischen Himmel und Meer«, wurde ein großer Bestsellererfolg. 2023 startete Herrmann mit einer neuen Rennyacht und einem vierköpfigen Team beim Ocean Race. Die seit 50 Jahren durchgeführte Regatta um die Erde gilt als härtester Teamwettbewerb der Sportwelt. Sein neues Buch »Abenteuer Ocean Race« erzählt die spannende Geschichte dieses Rennens. Gemeinsam mit seiner Frau Birte Lorenzen-Herrmann und seinem Team Malizia betreibt er das internationale Bildungsprojekt „Malizia Ocean Challenge“ für Schulen.
Andreas Wolfers ist Journalist und Autor. Er arbeitete 13 Jahre als Reporter beim Magazin GEO, war Textchef des STERN und leitete von 2007 bis 2019 die Henri-Nannen-Journalistenschule in Hamburg. Als gebürtiger Flensburger segelt Wolfers seit seiner Kindheit, auch den Atlantik hat er schon überquert. Sein gemeinsam mit Boris Herrmann verfasstes Buch über dessen spektakuläres Rennen bei der Vendée Globe 2020, »Allein zwischen Himmel und Meer«, stand wochenlang auf der Bestsellerliste. Auch beim Ocean Race 2023 war Andreas Wolfers wieder ganz nah an Boris Herrmann und seinem Team dran.
Gewinnspiel
Wir verlosen das Buch „Abenteuer Ocean Race“ unter allen Mitgliedern der CDH NOW! und der CDH Nordost, die folgende Frage richtig beantworten: Wann wurde Boris Herrmann geboren?
a) 1981
b) 1987
c) 1991
Teilnahme nur per E-Mail an: lohmeyer@cdh-now.de, Stichwort: Buchverlosung
Einsendeschluss ist der 11. Dezember 2023.
Das Buch „Die magischen Worte“ hat gewonnen: Dr. G. aus Hamburg. Herzlichen Glückwunsch! Die richtige Antwort lautete: Der Autor Jonah Berger hat an der Stanford University studiert.
1. Geschäftliche Weihnachtswünsche
2. Sprüche und Redewendungen zum Thema „Weihnachten“
1. Geschäftliche Weihnachtswünsche
Persönliche Briefe sind ein wunderbares Dialoginstrument – auch und besonders in der Vorweihnachtszeit. Weihnachtsbriefe (besser nicht E-Mails) sind eine prima Gelegenheit, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Dienstleistungen zum Jahresende angenehm in Erinnerung zu rufen. Aber hüten Sie sich davor, im selben Text zu verkaufen! Denn die Empfänger*innen sollen sich freuen und nur denken: „Schön, dass Sie an mich gedacht haben!“
Zum Inhalt
Schauen Sie zurück auf gemeinsam Erlebtes, auf erfolgreiche Projekte oder Kooperationen. Bedanken Sie sich und äußern Sie Vorfreude auf das, was kommt.
Achtung: Bandwurmsätze und steifer Korrespondenzstil schrecken die Lesenden ab. Festtagsgrüße sind per se persönlicher und emotionaler als alltägliche Geschäftsschreiben. Deshalb sollten Sie beim Formulieren ganz besonders nahe an die gesprochene Sprache heranrücken; zum Beispiel besser „Lieber“ als „Sehr geehrter“ als Anrede verwenden. Das passt für Kund*innen ebenso wie für Geschäftspartner*innen oder Lieferant*innen. Passen Sie Ihre Tonalität aber unbedingt an das Image/die Kommunikationsgewohnheiten Ihrer Branche an (Anwaltskanzlei vs. Werbeagentur). Verwenden Sie die Anrede mit Namen und unterschreiben Sie persönlich.
Wenn Sie Ihren Weihnachtsgrüßen einen individuellen Touch geben, heben Sie sich positiv von der Masse ab. „Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr“ steht in jeder zweiten Weihnachtspost. Das fällt zwar nicht negativ auf, aber eben auch nicht positiv. Überlegen Sie sich besser etwas Originelles. Sie können besonders persönlich oder emotional schreiben, erzählen eine Begebenheit, die Ihnen passiert ist oder wählen Sie einen überraschenden Briefeinstieg. Alles, nur keine Standardfloskeln.
Zur Form
Handgeschriebene Weihnachtskarten sind natürlich das Optimum. Ihre absoluten VIPs sollten auf jeden Fall so einen persönlichen Gruß erhalten. Die elektronische Alternative: Drucken Sie Ihre eingescannte Handschrift in die Weihnachtspost ein. Entweder den gesamten Grußtext oder nur Ihre Unterschrift; am besten in Blau – denn das erinnert an den klassischen Füllfederhalter.
Wann sollte die Weihnachtspost ankommen?
Faustregel für den richtigen Versandzeitpunkt per Post: Briefe und Karten innerhalb Deutschlands sollten bis spätestens zwei Wochen vor den Feiertagen abgeschickt werden. Post ins Ausland eher noch eine Woche früher.
Seien Sie originell
Sie können sich jedoch auch alle Weihnachtsgrüße ersparen und schicken Ihren Kund*innen gleich gute Wünsche für das neue Jahr. Die fallen garantiert auf.
2. Sprüche und Redewendungen zum Thema „Weihnachten“
Sind Sie auf der Suche nach etwas Würze für Ihre Weihnachtspost, eine Weihnachtsrede oder eine Einladung?
Wir geben Ihnen hier ein paar Anregungen für Sprüche und Redewendungen zu Weihnachten. Doch versuchen Sie nicht zwanghaft Sprachbilder zu konstruieren. Denn das kann dann schnell „aufgesetzt“ klingen und ist sprachlich zum Scheitern verurteilt.
Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Botschaft mit einfachen Worten, also im Klartext vermitteln. Wenn Ihnen das mit starken Sprachbildern gelingt, ist das hervorragend. Wenn nicht, konzentrieren Sie sich darauf, im Kopf beziehungsweise dem Herzen der Lesenden anzukommen. Hauptsache, den Adressat*innen geht ein Licht auf und sie erfassen Ihre Botschaft.
Liste mit Sprüchen, Metaphern, Redewendungen rundum Weihnachten
- sich freuen wie ein Kind an Weihnachten
- jemanden ausnehmen wie eine Weihnachtsgans
- noch an den Weihnachtsmann glauben
- weiße Weihnachten
- grüne Weihnachten
- frohe Weihnachten
- eine schöne Bescherung
- es geht auf Weihnachten zu
- Weihnachten ist nur einmal im Jahr
- ein Weihnachtsmann sein
- an der Krippe stehen
- geschenkt sein
- ein Geschenk des Himmels sein
- jemandem Gehör schenken
- einer Sache Glauben schenken
- Wunschzettel
- keine Wünsche offenlassen
- auf keinen grünen Zweig kommen
- behängt sein wie ein Christbaum
- man muss die Feste feiern, wie sie fallen
Schlitten: Sprüche, Metaphern & Redewendungen
- mit jemandem Schlitten fahren
- ein toller Schlitten
- eine Rutschpartie
Metaphern und Redewendungen zu Gold und Glanz
- welch Glanz in meiner Hütte
- etwas mit Gold aufwiegen
- etwas auf die Goldwaage legen
- Gold in der Kehle haben
- goldenes Haar
- es ist nicht alles Gold, was glänzt
- Morgenstund hat Gold im Mund
- eine goldene Zeit
- Gold wert sein
- ein Herz aus Gold haben
- goldig
Zum Thema Glöckchen und Kerzen
- mit dem Glockenschlag
- sein Licht leuchten lassen
- Licht im Dunkel sehen
- jemandem geht ein Licht auf
- das Licht der Welt erblicken
- Licht am Ende des Tunnels sehen
- süßer die Glocken nie klingen
- Kerzenschein / Kerzenlicht
- Kerzenglanz und Plätzchenduft
Sprüche zu Weihnachten mit Engeln
- die Engel im Himmel singen hören
- ein wahrer Engel
- engelsgleich
- da erschallen die himmlischen Chöre
- Engelslächeln
- Rauschgoldengel
- Schutzengel
- Sprüche zu Weihnachten mit Schnee und Eis
- Weiß wie Schnee
- rein wie Schnee
- dahinschmelzen wie Schnee in der Sonne
- Schnee von gestern
- sich freuen wie ein Schneekönig
- Schneemann
- Schneeball
- sich aufs Glatteis begeben
- jemanden aufs Glatteis führen
- das Eis ist gebrochen
- eiskalt erwischt
- aufs Eis tanzen gehen
- die Spitze des Eisbergs
- jemanden eiskalt abservieren
- die Kuh vom Eis holen