CDH-Nordost KurzMeldungen September 2024
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- Katja Rudolf | Hauptgeschäftsführerin
- T: +49 (0)711 214 755-0
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- Birgit Marson | Justitiarin
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- Stephan Hartmann | Geschäftsführer Recht
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- Else Kuhn | Sekretariat CDH | Geschäftsstelle | Mitglieder-Management | Vertrieb
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- Natalie Jakob | Assistenz Rechtsabteilung
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- Agata Oberer |Assistenz | Buha | Mitgliedermanagement
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- Dennis Körlin | Online Marketing- und Vertriebsmanager Online
- T: +49 (0)711 214 755-15
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Das geht auch mir so. Denn plötzlich ist er da – der Ruhestand. Ab Oktober 2024 werde ich – nach 21 Jahren Tätgigkeit für die CDH – in Rente gehen. Man hat sein ganzes Leben lang daraufhin hinarbeitet, doch wenn es dann soweit ist, hält man erschrocken inne. Jetzt schon?
Keine Sorge, den Newsletter KurzMeldungen erhalten Sie auch weiterhin 10 mal im Jahr. Meine Kollegin Inga Ahmida wird Sie allmonatlich mit genauso viel Engagement und Leidenschaft wie ich es hatte, mit den wichtigsten Informationen versorgen. Und auch die Organisation unserer Besichtigungstouren wird sie übernehmen – sei es ein Bergwerk, ein Fernsehstudio, eine Kunstausstellung oder ein Forschungszentrum für naturwissenschaftliche Grundlagenforschung. Auch den Content unserer Website werde ich in ihre verantwortungsvollen Hände legen.
Sie werden also nach meinem Weggang nichts vermissen müssen. Denn meine beiden Kolumnen „Lohmeyers Besserwissen“ und den „Buchtipp“ werde ich weiterhin für den Newsletter verfassen, jedoch mehr Zeit für die Kultur und mein Engagement für die Demokratie haben.
Nun bleibt mir also nur noch, es mit Hermann Hesse zu halten und Sie alle stillvergnügt ein letztes Mal zu grüßen. Denn „… jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“. Jedem Ende auch.
Machen Sie es gut.
Ihre Birgit Lohmeyer
Derzeit werden die Daten für die CDH-Statistik 2024 erhoben. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, höchstens eine Viertelstunde Ihrer Zeit zu opfern, um diesen Online-Fragebogen auszufüllen.
Als Mitglied Ihres CDH-Landesverbandes haben Sie den Link auf den hierfür erstellten Fragebogen bereits im Mai und im Juli per E-Mail erhalten, es sei denn, Sie sind erst nach dem 31. März dieses Jahres Ihrem CDH-Landesverband beigetreten. Wenn Ihnen also der Link nicht – oder nicht mehr – vorliegt, fordern Sie ihn bitte einfach an, bei der CDH, 10873 Berlin, Telefon: 030-7 26 25 641, Fax: 030-7 26 25 699, E-Mail: info@cdh.de.Bitte machen Sie mit und füllen Sie den Online-Fragebogen aus!
Dazu nutzen Sie den Ihnen vom Institut für Handelsforschung (IfH) oder nach Anforderung von der CDH per E-Mail übersandten persönlichen Link auf Ihren eigenen, aber trotzdem anonymen Fragebogen, den Sie bis zum Erhebungsende am 20.Oktober 2024 immer wieder aufrufen und bearbeiten können.
Nutzen für die CDH-Mitglieder
Schnell können die alle zwei Jahre vom Institut für Handelsforschung in Köln (IfH) im Auftrag der CDH erhobenen Daten für Sie und Ihre Handelsvertretung sehr wichtig werden: ob für Verhandlungen mit vertretenen Unternehmen, Gespräche mit Banken, Argumentationen gegenüber dem Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern um nur die wichtigsten Beispiele zu nennen. Immer wieder benötigen CDH-Mitglieder, oder deren Anwälte, Durchschnittswerte und Vergleichszahlen, die auf einer ausreichend repräsentativen Erhebung beruhen. Und für jedes CDH-Mitglied ist die CDH-Statistik eine wertvolle Informationsquelle zur Einschätzung der eigenen betrieblichen Situation. Dafür ist die Beteiligung möglichst vieler CDH-Mitglieder notwendig.
Bedeutung für die CDH-Organisation
Aber ohne aktuelle Daten über die Entwicklung in den CDH-Mitgliedsfirmen wird auch der CDH-Organisation die Wahrnehmung der Mitgliederinteressen gegenüber Regierungen und Politikern sehr erschwert oder sogar unmöglich.
Das gilt auch für die Darstellung des Wirtschaftsbereiches Handelsvermittlung in der Öffentlichkeit und gegenüber in- und ausländischen Unternehmen, Unternehmens-beratern, ausländischen Außenhandelsorganisationen, Botschaften und Konsulaten, wenn es darum geht, die Entscheidung für den Vertrieb über Handelsvermittler positiv zu beeinflussen.
Einfach, schnell und anonym
Sie brauchen nur wenige Minuten, um den Fragebogen auszufüllen. Die meisten Fragen sind aus dem Gedächtnis heraus durch einfaches Ankreuzen zu beantworten.
Die Geheimhaltung Ihrer Angaben ist gewährleistet, da Sie den Fragebogen anonym online ausfüllen. Mit der Auswertung ist das Institut für Handelsforschung in Köln beauftragt, das die Unterlagen nach der Auswertung sofort vernichtet. Die Ergebnisse können Sie als CDH-Mitglied nach Anmeldung mit Benutzername und Kennwort von unserer Internetseite https://cdh.de/cdh-statistik/ als PDF-Datei herunterladen, sobald sie ausgewertet sind. Dort finden Sie auch die Ergebnisse früherer CDH-Statistiken.
Wir laden Sie herzlich ein, an der CDH-Statistik 2024 teilzunehmen und bedanken uns für Ihre Mitarbeit!
Im 40. Online-Vertriebsbarometer im Juli 2024, wurde die aktuelle Geschäftslage zum ersten Mal seit langem von einem etwas größeren Anteil der teilnehmenden Handelsvertreter mit schlecht als mit gut oder sehr gut beurteilt. Die positiven Beurteilungen waren gegenüber dem vergangenen Frühjahr erneut deutlich rückläufig, während der Anteil negativer Beurteilungen entsprechend anstieg. Der Anteil der befriedigenden Bewertungen sank dagegen nur geringfügig auf 40,3%.
Der Rückgang positiver Beurteilungen gilt in gleichem Maße auch für die jeweilige Branchenlage. Der gegenüber dem Frühjahr nahezu unveränderte Anteil der schlechten Beurteilungen (34,4%) der Branchenlage übertrifft nun die der rückläufigen guten und sehr guten (14%) bei weitem. Eine absolute Mehrheit der Teilnehmer von 51,6% beurteilt allerdings die Lage ihrer Branche mit befriedigend. Die kurzfristigen und mehr noch die langfristigen Geschäftsaussichten werden dagegen weniger kritisch beurteilt als im letzten Frühjahr, wobei die langfristigen Perspektiven sogar von weit mehr Handelsvertretern optimistisch (36,2%) als pessimistisch (12,7%) gesehen werden. Kurzfristig erwartet dagegen nur knapp jeder Zehnte eine Verbesserung, nahezu jeder dritte Teilnehmer dagegen eine Verschlechterung.
Im Gesamtdurchschnitt der Teilnehmer sind die Anteile der sehr guten (-3,6%) und der guten (-0,2%) Beurteilungen der eigenen aktuellen Geschäftslage zusammen um 3,8 Prozentpunkte gegenüber dem letzten Frühjahr auf jetzt insgesamt 28,9% zurückgegangen. Der Anteil der schlechten Beurteilungen stieg etwas stärker von 26,7% auf 30,8%. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen waren bei allen Beurteilungen in diesem Sommer noch größer als üblich. Trotz des negativen Gesamttrends hat sich aber in 6 der 14 Branchen die aktuelle Situation gegenüber dem Frühjahr mehr oder weniger stark verbessert. In 7 Branchen lagen die Anteile positiver Beurteilungen deutlich über dem Gesamtdurchschnitt.
In den Branchen Schuhe und Lederwaren sowie Sportartikel stieg der Anteil der guten und sehr guten Beurteilung der Geschäftslage um 52,8% bzw. 7,1% auf deutlich überdurchschnittliche 75% bzw. 50%, bei deutlich rückläufigen Anteilen von 25% bzw. 0% negativer Beurteilungen. Ebenfalls sehr positiv hat sich die Geschäftslage im Sammelbereich Andere und der Bekleidungsbranche entwickelt. Hier sank zwar der Anteil sehr guter Lagebeurteilungen von 5,7% auf 4,5% bzw. er blieb bei 0%. Dafür legte aber der Anteil guter Bewertungen um 9,5% auf 40,9% bzw. um 10,6% auf 37,5% zu. Dabei sank im Sammelbereich andere auch der Anteil negativer Beurteilungen um 10,4% auf deutlich unterdurchschnittliche 18,2%.
Eine positive Entwicklung der Geschäftslage war auch in der Branche Papier, Verpackung, Büro, Druck und in der Möbelbranche festzustellen. In der erstgenannten Branche wuchsen bei unverändertem Anteil (22,2%) guter die sehr guten Beurteilungen von 0% auf 11,1%. Der Anteil schlechter Bewertungen fiel entsprechend von 11,1% auf 0%. Die Lage in der Möbelbranche blieb zwar insgesamt nur durchschnittlich, aber der Anteil guter Beurteilungen wuchs um 10,7% auf ein Viertel und die schlechten Beurteilungen gingen um 27,4% auf ein Viertel zurück. Die andere Hälfte der Möbel-Handelsvertreter und damit 16,7% mehr als im Frühjahr, bewertete ihre Geschäftslage mit befriedigend. Auch wenn man die Differenz zwischen guten und sehr guten Beurteilungen einerseits und schlechten Beurteilungen der Geschäftslage andererseits betrachtet, schneiden die fünf erstgenannten Branchen, also nicht die Möbelbranche, die zusammen aber nur 22,2% der Teilnehmer ausmachten, am besten und weit überdurchschnittlich ab.
Das gilt, in geringerem Ausmaß, auch für die Branchen Elektrotechnik und Nahrungs- und Genussmittel mit zusammen 18,1% der Teilnehmer. Einem Rückgang der guten Beurteilungen von den Elektrotechnikern um 10,6 Prozentpunkten auf 21,7% standen gleichzeitig ein Zuwachs der sehr guten Bewertungen um 5,5 auf 8,7% und ein Rückgang der negativen Lagebeurteilungen um 7,3 auf 21,7% gegenüber. Mit 35,3% guten gegenüber 23,5% schlechten Lagebewertungen waren diese auch in der Nahrungs- und Genussmittelbranche überdurchschnittlich gut, trotz eines Rückgangs der (sehr) guten Beurteilungen gegenüber vergangenem Frühjahr um 27,3 und eines Anstiegs der negativen Einschätzungen um 11 Prozentpunkte.
Daran gemessen, waren die Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage in allen anderen sechs Branchen mit insgesamt 54,3% der Teilnehmer mehr oder weniger schlechter als der Durchschnitt. Zwar wuchs der Anteil guter und sehr guter Lagebeurteilungen in der Branche Maschinen und Industrieausrüstung um 4,7 auf überdurchschnittliche 32,2%. Die negativen Bewertungen wuchsen aber gleichzeitig um 17,7 auf 45,2%. In der Baubranche war der Anteil positiver Beurteilungen mit 22,9% zwar spürbar um 12,9% zurückgegangen und unterdurchschnittlich, die negativen Lagebewertungen blieben aber trotz des Anstiegs um 6,1%, mit 28,9% auch noch knapp unter dem Durchschnittswert.
Besonders schlimm erwischte es dagegen die Handelsvertreter der Branchen Textilerzeugnisse, GPK/Haushaltswaren und Zulieferindustrie. Die Anteile der schlechten Beurteilungen sind hier drastisch um 27,1 auf 70% (Textilerzeugnisse), um 36,7 auf 50% (GPK/Haushaltswaren) und um 16,9 auf 43,8% (Zulieferindustrie) angestiegen. Die Anteile der guten (ohne sehr gute) Bewertungen sind entsprechend um 11,4 auf 10%, bzw. um 15 auf 25% und um 20,6 auf 6,3% eingebrochen.
Einschätzungen der jeweiligen Branchenlage ebenfalls weiter verschlechtert
Ebenfalls erneut verschlechtert, haben sich gegenüber dem vergangenen Frühjahr die gegenüber der Geschäftslage immer deutlich kritischeren Beurteilungen der jeweiligen Branchenlage, mit einem 3,8-prozentigen Rückgang der (sehr) guten Einschätzungen auf zusammen nur noch 14%. Der Anteil der schlechten Beurteilungen von 34,4% blieb nahezu unverändert, während der Anteil der befriedigenden Beurteilungen der jeweiligen Branchenlage um 3,7% auf 51,6% wuchs.
Nur in drei Branchen gab es eine per Saldo bessere Einschätzung der Branchenlage als im Frühjahr. Allen voran die Möbelbranche mit einem Anstieg des Anteils guter Beurteilungen von null auf 16,7% bei einem Rückgang der schlechten Einschätzungen um 33,4% auf 33,3%. Darauf folgt die Elektrotechnikbranche mit einem Zuwachs guter und sehr guter Bewertungen der Branchenlage um zusammen 2,3% auf insgesamt 21,7% und einem Rückgang des Anteils der schlechten Einschätzungen um 14,9% auf 17,4%. Auch im Sammelbereich Andere überwiegt mit 27,2% (-4,2%) trotz eines Rückgangs der Anteil (sehr) guter Beurteilungen der Branchenlage wieder den Anteil der deutlich rückläufigen (-12,1%) schlechten Einschätzungen mit 13,6%.
In allen anderen elf Branchen verringerten sich entweder die Anteile der positiven und erhöhten sich die Anteile der negativen Beurteilungen oder der Rückgang positiver Beurteilungen war stärker, als der Rückgang negativer Einschätzungen bzw. der Anstieg negativer Bewertungen übertraf den Zuwachs der positiven Einschätzungen, wenn auch in jeweils sehr unterschiedlichem Ausmaß. Von den Handelsvertretern dieser elf Branchen bewerteten immerhin die Teilnehmer aus fünf Branchen überdurchschnittlich oft die Branchenlage mit gut. Und zwar in den Branchen Schuhe und Lederwaren (25%), Nahrungs- und Genussmittel (17,6%), GPK/Haushaltswaren und Medizinprodukte/Gesundheitswesen (je 16,7%) und Bauwesen mit 15,6%. In der Branche Maschinen und Industrieausrüstung lag dieser Anteil nur bei 12,9% und in allen übrigen fünf Branchen beurteilte niemand (!) die Lage seiner Branche mit gut oder sehr gut.
Dafür übertraf in sieben Branchen der Anteil der schlechten Beurteilungen der Branchenlage den ohnehin schon hohen Gesamtdurchschnitt von 34,4% mehr oder weniger deutlich. Am höchsten lag deren Anteil in den Branchen Textilerzeugnisse mit 80%, Bekleidung mit 75%, Schuhe und Lederwaren mit 50% und GPK/Haushaltswaren mit 41,7%. Nur wenig über dem Gesamtdurchschnitt lag der Anteil schlechter Beurteilungen der Branchenlage in den Branchen Maschinen/Industrieausrüstung mit 38,7%, Zulieferindustrie mit 37,5% und Nahrungs- und Genussmittel mit 35,3%. Eine befriedigende Branchenlage wurde überdurchschnittlich häufig von den Handelsvertretern der Sportartikelbranche (83,3%), der Branche Papier, Verpackung, Büro, Druck (77,8%), der Zulieferindustrie (62,5%), der Elektrotechnik (60,9%) und dem Sammelbereich Andere mit 59,1% angegeben.
Zukunftserwartungen weniger pessimistisch
Etwas kritischer als die Lagebeurteilungen aber etwas weniger pessimistisch als im vergangenen Frühjahr sind die kurzfristigen Geschäftserwartungen der teilnehmenden Handelsvertreter. Der Anteil derjenigen, die eine kurzfristige Verschlechterung erwarteten, sank um 4,5% auf 31,8%. Gleichzeitig ging auch der Anteil der Teilnehmer, die kurzfristig eine Verbesserung erwarteten geringfügig um 0,4% auf 9,5% zurück. Der Anteil der Handelsvertreter, die kurzfristig keine Veränderung erwarteten, erhöhte sich kräftig um 5,7% auf 54,1%.
Langfristig gehen mit 36,2% noch mehr (+3,5%) der teilnehmenden Handelsvertreter von einer Besserung aus als im Frühjahr. Der Anteil der Handelsvertreter mit schlechteren langfristigen Geschäftserwartungen ging gegenüber dem Frühjahr aber nur wenig (-1,1%) auf 24,9% aller Teilnehmer zurück. Keine langfristige Veränderung erwarten 26,2% (-0,1%) der Befragten. Die langfristigen Erwartungen sind damit insgesamt deutlich optimistischer, als die kurzfristigen.
Im Hinblick auf die kurzfristigen Perspektiven sind die Anteile der Optimisten und der Pessimisten in jeweils sieben Branchen höher, als der jeweilige Gesamtdurchschnitt. Bei den kurzfristigen Geschäftserwartungen gibt es mit 18,2% die meisten Optimisten im Sammelbereich Andere, gefolgt von der Möbelbranche und der Branche Medizinprodukte/Gesundheitswesen mit jeweils 16,7%, der Branche Maschinen/Industrieausrüstung mit 12,9%, der Bekleidungsbranche mit 12,5%, der Nahrungs- und Genussmittelbranche mit 11,8% und der Branche Papier, Verpackung, Büro, Druck mit 11,1%. Ansonsten erwarten noch 8,7% der Elektrotechniker, 8,3% der Handelsvertreter aus der GPK/Haushaltswarenbranche, 6,3% der Handelsvertreter aus der Zulieferindustriebranche und 4,4% aus der Baubranche eine kurzfristige Verbesserung der Geschäftslage. In den übrigen drei Branchen (Textilerzeugnisse, Sportartikel, Schuhe und Lederwaren) rechnet noch niemand mit einer kurzfristigen Verbesserung.
Die höchsten Anteile der Pessimisten, noch über dem ohnehin immer noch hohen Gesamtanteil von 31,8%, gab es bei den kurzfristigen Erwartungen in der Baubranche mit 46,7%, der Elektrotechnikbranche mit 43,5%, der GPK/Haushaltswarenbranche mit 41,7%, der Bekleidungsbranche und der Zulieferindustriebranche mit jeweils 37,5% sowie den Branchen Papier, Verpackung, Büro, Druck und Textilerzeugnisse mit jeweils 33,3%. Von den Handelsvertretern der Möbelbranche, der Schuh- und Lederwarenbranche und der Branche Medizinprodukte/Gesundheitswesen rechnet dagegen niemand mit einer kurzfristigen Verschlechterung der Geschäftslage. Mit Werten zwischen 29,4% (Nahrungs- und Genussmittel) und 16,7% (Sportartikel) liegen die Anteile der Pessimisten in den übrigen vier Branchen mehr oder weniger deutlich unter deren Gesamtanteil.
Bei der Beurteilung der langfristigen Geschäftsaussichten gibt es ebenfalls große Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen. Überdurchschnittlich viele Handelsvertreter der Branchen Maschinen und Industrieausrüstung (54,8%), Bauwesen (53,3%), dem Sammelbereich Andere (45,5%), und der Möbelbranche (41,7%) erwarten langfristig bessere Geschäftsaussichten. Bei den Handelsvertretern für Sportartikel und Medizinprodukte/Gesundheitswesen liegt der Anteil der Optimisten mit 33,3% nur knapp unter dem Gesamtdurchschnitt. Deutlicher unterdurchschnittlich häufig sind langfristig optimistische Erwartungen unter den Handelsvertretern aus den übrigen acht Branchen festzustellen. Deutlich am geringsten ist der Anteil der Optimisten mit 8,7% bei den Elektrotechnikern und mit 11,1% bei den Handelsvertretern für Papier, Verpackung, Büro, Druck. In den übrigen sechs Branchen liegt deren Anteil zwischen 20% (Textilerzeugnisse) und 29,4% (Bekleidung), bei einem 25-prozentigem Anteil in den vier restlichen Branchen.
Der Anteil der Handelsvertreter, die ihre langfristigen Geschäftsaussichten negativ beurteilen, ist in den Branchen Sportartikel (66,7%), Papier, Verpackung, Büro, Druck (55,6%), Textilerzeugnisse und GPK/Haushaltswaren(je 50%), Bekleidung (37,5%) und Medizinprodukte/Gesundheitswesen (33,3%) am höchsten und deutlich über dem Gesamtdurchschnitt von 24,9%. Knapp über diesem Durchschnitt mit langfristig negativen Geschäftserwartungen liegt der Anteil von 26,1% der Elektrotechniker und leicht darunter deren Anteile in der Baubranche (24,4%) und der Branche Maschinen/Industrieausrüstung (22,6%). Deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt liegt der Anteil der Pessimisten dagegen in den Branchen Nahrungs- und Genussmittel (17,6%), Zulieferindustrie (6,3%) und dem Sammelbereich Andere (9,1%). Von den Handelsvertretern aus der Möbel- und der Schuh- und Lederwarenbranche rechnet sogar niemand langfristig mit einer Verschlechterung der Geschäftslage. Die Beurteilung der langfristigen Perspektiven ihrer Branche traute sich allerdings mehr als jeder achte (12,7%) Teilnehmer nicht zu, wobei deren Anteil unter den Handelsvertretern der Zulieferindustrie mit 31,3% am höchsten war.
Vermittelter Warenumsatz weiterhin deutlich rückläufig
Im aktuellen Vertriebsbarometer wurde auch die Entwicklung des vermittelten Warenumsatzes im letzten abgeschlossenen Vorquartal (II 2024) gegenüber dem Quartal davor (I 2024) erhoben. Im letzten abgeschlossenen Quartal konnten 20,4% (+2,0% gegenüber der Frühjahrserhebung) der beteiligten Handelsvertreterbetriebe ihren vermittelten Warenumsatz um bis zu 10 Prozent gegenüber dem Vorquartal steigern. Nur noch 5,9 % (-1,1%) der Teilnehmerbetriebe konnten ihren vermittelten Warenumsatz um 11% bis 30% aber 1,8% der Teilnehmer (+0,5%) sogar um mehr als 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsquartal steigern. Insgesamt gelang also 28,1% (+1,4%) der der Handelsvertreter eine Steigerung ihres vermittelten Warenumsatzes.
Dagegen mussten im zweiten Quartal 2024 jetzt 30,3% (-1,1%) der teilnehmenden Handelsvertreter einen Rückgang ihres vermittelten Warenumsatzes um bis zu 10 Prozent und sogar 25,3% (+2,4%) der Teilnehmer einen Rückgang von 11 bis 30 Prozent hinnehmen. Der Anteil der Handelsvertreter, die einen Rückgang ihres vermittelten Warenumsatzes von mehr als 30 Prozent verkraften mussten, ist gegenüber unserer letzten Frühjahrserhebung von 12,7% auf 11,8% zurückgegangen. Der Anteil von allen Teilnehmerbetrieben, die im vierten Quartal einen Rückgang des vermittelten Warenumsatzes gegenüber dem Vorquartal zu verzeichnen hatten, lag mit 67,4% (+0,4%) also wiederum deutlich höher, als der 28,1-prozentige Anteil derjenigen, die ihren vermittelten Warenumsatz im zweiten Quartal 2024 gegenüber dem Vorquartal steigern konnten.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen waren auch hier sehr groß. Überdurchschnittlich viele Handelsvertreter aus den Branchen Nahrungs- und Genussmittel (58,8%), Medizinprodukte/Gesundheitswesen (50%), Papier, Verpackung, Büro, Druck (44,4%), Elektrotechnik (34,7%), Sportartikel (33,4%), Möbel (33,3%) und dem Sammelbereich Andere (31,8%) konnten im zweiten Quartal 2024 Umsatzsteigerungen erzielen. Einem leicht überdurchschnittlichen Anteil der Teilnehmer aus der Branche Maschinen und Industrieausrüstung (29,1%) gelang das ebenfalls. Deren Anteil lag in den Branchen Textilerzeugnisse (10%), Bekleidung (12,5%), Bauwesen (13,3%) und Zulieferindustrie (18,8%) dagegen weit unter dem Gesamtdurchschnitt von 28,1%. Mit 25% lag der Anteil der Handelsvertreter, die im zweiten Quartal 2024 ihren vermittelten Warenumsatz steigern konnten, in den Branchen GPK/Haushaltswaren sowie Schuhe und Lederwaren dagegen nur leicht unter dem Gesamtdurchschnitt.
Die Mehrheit von 67,4% der teilnehmenden Handelsvertreter musste im zweiten Quartal 2024 erneut erhebliche Rückgänge ihres vermittelten Warenumsatzes gegenüber dem Vorquartal hinnehmen. Zwar blieb in sechs Branchen der Anteil der Teilnehmer mit Umsatzrückgängen deutlich unter diesem hohen Gesamtdurchschnitt, davon in der Nahrungs- und Genussmittelbranche (41,2%), dem Sammelbereich Andere (49,9%) und Branche Medizinprodukte/Gesundheitswesen (50%), bei nicht mehr als der Hälfte. Mit zwei Dritteln der Handelsvertreter für Möbel und Sportartikel war ein leicht unterdurchschnittlicher Anteil von Umsatzrückgängen betroffen. Besonders häufig hatten dagegen die Handelsvertreter für Textilerzeugnisse (90%), Bekleidung (87,5%), der Baubranche (82,2%), aus der Zulieferindustrie (81,3%) und für GPK/Haushaltswaren und für Schuhe und Lederwaren (je 75%) unter Umsatzrückgängen zu leiden.
Die wichtigsten Ergebnisse
Fast 29% der Teilnehmer beurteilten ihre eigene aktuelle Geschäftslage als gut oder sehr gut. So positiv beurteilten aber nur 14% auch die aktuelle Lage ihrer Branche. Über 40% bzw. 51,6% der befragten Handelsvertreter hielten ihre Geschäfts- bzw. Branchenlage für befriedigend. Der Anteil der schlechten Beurteilungen der Geschäfts- und Branchenlage stieg um 4,1% auf 30,8 bzw. um 0,1% auf 34,4%.
Fast jeder zehnte Teilnehmer (9,5%) rechnet kurzfristig mit einer Verbesserung der Geschäftslage, kaum weniger (-0,4%) als im Frühjahr. Keine Änderungen erwartet kurzfristig mehr als die Hälfte (54,1%) der befragten Handelsvertreter (+5,7%). Kurzfristige Verschlechterungen erwarten mit 31,8% deutlich weniger (-4,5%) Handelsvertreter als im vergangenen Frühjahr.
Die langfristigen Perspektiven beurteilte mit über 36% mehr als ein Drittel der Teilnehmer positiv, deutlich mehr als im letzten Frühjahr. Nahezu unverändert (26,2%), war der Anteil der Befragten, die langfristig keine Änderung erwarteten. Der Anteil der Pessimisten verringerte sich geringfügig um -1,1% auf 24,9% der Befragten.
Der Anteil der Teilnehmerbetriebe mit einer Steigerung des vermittelten Warenumsatzes im zweiten Quartal 2024 gegenüber dem Vorquartal ist mit +1,4% auf 28,1% leicht gewachsen. Der 67,4-prozentige Anteil derjenigen, die einen Rückgang ihres vermittelten Warenumsatzes hinnehmen mussten, ist mit +0,4% nahezu unverändert.
Von den 221 teilnehmenden Handelsvertreterbetrieben wurden 15 (6,8%) von ihren vertretenen Unternehmen und 22 (10%) von ihren Kunden im Sinne von Abnehmern bereits mit Wünschen oder Forderungen konfrontiert, ihr Geschäft nachhaltig zu führen, einer davon von beiden Seiten. 185 Teilnehmer (83,7%) waren davon nicht betroffen.
2. RHAPSODY – CRM-Software und Warenwirtschaftssysteme
1. Handelsvertreter-Rechtsschutzversicherung exklusiv für CDH-Mitglieder
Als Handelsvertreter und CDH-Mitglied sind Sie in Ihrem Arbeitsalltag vielen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Schnell gibt es juristische Auseinandersetzungen wegen gekürzter Provisionszahlungen, unberechtigter Kündigungen durch das Unternehmen oder wegen Streitigkeiten mit Untervertreter:innen. Im letzten Jahr hat die Roland-Rechtsschutzversicherung als Rahmenvertragspartner der CDH die Handelsvertreter-Rechtsschutzversicherung für CDH-Mitglieder gründlich überarbeitet und deutlich vergünstigt.
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- einer neuen, verbesserten Staffelung der Deckungs- beziehungsweise Versicherungssummen,
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- Festprämien bis 270.000 Euro Provisionseinnahmen,
- oder unserer Beginnerdeckung: Diese ist befristet auf eine Laufzeit von 2 Jahren für Existenzgründer und für Handelsvertreter, die neu in die CDH eintreten und ihre Handelsvertretertätigkeit erst seit drei Jahren ausüben. Nach Ablauf der befristeten Laufzeit erfolgt die Umstellung auf die Grunddeckung.
Das Wichtigste zum CDH-Rechtsschutz für Handelsvertreter:Innen auf einen Blick:
Versicherungsschutz
- Versichern können sich alle CDH-Mitglieder.
- Die Handelsvertreter-Rechtsschutzversicherung ist als Ergänzungsdeckung zu einem Kompakt- oder Firmen¬ Rechtsschutz oder jetzt auch einzeln als Stand – alone Produkt abschließbar.
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- In dem Stand-alone-Produkt sind Deckungssummen von 25.000 Euro bis 250.000 Euro möglich.
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- Die Streitwertuntergrenze beträgt 5.000 Euro.
Versicherungsumfang
Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts. Rechtsschutz besteht zum Beispiel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
- über den Ausgleichsanspruch im Falle einer Vertragsbeendigung,
- über Provisionen und deren Neuregelung,
- wegen unzulässiger Gebietsverkleinerungen,
- wegen unberechtigter fristloser Kündigungen.
Versicherungsschutz besteht insoweit auch für
- gerichtliche Streitigkeiten mit Untervertretern (sofern zusätzlich versichert),
- gerichtliche Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Kündigung
- des Handelsvertretervertrags.
Wartezeit
Es besteht eine Wartezeit von grundsätzlich sechs, bei Ausgleichsansprüchen von zwölf und bei Eigenkündigung von 24 Monaten.
Ein Rechtsstreit kann teuer werden
Wenn Sie sich in einem Rechtsstreit wiederfinden, kann der Weg durch die Instanzen teuer werden, denn Ihr Kostenrisiko richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert Mit ROLAND Rechtsschutz sind Siehervorragend gegen die finanziellen Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung abgesichert. Und im Streitfall müssen Sie sich über diese Kosten nicht zusätzlich Gedanken machen.
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2. RHAPSODY – CRM-Software und Warenwirtschaftssysteme
Die RHAPSODY Software Solutions GmbH ist schon lange als Softwarehersteller und Softwarelieferant von Handelsvermittlungs- und Vertriebsunternehmen tätig und verfügt daher über große Erfahrung mit Firmenkunden, wie den CDH-Mitgliedern. Angebotsschwerpunkt sind CRM-Software und Warenwirtschaftssysteme. Das hat uns dazu bewogen, ein Kooperationsabkommen mit diesem Unternehmen abzuschließen. Mehr zu den Vorteilen der Rhapsody-Handelsvertreter-CRM finden Sie hier.
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Weitere Informationen erhalten Sie von Martin Theissing,
Geschäftsführer Vertrieb bei der RHAPSODY Software Solutions GmbH.
Kontakt:Martin Theissing
E-Mail: martin.theissing@rhapsody-software.de
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Dazu nutzen Sie den Ticket-Code Visitorgatec24. Dieser Code muss einfach im Ticketshop der KölnMesse eingesetzt werden und das Online-Ticket, das für die gesamte Messedauer gilt, wird entsprechend ausgegeben.
Der ifo Geschäftsklimaindex sank im Juli auf 87,0 Punkte, nach 88,6 Punkten im Juni. Die Unternehmen waren weniger zufrieden mit den laufenden Geschäften. Mit Blick auf die kommenden Monate hat die Skepsis merklich zugenommen. Die deutsche Wirtschaft steckt in der Krise fest.
Im Verarbeitenden Gewerbe ist das Geschäftsklima deutlich gesunken. Insbesondere die Urteile zur aktuellen Lage fielen erheblich schlechter aus. Auch die Erwartungen trübten sich ein. Die Auftragsbestände waren erneut rückläufig. Die Kapazitätsauslastung ist auf 77,5 Prozent gefallen und liegt damit sechs Prozentpunkte unter dem langfristigen Mittelwert.
Im Dienstleistungssektor ist der Index nach der Erholung in den letzten Monaten wieder gesunken. Dies war vor allem auf pessimistischere Erwartungen zurückzuführen. Ihre aktuelle Lage beurteilten die Dienstleister ebenfalls etwas weniger gut.
Auch im Handel hat sich das Geschäftsklima verschlechtert. Die Unternehmen waren mit den laufenden Geschäften weniger zufrieden. Dies gilt insbesondere für den Einzelhandel. Auch bei den Erwartungen zeigten sich größere Zweifel.
Im Bauhauptgewerbe hat der Index ebenfalls nachgegeben. Die Firmen beurteilten ihre Geschäftslage etwas schlechter. Die Erwartungen blieben nahezu unverändert von deutlichem Pessimismus geprägt.
Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahmen insbesondere die preis-, saison- und kalenderbereinigten Investitionen in Ausrüstungen und Bauten ab.
Im Vorjahresvergleich war das BIP im 2. Quartal 2024 preisbereinigt um 0,3 % höher als im 2. Quartal 2023. Preis- und kalenderbereinigt war das BIP um 0,1 % niedriger als im Vorjahresquartal, da im 2. Quartal 2024 ein Arbeitstag mehr zur Verfügung stand.
Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang im 2. Quartal 2024 um 1,4 % niedriger als im 1. Quartal 2024.
Ohne die Berücksichtigung der Großaufträge war der Auftragseingang im Juni 2024 um 3,3 % höher als im Mai 2024 und im 2. Quartal 2024 um 1,4 % höher als im 1. Quartal 2024. Für Mai 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang des Auftragseingangs von 1,7 % gegenüber April 2024 (vorläufiger Wert: -1,6 %).
Deutlicher Anstieg der Auftragseingänge in der Automobilindustrie
Die positive Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Juni 2024 ist insbesondere auf den deutlichen Anstieg in der Automobilindustrie (saison- und kalenderbereinigt +9,3 % zum Vormonat) zurückzuführen. Auch die Zuwächse im Bereich Herstellung von Metallerzeugnissen (+9,8 %) und im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge; +11,7 %) wirkten sich positiv aus. Negativ beeinflusste das Gesamtergebnis hingegen der Rückgang im Bereich Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (-7,9 %).
Im Bereich der Investitionsgüter ergab sich für den Auftragseingang im Juni 2024 ein Anstieg um 9,2 % gegenüber dem Vormonat. Bei den Vorleistungsgütern (-1,5 %) und den Konsumgütern (-7,1 %) fiel der Auftragseingang gegenüber dem Vormonat.
Für den Anstieg des Auftragseingangs im Verarbeitenden Gewerbe waren maßgeblich die inländischen Neuaufträge verantwortlich. Diese stiegen um 9,1 %. Die Auslandsaufträge erhöhten sich nur leicht um 0,4 %. Dabei stiegen die Aufträge von außerhalb der Eurozone um 0,9 % während sie aus der Eurozone um 0,3 % gefallen sind.
Umsatz im Juni 2024 um 0,9 % niedriger als im Vormonat
Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Juni 2024 saison- und kalenderbereinigt 0,9 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2023 war der Umsatz kalenderbereinigt 5,0 % geringer. Für Mai 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 0,3 % gegenüber April 2024 (vorläufiger Wert: -0,7 %).
Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
Die Sparneigung hingegen zeigt sich nahezu unverändert. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen kann sich das Konsumklima aktuell deutlich erholen: Der Indikator steigt in der Prognose für August im Vergleich zum Vormonat (revidiert -21,6 Punkte) um 3,2 Zähler auf -18,4 Punkte.
Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.
Der Konsumklima-Index profitiert in diesem Monat vor allem von einem deutlichen Anstieg bei den Einkommensaussichten und einem leichten Plus bei der Anschaffungsneigung. Dagegen bleibt die Sparneigung unverändert und leistet keinen Beitrag zum Aufwind des Konsumklimas.
„Die Aufhellung des Konsumklimas im Juli ist in erster Linie auf die gestiegene Einkommenserwartung der Deutschen zurückzuführen. Aber mit großer Wahrscheinlichkeit spielt hier auch die EM-Euphorie, die die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland in vielen Teilen der Bevölkerung ausgelöst hat, eine Rolle“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Es bleibt allerdings abzuwarten, ob dieser Effekt nachhaltig ist, oder nur ein kurzzeitiges Aufflackern darstellt. So schnell wie diese Hochstimmung entstanden ist, kann sie auch wieder verschwinden. Sollte Letzteres der Fall sein, wird der Weg aus dem Konsumtief lang und mühsam. Denn für eine nachhaltige Besserung der Konsumstimmung ist es notwendig, dass – neben den derzeitigen realen Einkommenszuwächsen – auch die Planungssicherheit für die Verbraucher zurückkehrt, die vor allem für größere Anschaffungen der Haushalte essenziell ist.“
Die Einkommenserwartung klettert auf den höchsten Stand seit Oktober 2021
Nach einem kleinen Rückschlag im Vormonat schätzen die Deutschen ihre Einkommensaussichten für die kommenden 12 Monate wieder deutlich besser ein: Der Indikator gewinnt ganze 11,5 Zähler hinzu und klettert damit auf 19,7 Punkte. Dies ist der höchste Wert seit Oktober 2021. Damals wurden 23,3 Punkte gemessen. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Plus sogar knapp 25 Punkte.
Der leichte Rückgang der Inflationsrate in Deutschland im Juni auf 2,2 Prozent (nach 2,4 Prozent im Mai) in Verbindung mit spürbaren Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie deutlichen Rentenerhöhungen sorgen dafür, dass der Einkommensoptimismus wieder zunimmt. Ein Großteil der bundesdeutschen Haushalte weist derzeit reale Einkommenszuwächse auf.
Die Anschaffungsneigung legt moderat zu
Im Sog der deutlich verbesserten Einkommensaussichten nimmt auch die Anschaffungsneigung im Juli zu. Der Indikator gewinnt 4,6 Punkte hinzu und weist derzeit -8,4 Zähler auf. Ein besserer Wert wurde zuletzt vor mehr als zwei Jahren, im März 2022, mit -2,1 Punkten, gemessen. Zudem ist davon auszugehen, dass sich auch die Euphorie in Zeiten der Fußball-Europameisterschaft positiv auf die Anschaffungsbereitschaft der Deutschen ausgewirkt hat.
Trotz des Anstiegs liegt die Anschaffungsneigung nach wie vor noch unter dem Niveau der beiden Lockdowns zu Zeiten der Pandemie im Frühjahr 2020 bzw. Ende 2020/Anfang 2021.
Konjunkturerholung kommt nur schleppend voran
Nach Einschätzung der Bundesbürger wird sich die deutsche Wirtschaft in den kommenden 12 Monaten nur sehr mühsam erholen können. Zwar legt der Indikator Konjunkturerwartung um 7,3 Zähler zu – aber er kann damit nur die Verluste aus dem Vormonat ausgleichen. Aktuell weist die Konjunkturstimmung einen Wert von 9,8 Punkten auf. Dies entspricht exakt dem Wert aus Mai 2024.
Nach Einschätzung von Experten wird sich eine Belebung der Konjunktur erst im kommenden Jahr beschleunigt fortsetzen. Für 2024 wird insgesamt nur ein schwacher Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) erwartet.
GFK SE, Nürnberg; Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM)
Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter 800 Handelsunternehmen rechnen für das zweite Halbjahr 42 Prozent mit stagnierenden und 36 Prozent mit rückläufigen Umsätzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Handelsverband warnt angesichts weiterer Geschäftsaufgaben vor der weiteren Verödung der Innenstädte. Gleichzeitig betont der Verband die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Branche und ihr großes Engagement für Sportvereine, Stadtfeste sowie für viele andere soziale Zwecke.
Die schwache Entwicklung des privaten Konsums in den ersten Monaten des Jahres gibt dem Einzelhandel kaum Spielräume für ein größeres Umsatzwachstum. In den ersten vier Monaten lagen die Umsätze unter der HDE-Prognose für das Gesamtjahr. Der HDE rechnet jedoch im Jahresverlauf mit einer deutlichen Belebung des Konsums und hält deshalb an seiner Prognose für ein nominales Umsatzplus von 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr fest. Eine aktuelle HDE-Umfrage unter 800 Handelsunternehmen zeigt den schwierigen Rahmenbedingungen entsprechend, dass knapp die Hälfte der Branche von Umsätzen unter dem Vorjahresniveau ausgeht.
Angesichts der oft herausfordernden Lage werden nach HDE-Schätzung in diesem Jahr 5.000 Geschäfte ihre Türen für immer schließen. „Wir dürfen uns nicht an diese Negativ-Entwicklung gewöhnen, denn in der Folge veröden ganze Stadtzentren“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Wie wichtig es für die gesamte Gesellschaft ist, dass die Handelsunternehmen nicht massenweise vom Markt verschwinden, zeigt ein Blick auf das gesellschaftliche Engagement der Branche. So bringen sich nach der aktuellen HDE-Umfrage rund 80 Prozent der Händler auch außerhalb ihrer Unternehmen ein – beispielsweise bei Vereinen, Festen oder Sportevents. Im Durchschnitt geht es hier um 150 Stunden und 8.000 Euro pro Jahr. Rechnet man das auf die gesamte Branche hoch, so schätzt der HDE das Gemeinwohl-Engagement des Einzelhandels in Deutschland auf etwa eine Milliarde Euro pro Jahr.
Von Preen: „Um eine wirkliche Revitalisierung der Innenstädte zu erreichen, braucht es mehr Investitionen in neue Geschäfte und die Modernisierung bestehender Ladenlokale. Mit einem besonderen Programm für Abschreibungen in Investitionen der Innenstädte kann hier ein entscheidender Impuls für die Zukunft der Stadtzentren gegeben werden.“ Es gebe hierzu bereits sehr gute Erfahrungen mit einem Investitionsprogramm Anfang der 1990er Jahre. Die Städte könnten mit einer konkreten Gebietsabgrenzung Investitionen an die richtigen Standorte steuern und für die Unternehmen die entsprechenden Anreize für Investitionen setzen. Dies würde nicht nur dem Erhalt der multifunktionalen Innenstädte dienen, sondern zugleich auch Arbeitsplätze sichern.
Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Die ILM #161 wurde auf den 15. bis 17. Februar 2025 in Offenbach terminiert.
Die ILM #162 findet im gewohnten Zeitraum vom 30. August bis 1. September 2025 statt.
Bei der Terminauswahl für das Frühjahr 2025 ging es vor allem darum, Überschneidungen zu vermeiden, um den Besuchern der ILM einen optimalen Messebesuch zu ermöglichen. „Es war unser wichtigstes Anliegen, den bestmöglichen Termin für die Besucherschaft zu finden – natürlich in enger Abstimmung mit den für die Branche wichtigen Veranstaltungen im In- und Ausland“, erklärte Arnd Hinrich Kappe, Geschäftsführer der Messe Offenbach. Die nächste ILM Edition #160 findet vom 31. August bis zum 2. September 2024 statt.
In dem vom 23. Senat des OLG München am 22. Februar 2024 unter dem Aktenzeichen 23 U 7165/21 entschiedenen Sachverhalt stritten die Parteien über Zahlungsansprüche des Handelsvertreters nach Kündigung des Handelsvertretervertrages durch das vertretene Unternehmen.
Die Richter des 23. Senates führten zunächst aus, dass die Kündigungsfrist gemäß § 89 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz HGB für den Unternehmer nicht kürzer sein dürfe als für den Handelsvertreter. Hierbei handele es sich um eine Schutzvorschrift zugunsten des Handelsvertreters, der nicht einseitig in seiner Entschließungsfreiheit beschnitten werden solle. Eine solche unzulässige Beschneidung liege mittelbar vor, wenn an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, eine Vertragsbeendigung erschwerende Nachteile geknüpft werden. Ob die Nachteile von solchem Gewicht seien, dass sie zu einer unwirksamen Kündigungserschwernis führten, sei nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Danach könne etwa der Wegfall der Zahlung eines Bürokostenzuschusses bei der Kündigungserklärung jedenfalls bei einer mehrjährigen Kündigungsfrist unzulässig sein.
Die Abwägung aller Umstände des Einzelfalls führe vorliegend dazu, dass der Wegfall der Vorschusszahlungen mit dem Ausspruch der Kündigung eine unzulässige Kündigungserschwernis darstelle. Denn mit der vereinbarten Regelung sei ein massiver Einkommensverlust für den Handelsvertreter bereits im Moment des Ausspruchs der Kündigung verbunden, obwohl er noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit, hier drei weitere Monate, vertraglich an das vertretene Unternehmen gebunden bliebe. Im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungserklärung Ende November 2019 hätte der Handelsvertreter nach der formularmäßigen Vereinbarung 2.100 € monatliche Bestandspflegeprovision, 3.000 € monatlichen Differenzprovisionsvorschuss, sowie 2.500 € monatlichen Bürokostenzuschuss, insgesamt also 7.600 € monatlich verloren.
Diesen massiven Verlusten stehe keine hinreichende Rechtfertigung entgegen. Ganz im Gegenteil – bis zum Vertragsende habe der Handelsvertreter noch sein Büro vorhalten müssen, das vertretene Unternehmen entzog ihm aber gleichwohl den Zuschuss hierfür. Ebenfalls habe der Handelsvertreter seinen Anspruch auf Vorschuss auf die Differenzprovision verloren, obwohl er weiterhin die ihm zugewiesenen Vertragspartner habe betreuen musste. Den Zuschuss des Unternehmens für die Bestandspflege habe der Handelsvertreter hinzukommend auch verloren, obwohl er bis zum Vertragsende an dem Bestand habe weiterarbeiten müssen und dürfen.
Zwar sei die Kündigungsfrist von drei Monaten relativ kurz. Dafür bedeute die vertragliche Regelung vorliegend für diese Zeit einen Einkommensverlust des Handelsvertreters, der nahe am Totalverlust sei, obwohl er zunächst seine vertraglichen Leistungen weiter zu erbringen gehabt habe. Das vertragliche Synallagma werde für den Kündigungszeitraum praktisch zulasten des Klägers aufgehoben. Dies sei in dieser Form, wenn man alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abwäge und betrachte, nicht mehr mit § 89 Abs. 2 HGB vereinbar.
Mehr erfahren Interessierte in der Infothek Recht auf der Seite www.cdh.de/urteil. Das Urteil des OLG München ist für eine Veröffentlichung vorgesehen bzw. wurde bereits in der Rechtsprechungssammlung HVR veröffentlicht, die unter www.cdh-wdgmbh.de bestellt werden kann.
Ein Manager des Automobilherstellers wurde mittels KI-generierter Inhalte zunächst in einen Chat und anschließend in ein Telefonat mit dem vermeintlich Ferrari-Chef Benedetto Vigna verwickelt. Lediglich feine Unstimmigkeiten in der Sprechweise des Anrufers weckten den Verdacht des Deepfake-Opfers. Geistesgegenwärtig erkundigte sich der betroffene Manager daraufhin nach einer Buchempfehlung, die der echte Vigna kürzlich ihm gegenüber ausgesprochen hatte. Daraufhin wurde der Anruf beendet. Es berichtete (u. a.) Golem: https://www.golem.de/news/ceo-nachgeahmt-ferrari-entgeht-raffiniertem-ki-basierten-identitaetsbetrug-2407-187506.html
Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Bayerns erste KI-Ampel hat dabei vor allem das Wohlergehen von Fußgängerinnen und Fußgängern im Blick; Abbiegeassistenten und spezielle Anzeigen berücksichtigen zudem die Bedürfnisse von Radfahrerinnen und Radfahrern. Doch das intelligente Verkehrsmanagement kommt insbesondere bei motorisierten Verkehrsteilnehmenden nicht gut an, denn für die neue KI-Ampel geht Sicherheit vor Verkehrsfluss. Nach einem Jahr soll das Pilotprojekt ausgewertet werden.
Es berichtete (u. a.) der Bayerische Rundfunk https://www.br.de/nachrichten/bayern/drei-monate-ki-ampel-wie-intelligent-ist-sie-wirklich,UIrqKcD
Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
2. Schadenersatz für beschädigte Brillengläser ohne Abzug neu für alt
1. Überholen einer Kolonne bei unklarer Verkehrslage
Wem vom ersten vorfahrtberechtigten Fahrzeug einer aus fünf Fahrzeugen bestehenden, hintereinander wartenden Fahrzeugkolonne auf einer von links kommenden Straße nach einer Verständigung i.S.d. § 11 Abs. 3 StVO Vorrang gewährt wird, muss nicht damit rechnen, dass die fünf wartenden Fahrzeuge der Kolonne vom sechsten Fahrzeug der Kolonne unter Nutzung der Gegenfahrbahn überholt werden.
So entschied es das Landgericht Wuppertal (21.1.24, 14 O 4/24). Es machte deutlich, dass derjenige, der eine Kolonne in Unkenntnis der Gründe ihres Anhaltens unter Nutzung der Gegenfahrbahn überholt, bei unklarer Verkehrslage i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO überholt. Das Ausmaß der Sorgfaltswidrigkeit steigt dabei umso mehr, je weniger der Überholende die Lage vor dem ersten Fahrzeug der Kolonne vor dem Beginn des Überholvorgangs einsehen kann. Wer eine aus fünf Fahrzeugen bestehende, wartende Kolonne unter Nutzung der Gegenfahrbahn überholt, stellt seine Bewertung der Verkehrslage erkennbar über die Bewertung von fünf anderen Fahrzeugführern, die dem Anhaltegrund örtlich näher sind und sich in derselben Situation offensichtlich bewusst anders verhalten.
2. Schadenersatz für beschädigte Brillengläser ohne Abzug neu für alt
Gerade bei Fahrradunfällen wird oftmals auch die Brille des Betroffenen durch den Sturz beschädigt. Die Versicherer verlangen dann die Vorlage der Anschaffungsrechnung und wollen einen erheblichen Abzug wegen der vermeintlichen Wertverbesserung durch eine neue Brille vornehmen. Jedenfalls soweit es nur des Austausches der Brillengläser bedarf, hat das Amtsgericht Schwandorf klargestellt, dass ein solcher Abzug neu für alt nicht gerechtfertigt ist.
Selbst wenn man annehmen wollte, dass auch Brillengläser eine bestimmte Lebensdauer haben, dann tritt beim Geschädigten durch den bloßen Austausch der Gläser keine spürbare Vermögensmehrung ein, da die Brillengläser stets an das Gestell angepasst werden und daher bei Anschaffung einer neuen Brille ohnehin nicht weiterverwendet werden können (Amtsgericht Schwandorf, Urteil vom 19.04.2023, Az.: 2 C 263/22).
Weitere Verkehrsrechtsnachrichten folgen in den nächsten Ausgaben unserer KurzMitteilungen.
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Darüber hinaus sparen Sie – sofern es sich um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt – auch noch den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben und Ihre Beschäftigten Steuern, denn der Fahrgeldzuschuss ist komplett lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und eine Betriebsausgabe. Und: Beim Jobticket gibt es keine Mindestabnahme. Schon ab einem Mitarbeitenden kann es gebucht werden.
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Amazon hat uns den Krieg erklärt – und wird unsere Wirtschaft verändern wie kein anderes Unternehmen jemals zuvor.
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»[Mattioli] deckt in ihrem fast dramaartig erzählten Buch die Strategien des Unternehmens auf, um den Markt in nahezu allen Bereichen zu beherrschen.« („Handelsblatt“)
Leseprobe: https://content.penguinrandomhouse.de/content/edition/excerpts/1087192.pdf
Zur Autorin
Dana Mattioli, Absolventin der American University in Washington, D.C., ist preisgekrönte Investigativreporterin des Wall Street Journal in New York, für das sie seit 2006 schreibt. Sie berichtet seit vielen Jahren über die rücksichtslosen Geschäftspraktiken und das Machtmonopol von Amazon. Ihre Arbeit wurde u. a. für den Pulitzerpreis nominiert, mit dem Gerald Loeb Award und dem renommierten WERT Prize des Women`s Economic Roundtable für herausragenden Wirtschaftsjournalismus ausgezeichnet.
Gewinnspiel
Wir verlosen das Buch „Der Gigant“ unter allen Mitgliedern der CDH NOW! und der CDH Nordost, die folgende Frage richtig beantworten: Seit wann schreibt die Autorin für das Wall Street Journal?
a) 2005
b) 2006
c) 2007
Teilnahme nur per E-Mail an: ahmida@cdh-now.de, Stichwort: Buchverlosung
Einsendeschluss ist der 14. Oktober 2024.
Das Buch „Größenwahn in Zahlen“ hat gewonnen: Olaf R. aus Dortmund. Herzlichen Glückwunsch! Die richtige Antwort lautete: Die Autorin Katja Ploch ist Diplom-Kauffrau von Beruf.
2. Adjektiv-Floskeln vermeiden
1. Gestelzten Hauptwortstil vermeiden
„Die Kundenzufriedenheit stellt einen entscheidenden Erfolgsfaktor für uns dar.“ „Aufgrund der Unterstützung durch unser Team erhalten Sie eine dauerhafte Problemlösung.“
Solche hölzern Konstruktionen im Hauptwortstil wirken steif und stellen keine Einladung für die Lesenden dar. Diesen auch Nominalstil genannten Schreibstil kennen Sie aus Behördenbriefen. Und die liest ja auch niemand gern.
Wie es besser geht?
Sie streichen einfach die Silbe „-heit“ und eleminieren das unschöne Hauptwort. Das Adjektiv „zufrieden“ lassen Sie stehen und sprechen die Lesenden direkt an. Dann sieht es zum Beispiel so aus: „Unser Erfolg: Wenn auf Ihrem Gesicht ein zufriedenes Lächeln erscheint.“ „Unser Team unterstützt Sie in allen Fragen und lösen Ihre Probleme dauerhaft.“
Generell sollten Sie in Ihren Texten nach allen „-heit“-, „-keit-“ und „-ung“-Endungen suchen – so finden Sie schnell den üblen Nominalstil und können ihn durch Umbau in Verben und Adjektive ersetzen.
2. Adjektiv-Floskeln vermeiden
Gerade in Werbetexten finden sich unter den Adjektiven immer wieder abgelutschte Phrasen. Kundenorientiert, zielorientiert, marktorientiert, bedarfsorientiert, intelligente oder maßgeschneiderte Lösungen, innovativ, professionell, umfassend, zeitnah, hochwertig …
Überlegen Sie lieber, was Sie konkret mitteilen möchten. Besser als solche nichtssagenden Phrasen: Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit darauf, was der konkrete Nutzen Ihres Produktes/Ihrer Leistung für den Kunden ist. Den umschreiben Sie dann so genau wie möglich.